Aufbewahrungsfrist von Röntgenbilder beim Tierarzt?

  • Ich habe immer alle Bilder bekommen und bei mir gelagert. So hatte ich sie, wenn ich zu einem anderen TA musste und brauchte dann auch nicht immer hin und her rennen. Im Gegenzug habe ich meinem TA eher mal Aufnahmen aus anderen TK´s oder so geliehen, wenn er die für etwas brauchte.
    Oft bekam ich sie auch mit der Mitteilung "... übersenden wir ihnen zu unserer Entlastung ..."


    Ob dieser dann noch eine Kopie hat oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber ich habe Röntgenbilder von 2 Tierkliniken und einem 1 Tierarzt in meinem Besitz. Gut sind alle schon etwas älter und alles Aufnahmen von vor meinem Umzug.


    Die eine, die jetzt nach meinem Umzug bei einem neuen TA gemacht wurde, habe ich auch nicht, aber die war ja auch ohne Befunde, so das es mich auch nicht wirklich interessiert hätte, diese hier zu haben.

  • Zitat

    Naja... auch wenn Du das noch nieeeee gehört hast, es ist aber so. Und wenn DU die Originale (Nicht die digitale Form) hast, dann handelt Dein TA in seinem Sinne fahrlässig.
    Die Regelung ist nicht "ziemlich Blöde" sondern sehr sinnig.


    Und was hat das für einen Hintergrund?? Seit wann gibt es diese Regelung denn?


    Ich kannte das wirklich nicht :???:

  • Ich denke mal diese Frist gibt es zur Beweisführung für Anschuldigungen von Hundebesitzern oder überprüfungen von Ämtern bei Beschwerden.


    Lg
    Sacco

  • Leoline


    diese Regelung gibt es schon sehr lange. Zum einen hat es grundsätzlich Copyright-Rechte.
    Zum anderen ist die Sache recht einfach - der TA hat deshalb die Aufbewahrungspflicht, dass auch Jahre später noch, wenn sich Fragen, Probleme etc. ergeben, die Bilder vorhanden sind und nachgeschaut werden kann. Ist übrigens bei Humanmedizinern auch so. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht. Man geht davon aus, dass die Aufbewahrung beim Arzt weniger "Aufwand" bedeutet.


    Mal angenommen, jeder bekäme seine Röntgenbilder mit heim.
    Jetzt hat jemand einen komplizierten Beinbruch. 1 Jahr später soll nochmal nachkontrolliert werden. Der behandelnde Arzt hätte gern die alten Röntgenbilder zum Vergleich mit den neuen. Tja, nur ist der Patient inzwischen umgezogen, ist allgemein etwas schlampig...... und findet die alten Bilder nicht mehr ............ .


    Solche Sachen im Endeffekt der Grund für diese Regelung. Einfach dass der Zugriff auf die Bilder gewährleistet ist. Zumal ja auch die Bildrechte immer beim Tierarzt liegen, der die Röntgenbilder angefertigt hat.

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