• Hallo babididi,


    ich wohne in Köln wo leider Leinenpflicht besteht. Die sogenannten "Auslaufflächen" der Stadt Köln sind ein Witz.
    Es kommt aber immer drauf an wer kontrolliert, manche verwarnen nur und manche kassieren.
    Ich hatte bisher Glück, bin nur einmal kontrlliert worden und da war mein Hund zufällig an der Leine :D
    Ein Mann bei uns hatte nicht so viel Glück, der mußte für jeden seiner 3 Hunde 50 Euro zahlen.


    LG Marion

    • Neu

    Hi


    hast du hier Anleinpflicht* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Generelle Leinenpflicht besteht in Niedersachsen (Landesgesetz) vom 1. April bis zum 15. Juli. Den Rest des Jahres besteht keine Leinenpflicht.


      Ausnahmen sind natürlich Naturschutzgebiete und in einzelnen Fällen gibt es komunale Regelungen. In unserem Bereich besteht in Teilen des Göttinger Stadtwaldes ganzjährige Leinenpflicht bzw. in einem anderen ausgewiesenen Teil beginnt die Leinenpflicht schon am 1. Oktober.


      Gruß
      Angie

    • Zitat

      Hallo babididi,


      die Leinenpflicht ist in NRW von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt, bis auf die sogenannten Listenhunde.


      Dem muss ich leider zustimmen. Jede Gemeinde- oder Stadtverwaltung hat eine eigene Regelung, was die Leinenpflicht betrifft.


      Jede noch so kleine Gemeinde kocht ihr eigenes Süppchen.

      Zitat

      Wo wohnst denn du?

    • Hallo,


      da das kommunal unterschiedlich geregelt ist, kann man Dir hier keine verläßliche Auskunft geben. Erkundige Dich beim OA oder der Polizei, wie das bei Euch aussieht.


      Einer Bekannten aus'm Agility-Verein ist es auch passiert, daß sie angesprochen wurde (angeblich ein Polizist im Urlaub, konnte sich nicht ausweisen). Und daraufhin hat sie sich informiert. Was ich hier mal aufklären kann, ist folgendes:


      Es gibt einen Unterschied zwischen "Leinenzwang" und "Anleinpflicht".


      Leinenzwang herrscht immer dann und dort, wo Setz- und Brutzeit ist, ist also zeitlich begrenzt.


      Anleinpflicht herrscht (zumindest bei uns) auf öffentlichen Plätzen, in der Fußgängerzone und in öffentlichen Parkanlagen. Ist seht schwammig formuliert und wahrscheinlich auch mit nem gewissen Ermessensspielraum. Anleinpflicht gilt generell und ist nicht zeitlich begrenzt, sondern auf Orte bezogen.


      Liebe Grüße


      BETTY und Ronja

    • In NRW haben schon einige Hundehalter Prozesse gewonnen weil die Kommunen keine absolute Leinenpflicht verordnen können ohne eine entsprechende öffentliche Freilaufzone auszuweisen, die Richter beriefen sich in den Fällen darauf das keine artgerechte Haltung eines Hundes möglich ist wenn er auschließlich an der Leinen geführt werden darf.
      Deshalb greift in diesen Fällen das Landeshundegesetz welches besagt das Hunde in nicht durchgängig bebauten Gebieten ohne Leine laufen dürfen (natürlich nicht in Naturschutzgebieten) ebenso in unbefriedeten Parkanlagen.
      Also sollte man dir ein Strafgeld aufbrummen und du hast eine Rechtschutzversicherung lass es zum Wohle aller Hunde in deinem Ort darauf ankommen.


    • Hallo sammi, ich wohne in Hattingen (neben Bochum und Witten). Bis jetzt war es auch überhaupt kein Thema den Hund auf Grünflächen und Parks frei laufen zu lassen, aber neuerdings rennen eben überall diese Ordnungsmenschen rum. :???:


      Ich werde das hier mal ausprobieren mit der Schlepp. :/ Ansonsten werde ich eben einen fragen, wenn ich kontrolliert werde. Die machen zwar auch nur ihren Job, aber mich nervt das eben, das von jetzt auf gleich totale Vorsicht geboten ist.
      Aber ist auch mal interessant zu erfahren, wie es in den anderen Bundesländern ist...
      LG

    • Scheint doch in Hattingen recht eindeutig geklärt zu sein:


      Zitat

      In ganz Hattingen müssen Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen angeleint geführt werden. Das gilt für alle Hunde. Diese Anleinpflicht ergibt sich aus dem Landeshundegesetz NRW und darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hattingen.


      Die Anleinpflicht gilt nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) für alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in allen der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen (einschließlich Kinderspielplätzen), bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.



      Zitat

      Große Hunde (mit einer Widerristhöhe von mehr als 40 cm oder einem Gewicht von mehr als 20 kg) sind neben den zuvor genannten Bereichen außerhalb eines befriedeten Besitztums und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint zu führen.


      Quelle: http://www.hattingen.de/postnu…aemter/30hundehaltung.htm


      Durch deinen Avatar gehe ich mal davon aus, dass dein Hund unter die Kategorie "Großer Hund" fällt - bedeutet also, dass überall innerorts, auch in Parks und Grünanlagen, Anleinpflicht herrscht. Außerhalb der bebauten Ortschaft darfst du ihn allerdings laufen lassen.

    • Also ich wohne ja auch in Niedersachsen und hier in BS ist während der Brutzeit Leinenpflicht. In den meisten Parks allerdings darf man die Hunde nicht von der Leine lassen, hier soll auch das OA kontrollieren, mir ist aber NOCH keiner begegnet. Ich wohne zum Glück an einem Park, in dem ein relativ großer Teil ''freigegeben'' ist.
      lg

    • Hallo,guten Abend
      wir haben die Leinenpflicht in Wohngegenden,Parks etc.Die neu geschaffenen Hundefreilaufflächen sind ein Witz.
      Ich gehe schon lange mit Marcy bei uns im Kottenforst-riesiges Waldgebiet-teilweise auf Trampelpfaden -ohne Leine.Da sie nicht jagt und gut gehorcht,sehe ich es überhaupt nicht ein,sie an die Leine zu nehmen.
      LG Beate und Marcy

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