Bafög und Hundesteuer und Schwerbehinderung und Hundesteuer
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Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe, so einen Thread gibts noch nicht, hab jedenfalls nichts gefunden, was mir die Frgaen beantwortet hat!
Also, mein Freund und ich würden uns gerne auf längere Sicht einen Hund anschaffen und da wir Studis sind, versuchen wir natürlich zu sparen, wo es nur geht.
Nun gibt es ja Satzungen für die Hundehaltung, wenn der Besitzer schwerbehindert ist. Mein Freund is Rollstuhlfahrer und da gibt es nun folgende Satzung:
"(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
“B”, “BL”, “aG” oder “H” besitzen."Mein Freund hat aG, B und H - wir brauchen und wollen aber keinen ausgebildeten Begleithund haben Gilt diese Satzung auch für normale Familienhunde oder wirklich nur für speziell ausgebildete Hunde?
Und ich bekomm BaföG... Habe folgende Satzung gefunden:
"(3) Für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 gesenkt, jedoch nur für einen Hund."Fällt BaföG da auch drunter?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir/uns helfen
Liebe Grüße,
Kathi -
- Vor einem Moment
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Hi
hast du hier Bafög und Hundesteuer und Schwerbehinderung und Hundesteuer* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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würde mich auch mal interessieren :^^:
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Meine "kleine" Cousine hat B und H und der Hund wird dadurch nicht billiger, weil nicht speziell ausgebildet.
Fragt einfach mal direkt bei euch in der Stadt nach. Die regeln das eh alle anders
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Da Hundesteuer eine Kommunalsteuer ist, musst du bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung nachfragen.
Ein Bundesgesetz zu Richtlinien der Hundesteuer gibt es nicht.
Jede Gemeinde kann sie erheben oder auch nicht, ihren eigenen Beitrag festsetzen und Vergünstigungen gewähren oder nicht.Bafög ist keine Leistung nach dem Bundessozalhilfegesetz.
LG, Friederike
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Meine Mutter hat aG, B und H und ist von der Hundesteuer befreit, obwohl Kira keine entsprechende Ausbildung hat.
Steht aber so in der Satzung der Kommune, dürfte also überall anders sein...
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Ich habe 80% aber keine Eintragungen und bin voll von der Steuer befreit.
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hmmm also was ich dir sagen kann ist, das du mit BAFÖG keine Reduzierung der Hundesteuer bekommst. Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind ALG 1 oder ALG 2 oder Sozialhilfe...Dann bekommst du eine Reduzierung von bis zu 50% auf die jährliche Hundesteuer. (z.B. in Essen und BOchum) in Duisburg gabs mal eine Regelung das Empfänger von Sozialhilfe gar keine Hundesteuer zahlen aber ob das jetzt immer noch so ist weiß ich nicht. Wahrscheinlich unterscheidet sich das ebenso wie die Höhe der Hundesteuer von emeinde zu Gemeinde... Aber als BAföG Empfänger erhältst du in dem Sinne keine Sozialleistung im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches.
Je nach dem wo du wohnst werden nicht ausgebildete Hunde ganz normal mit der Hundesteuer belegt auch wenn der Halter einen entsprechenden Eintrag im Behindertenausweis hat. Aber das kann sich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.Aber es gibt auch immer mal wieder Sonderregelungen.
Ich würde einfach mal in deiner Stadt bei der entsprechenden Stelle anrufen und nachfragen dann bist du auf der sicheren Seite
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Der Thread ist aus 2008.
Ich denke das hat sich erledigt.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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oh hab ich gar nicht drauf geachtet wurde mir heute angezeigt
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Danke maikelena - inzwischen bin ich da auch voll im Bilde
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- Vor einem Moment
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