Ja was denn nun? Hund im Fußraum erlaubt ja oder nein?
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Zitat
Gibt es denn jetzt eine rechtsverbindliche Auskunft dazu?
Das würde mich jetzt auch mal interssieren obwohl ich mit Sicherheit eine bessere Methode habe meine Wauwies zu transportieren.
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Guten Morgen allerseits,
eins vorweg, eine Rechtlich garantierte Aussage gibt es in einem Forum nicht aber soweit ich die Gesetzteslage begreife und auch durchgelesen habe:
Der Hund ist stets als Ladung zu betrachten und dementsprechend so zu sichern, dass er nicht den Fahrer stören kann oder bei einem Unfall als Masse wirken kann. Über die Unterbringung des Hundes gibt es kein einheitliches Urteil, jedoch ist beim Fußraum als Faustregel vorgegeben, dass der Hund dort ausreichend im tierschutzrechtlichen Sinne Platz hat und er in einer Box transportiert wird.
Wird der Hund ohne ausreichende Sicherung oder Box im Fußraum transportiert wird, gilt die Gefahr auf eine Gefährdung oder Störung des Fahrers durch ein frei bewegliches Tier als gegeben und kann Anlass zur Verhängung eines Verwarnungsgeldes bis hin zum Untersagen des Weiterfahrt sein.
Sonst aber noch das zum durchlesen:
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Ja, Sorry...aber ist der Hund nun Ladung oder Lebewesen? Meine Einkaufstüten schnalle ich ja auch nicht im Beifahrerfussraum an.
Und wenn ich Hundi mit Leine am Sitz oder dem Türgriff festbinde gilt er dann als "gesichert" ?
Boah...da soll nochmal einer durchblicken....Lg, Tanja
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Grob umrissen handelt es um ein Fachausdruck für alles bewegliche was sich in einem Auto befindet. Ein Mensch muss auch "gesichert" werden. Und ja straßenverkehrsrechtlich gesehen sollten einkaufstüten auch gesichert werden, da aber bei den Einkaufstüten um kein bewegliches Objekt handelt das aus eigenem Antrieb den Platz wechseln kann ist eine zusätzliche Sicherung nicht notwendig.
Und nein, eine "sicherung" mit einer Leine wird von jedem vernüftigen Ordnungshüter als gefährlich angesehen. Nicht nur dass die Leine einen gewissen Spielraum geben würde, nein sie würde sogar den Hund im schlimmsten Fall erdrosseln oder das Genick brechen - somit fällt es wiederum unter das Tierschutzgesetz.
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also nach dem mein internet jetzt endlich wieder geht
, hier meine erfahrung nach gespräch mit zwei polizisten.
punkto cabrio ohne rücksitz (Z3) :
erlaubt im fußraum, da kein anderer platz möglich. transport darf von seiten der polizei nicht untersagt werden. leinensicherung wäre wünschenswert da in der tat hund als ladung gilt. de facto wird man über sicherung erst streiten wenn schadensfall vorliegt meinte die polizei. eine leinenpflicht generell wird von der bayer. polizei also nicht durchgesetzt.
lg.!
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wir haben bis jetzt auch noch kein kombi, also fährt loona vorne im fussraum. Eng ist es nicht, weil wir den Sitz ganz nach hinten schieben, wir sind aber bis jetzt auch nicht länger als 1 Stunde mit ihr gefahren.
Sie ist aber ans Auto gewöhnt durch ihr 1. Herrchen, hat keine angst und geht von selbst in jedes offene auto reinNaja wir suchen noch nach dem richtigen Auto
Wahrscheinlich ein VW Multivan
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