Noch mal Frage zur VPG
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Also, ich war heute bei uns im Schäferhund OG.Da habe ich gefragt ob ich auch für die VPG NUR die Uu machen kann.
Die haben dann gesagt , DAS geht nicht.Nur die Fährte kann man seperat machen.
Ja, was denn nun?
In der SV Prüfungordnung habe ich aber folgendes gefunden:"Unterordnungsprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „B“ der
SchH/VPG-Prüfungen 1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt
werden, wobei mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/SchH/VPG/IPO oder FH an
den Start gehen."Was genau heißt denn das?
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- Vor einem Moment
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das heißt, falls es eine ungerade zahl an teilnehmern im VPG bereich gibt, läuft ein hund separat die UO mit, damit immer ein hund abliegt und ein hund läuft... ist doch bei der BH schon so...
aber damit besteht man bekanntlich keine prüfung...und eine fährte kann man natürlich einzeln machen, das nennt sich dann zb. FH1...
eine UO1 gibt es jedoch nicht... -
achso
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Hi du,
dann ist das eine SV spezifische Eigenheit. Im BLV beispielsweise ist es möglich dein Schutzdienst (nennt sich dann C1-3) separat zu machen, ebenso wie Fährte und Unterordnung! Dies zählt dann allerdings nicht als ein zur Zucht zählendes Ausbildungskennzeichen.
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Zitat
das heißt, falls es eine ungerade zahl an teilnehmern im VPG bereich gibt, läuft ein hund separat die UO mit, damit immer ein hund abliegt und ein hund läuft... ist doch bei der BH schon so...
aber damit besteht man bekanntlich keine prüfung...und eine fährte kann man natürlich einzeln machen, das nennt sich dann zb. FH1...
eine UO1 gibt es jedoch nicht...Du meinst jetzt den "Blindenhund", der bei ungraden Teilnehmerfeld die UO macht, wenn der Prüfungshund in der Ablage ist. Das hat mit Prüfungen gar nicht zu tun und ist nur ein organisatorischer Ablauf.
Es besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit nach bestandener BH/VT Unterordnungsprüfungen, Fährtenprüfungen und Stöberprüfungen abzulegen. Die Unterordnungsprüfungen 1-3 entsprechen der Abteilung B VPG, die Fährtenprüfungen der Abteilung A. Reine Prüfungen in Abteilung C (Schutzdienst) sind nicht zulässig. Diese Prüfungen sind keine anerkannten Ausbildungskennzeichen im Sinne der Prüfungsordnung.
Der Text, den TE zitiert, sagt nun nur aus, dass an einem Prüfungstag mindestens 4 Teilnehmer eine Prüfung zur Erlangung eines Ausbildungskennzeichens ablegen müssen, also BH/VT, VPG, IPO, FH. Wenn nun noch Platz ist (ein Richter darf nur eine bestimmte Anzahl Abteilungen richten, dann können zusätzlich Teilnehmer die "kleinen" Prüfungen ablegen.Hoffe, das ist halbwegs verständlich erklärt .
LG
das Schnauzermädel -
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Hallo Schnauzemädel,
Das heißt es gibt für mich mit meinem alten Hund (7) tatsächlich noch ein Leben NACH der BH???
*froiiii*
Heißt das wirklich, dass ich NUR die Uu von der VPG 1 mit Bewertung machen kann?Bei uns im Verein glaubt mir das keiner und der Text aus der Prüfungsordnung ist tatsächlich ja sehr missverständlich.
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Zitat
Du meinst jetzt den "Blindenhund", der bei ungraden Teilnehmerfeld die UO macht, wenn der Prüfungshund in der Ablage ist. Das hat mit Prüfungen gar nicht zu tun und ist nur ein organisatorischer Ablauf.
Es besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit nach bestandener BH/VT Unterordnungsprüfungen, Fährtenprüfungen und Stöberprüfungen abzulegen. Die Unterordnungsprüfungen 1-3 entsprechen der Abteilung B VPG, die Fährtenprüfungen der Abteilung A. Reine Prüfungen in Abteilung C (Schutzdienst) sind nicht zulässig. Diese Prüfungen sind keine anerkannten Ausbildungskennzeichen im Sinne der Prüfungsordnung.
Der Text, den TE zitiert, sagt nun nur aus, dass an einem Prüfungstag mindestens 4 Teilnehmer eine Prüfung zur Erlangung eines Ausbildungskennzeichens ablegen müssen, also BH/VT, VPG, IPO, FH. Wenn nun noch Platz ist (ein Richter darf nur eine bestimmte Anzahl Abteilungen richten, dann können zusätzlich Teilnehmer die "kleinen" Prüfungen ablegen.Hoffe, das ist halbwegs verständlich erklärt .
LG
das Schnauzermädelmmhhh... dann hat mir das niemand erklärt, denn ich wußte nur was von der FH und vom "blindenhund".... man lernt nie aus...
kommt aber für uns nicht in frage, da dies keine anerkannten prüfungen sind, um als gebrauchshund zu gelten. da müssen wir die gesamte VPG prüfung erfolgreich ablegen.
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Ja, aber jetzt mal angenommen, der Hund besteht die Teilprüfung B, kommt das dann auch in die Leistungskarte oder ist das nur "intern" , damit man weiß wo sein Hund steht?
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Also das ganze ist zwar kein Ausbildungskennzeichen, aber es kommt in die Leistungsurkunde und beim HF in den Sportpass, schließlich bekommt man auch mit diesen Prüfungen Punkte für das Sportabzeichen .
Außerdem braucht man ja einen Nachweis, weil auch diese Prüfungen in aufsteigender Reihenfolge gemacht werden müssen.
Wenn man züchten möchte, stehen diese Prüfungen nicht in der Ahnentafel, weil es eben keine Ausbildungskennzeichen sind.
Bei den "echten" Gebrauchshunden haben viele vor diesen Prüfungen Angst, weil es dann heißen könnte: "Netter Hund! Aber beißen tut er nicht!" :kopfwand:
Dabei ist das auch für VPGler eine tolle Sache, weil man eine Sparte schonmal versuchen kann, wenn es in einer anderen noch nicht ganz passt. Außerdem ist es eine gute Möglichkeit für den veranstaltenden Verein die Prüfungskosten zu decken, wenn nur wenige Hunde für "echte" Prüfungen da sind, so ein Richter und der Terminschutz möchten ja auch bezahlt werden .LG
das Schnauzermädel -
schnauzermädel, du hast ne PM!!!
Meine email-Addy ist freigeschaltet... Würd mich freuen....
LG
cazcarra -
- Vor einem Moment
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