Wesenstest, Sachkundenachweis, Leinen-Maulkorbpflicht

  • Hilfe, Meine Freundin hat vor ein paar Wochen einen Hund bei sich aufgenommen und kam letzten Freitag in eine Normale Fahrzeugkontrolle. Bei dieser Polizeikontrolle war ausgerechnet ein Beamter dabei wo den Wesenstest bei Kampfhunden durchführt. Da Rocky ein Boxer-Mix ist (steht zumindest im Impfpass) und man deutlich den Staffi sieht hat sie zur Auflage bekommen sich sofort die Leinen- und Maulkorbpflicht zu halten und am Montag das ganze bei der Gemeinde zu melden. Nun muss sie mit Rocky zu einem Amtstierarzt der festlegt welcher Rasser er angehört, muss einen Sachkundenachweis machen und mit Rocky den Wesenstest machen.


    Wie läuft so ein Wesenstest ab?


    Sachkundenachweis, wo kann man den machen?


    Amtstierarzt, was passiert da, wie untersucht der?


    Wir haben keine Bedenken was aggressionen angeht, er ist total lieb und verspielt, durfte aber leider bei seinem Vorbesitzer nicht viel lernen und wurde auch nicht trainiert. (Kaum Unterordnung...) War noch nie in einer Hundeschule. Er ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt und wir wollen so schnell wie möglich diesen blöden Maulkorb wieder wegbekommen.


    Gibt es da bei dem Wesenstest altersbedingte Grenzen?


    Freu mich über jede Hilfe wo wir bekommen.


    Grüsse
    Mona

  • Erstmal die Frage: In welchem Bundesland wohnt ihr? Je nach Bundesland gibt es nämlich sehr wohl Grenzen, ab wann ein Wesenstest gemacht wird, bei uns ist es zum Beispiel mit 20Monaten (bzw von der Stadt haben wir die Zusage 24Monate)...
    Wenn der Hund kein Problem mit anderen Hunden, ungwohnten Situationen und vor Allem keines mit Aggression und Schnappen/Beißen etc hat, dann wird der Maulkorb auf jeden Fall wegfallen. Das Problem wird die Leinenpflicht sein. Leinenpflicht wird immer dann verhängt, wenn der Hund nicht unter Kommando steht (sorry für die Ausdrucksweise), also zum Beispiel nicht abrufbar ist oder nicht auf den Hundehalter reagiert. Hierbei ist zum Beispiel interessant, dass es schon mal passieren darf, dass der Hund auf einen anderen Hund zuspringt, er MUSS aber auf Kommando des Besitzers wieder zurückspringen.
    Ich würde euch empfehlen, den Wesenstest ein wenig aufzuschieben (sorfern möglich) und euch einen Trainer zu suchen, der Erfahrung mit WTs hat, der wird euch eine gute Einschätzung geben können und an gewissen Dingen mit euch gezielt arbeiten.
    Solltet ihr eine Leinen- oder Maulkorbpflicht bekommen, ist es in den meisten Bundesländern möglich, den Wesenstest zu gegebener Zeit zu wiederholen...aber nicht in allen!
    Mehr dazu kann ich dir sagen, wenn du mir das Bundesland nennst.
    Hier ist eine Beschreibung des niedersächsischen Wesenstests, der oft als Vorlage genommen wird: http://elib.tiho-hannover.de/d…ations/mittmanna_2002.pdf
    Einfach ein bisschen durchlesen, ist sehr interessant

  • Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir wohnen in Baden-Württemberg.
    Einen Trainer haben wir schon kontaktiert, mit dem haben wir morgen (Freitag) einen Termin, der schaut sich Rocky dann erst mal an und hilft uns weiter was den Wesenstest angeht.
    Die Vorlage habe ich mir angeschaut, jetzt habe ich endlich mal ansatzweise ein Bild was auf uns Zukommt.


    Schöne Grüße Mona

  • zu dem gefragten kann ich nichts sagen, aber verstehe ichd as richtig?


    Deine Freundin war mit dem Auto unterwegs und wurde angehalten? Und hatte den Hund im Auto?


    Müssen Hunde im eigenen Auto nen Maulkorb tragen und angeleint sein?

  • Zitat

    Bei dieser Polizeikontrolle war ausgerechnet ein Beamter dabei wo den Wesenstest bei Kampfhunden durchführt.


    Ich schwoere es ist kein Witz.......aber genau solch ein Beamter hab' ich ihn Bayern mal getroffen und dieser hat Stein auf Bein behauptet mein Bullterrier (reinrassig) sei ein Pitbull (und ihn Bayern somit strikt verboten) :lachtot:


    Und sowas fuehrt Wesensteste durch :roll:

  • Zitat

    Ne, das Problem war offensichtlich, dass der Hund als Boxer (?) - Mix übernommen wurde,der Polizist der dabei war, aber den Staff in ihm gesehen hat...


    ja aber sie schrieb, das sie mit dem Fahrzeug unterwegs waren. Für mich hört sich das so an, als seien sie in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen und da wurde der Hund im Auto "entdeckt".


    Zitat

    Hilfe, Meine Freundin hat vor ein paar Wochen einen Hund bei sich aufgenommen und kam letzten Freitag in eine Normale Fahrzeugkontrolle. Bei dieser Polizeikontrolle war ausgerechnet ein Beamter dabei wo den Wesenstest bei Kampfhunden durchführt.


    der "Kontrolleur" is nur zufällig auch einer, der wesensteste durchführt.


    Nur, und das is meine Frage: müssen Hunde, egal welcher Rasse im eigenen Fahrzeug Maulkorb tragen und angeleint sein? hat der beamte überhaupt eine Handhabe zu solch einer Aufforderung, wenn der Hund im Fahrzeug is?????

  • Du musst immer in der Lage sein zu beweisen, dass es sich um einen Listenhund handelt (oder nicht)... wenn dein Boxer aussieht wie ein Staff, dann darf der Polizist nach Gutachten und Wesenstest fragen, das Zeug hast du als Listihalter immer mitzuführen (also theoretisch, erspart aber viel Ärger)... wo der Polizist den Hund zufälligerweise sieht, ist vollkommen egal...er war als Boxer-Mix angegeben, der Polizist sah in ihm einen Staff, kann somit verlangen, dass der Hund vorgestellt wird - beim OA und so weiter...inwieweit er selbst eine Maulkorbpflicht verhängen kann weiß ich nicht...

  • In B.-W. :


    Der Hund muß dem Amtsveterinär vorgestellt werden,zwecks Rassegutachten.


    Wenn der meint es wäre ein Staff/Pit mit drin,muß man eine Haltegenehmigung beantragen.Also es anmelden bei der Polizeiortsbehörde.
    Dann kann man einen Wesenstest machen zwecks Maulkorbbefreiung und Leinenbefreinung,die Leinenbefreiung gibt es in den seltesten Fällen.


    Die Landeshundeverordnung ist nach zu lesen unter Innenministerium Ländlicher Raum B.-W.!

  • Hallo, ja es war eine normale allgemeine Fahrzeugkontrolle. Die Hunde wurden nur zufällig entdeckt. Der Beamte wollte die Papiere für Rocky sehen und die hatte meine Freundin nicht...
    Den hund haben wir vor einem Monat aus einer sehr schlechten Haltung rausgeholt (ist jetzt etwa ein Jahr alt) zu viel ist noch nicht kaputt bei Ihm. Der Vorbesitzer hat Ihn als Boxer-Mix eintragen lassen und leider dem Hund weder etwas beigebracht noch regelmässig mit Ihm rausgegangen, wir konnten da einfach nicht mehr zuschauen. Und weil sich Rocky eh super mit Ihrem Ridgeback versteht und auch sehr auf Frauen fixiert ist haben wir Ihn einfach beim Vorbesitzer geklaut (zum laufen mitgenommen und nicht wieder zurück gebracht) und erst nach 2 Tagen wo vom damaligen Besitzer etwas kam wo eigentlich sein Hund sei haben wir Ihm eröffnet das er den garantiert nicht wieder bekommt...
    Sogar unser Tierarzt hat uns nahegelegt den Hund auf gar keinen Fall mehr dahin zu geben wo wir ihn her haben...
    Jetzt wo wir uns mal über die Rasse schlau gemacht haben sind wir uns sogar felsenfest sicher das Rocky ein reinrassiger Staffi ist und wir wollen gar nicht wissen wie der Vorbesitzer an Ihn rangekommen ist.


    Der Tag heute ist sehr positiv verlaufen und der Trainer hat uns auch Hoffnungen machen können... Ein bischen Training noch und wir kriegen das hin mit dem Wesenstest... Nur noch die Auflagen erfüllen und Ihn richtig eintragen lassen und dann gibt`s keien Probleme mehr.
    Wir haben beide mit unseren ersten Hunden den Hundeführerschein bestanden, also denke ich das wir auch mit dem Sachkundenachweis kein Problem haben werden.


    Ach so, im eigenen Auto herrscht keine Maulkorb und Leinenpflicht. ;)

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