Alter Besitzer will mir meinen Hund wieder wegnehmen
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Hallo alle zusammen,
ich habe mich hier im Forum extra wegen meinem Problem angemeldet, weil ich Rat brauche. Ich bin am Verzweifeln.
Zu der Geschichte:
Im Internet wurde am 12.10.08 ein Altdeutscher Schäferhund (4 Monate alt) zu verschenken angeboten und ich hatte ihn nach etwas Mailkontakt abholen können. Sofort habe ich mich in den Kleinen verliebt und könnte ihn nie wieder hergeben. Er ist einfach ein Goldschatz.
Die Familie musste ihn wohl weggeben, weil sie mit ihm überfordert waren (sie haben noch 3 Kinder).Nachdem ich dann Zuhause war, habe ich ihnen geschrieben, dass alles super läuft, das er jetzt Zancho heißt etc.
Plötzlich 2 Tage später werde ich von ihnen angerufen und sie behaupteten, dass ich Zancho wohl im Internet zum Verkauf angeboten habe, was nicht stimmt.
Am gleichen Tag am Abend schrieben sie mir, dass sie unbedingt den Hund zurückhaben möchten, weil es ihm wohl nicht bei mir gut gehen würde. Ich habe dann angerufen und ihnen gesagt, dass ich Zancho nicht mehr hergeben möchte und das sie ihn auch jeder Zeit besuchen könnten, um sich davon zu überzeugen, dass mein Kleiner es wirklich sehr gut bei mir hat.
Jetzt wollen sie wohl ihren Anwalt einschalten und ich habe riesige Angst, dass sie ihn mir wieder wegnehmen. Es würde mir das Herz brechen.Daher meine Frage: Können sie das überhaupt?
Ich habe seinen Impfausweis und ich habe ihn gleich 1 Tag nachdem er bei mir war, auf meinem Namen chipen lassen und auch registriert. Dazu habe ich noch die Mails, wo drin stand, dass ich ihn haben kann.
Leider habe ich aber nicht den Kaufvertrag bei mir, da sie nur einen für sich gemacht haben und mir keine Kopie mitgegeben haben (ich weiß, ich war naiv, dass ich nicht darauf bestanden habe, aber ich hatte damit keine Erfahrung und habe nicht mit eventuellen Ärger gerechnet).Bitte helft mir und schreibt mir, wie es für mich steht und ob ich meinen Zancho behalten kann.
Sie hatte gesagt, dass wenn sie ihn zurückbekommt, er in den Arbeitzeiten in den Zwinger kommt und dieser Gedanke würde mich ewig fertig machen, weil er so ein Leben nicht verdient hat.
Lieben Gruß
Janine, Rex und Zancho
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Hallo,
Ich würde es drauf ankommen lassen. ich denke die Karten sind gar nicht so schlecht für Dich, denn letzten Endes müssen sie beweisen, dass es deren Hund ist. Das dürfte nicht einfach werden. Denn wenn er nicht gechipt war, dann hat er wohl auch keine Papiere die aussagen, dass sie die Halter sind.
Ich würd der Sache entspannt entgegen sehen.
Liebe Grüße
Dana und Wauzis -
Das du nicht auf den Kaufvertrag bestanden hast war wirklich naiv... :/
Auf wen ist der Hund steuerlich angemeldet? Über wen läuft die Haftpflicht (wenn es denn eine gibt)?
Wie lange ist das jetzt her? Wie lange hast du ihn?Haben die ehemaligen Halter noch irgendwelche Dokumente, die belegen, dass der Hund ihnen gehört?
Ich lass mal lieber die Experten antworten, da das nun auch nicht mein Fachgebiet ist, aber eins kann ich dir schon sagen:
Mit einem vernünftigen Kaufvertrag würdest du weit besser dastehen! -
Hallo,
wie wollen sie denn ihre Ansprüche an den Hund beweisen? Du hast die Emails, die die Abgabe bzw. Schenkung des Hundes beweisen und Du hast die Papiere für den Hund.
Wollen sie behaupten, Du hättest den Hund gestohlen oder entführt? Mir erschließt sich grade nicht, warum und mit welchen Argumenten sie den Hund zurückfordern wollen?
Ich würde an Deiner Stelle erstmal ruhig bleiben, die Beweise "sichern", also Emails ausdrucken und mir vielleicht schonmal bei nem Anwalt Rat holen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man Dir den Hund jetzt so mir nichts dir nichts wieder abnehmen kann.
Berichte bitte weiter...ist ja schon nen interessanter Fall. Aber mach Dir vorerst nicht allzu große Sorgen.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Zitat
Das du nicht auf den Kaufvertrag bestanden hast war wirklich naiv... :/
Auf wen ist der Hund steuerlich angemeldet? Über wen läuft die Haftpflicht (wenn es denn eine gibt)?
Wie lange ist das jetzt her? Wie lange hast du ihn?Haben die ehemaligen Halter noch irgendwelche Dokumente, die belegen, dass der Hund ihnen gehört?
Ich lass mal lieber die Experten antworten, da das nun auch nicht mein Fachgebiet ist, aber eins kann ich dir schon sagen:
Mit einem vernünftigen Kaufvertrag würdest du weit besser dastehen!Hallo,
Ich glaube, er war bei ihnen steuerlich angemeldet, da bin ich mir jetzt aber nicht 100% sicher.
Sie haben den Kaufvertrag vom Züchter, worauf aber kein Foto von ihm ist. Er ist auch nicht tätowiert und hat auch keine Rassepapiere, oder wie man das nennt.Ich habe den Kleinen am 12.10.08 bekommen und seitdem habe ich ihn und 2 Tage später ging es los, das sie ihn wiederhaben wollten.
Mit dem Kaufvertrag ist schon sehr ärgerlich.
Lieben Gruß Janine
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Erstmal ruhig durchatmen.
Du hast gesagt du hast den impfausweis,ist das n neuer den du vom TA bekommen hast oder haben die Vorbesitzer dir diesen mitgegeben?
Wenn sie ihn dir mitgegeben haben hast du eigentlich ganz gute chancen,da selbst wenn du den hund angeblich geklaut hättest hättest du wohl kaum noch in deren wohnung eingebrochen um den impfpass zu klauen.
auch dass er schon auf deinen namen gechipt ist und du die emails hast,ist alles sehr gut für dich,denn wenn du eine email hast in der ausdrücklich steht dass du den hund kriegst ist das mit nem kaufvertrag gleichzusetzen.hatte mal n problem dass ich über email was verkauft hatte und die interessenten es sich dann anders überlegt hatten hatte mich da rechtlich informiert und da wurde mir gesagt dass wenn per email geschrieben wird das man etwas für nen bestimmten preis nehmen möchte,dass einem kaufvertrag gleichzusetzen ist.
P.S. ich nehm mal an dass sie n schlechtes gewissen haben dass sie ihn weggegeben haben. -
Hallo,
das ist der Impfausweis, den sie mir mitgegeben haben, nur das ich meinen Name per Aufkleber darüber habe. Man kann aber die Adresse und so von den alten Besitzern noch durch den Aufkleber leicht erkennen.
Lieben Gruß Janine
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Ich rate dir, geh zu einem Anwalt und schilder ihm alles. bring sämtliche Unterlagen mit, die mit dem Hund zu tun haben, alle Mails etc pp.
Nur das kann Dich mit Sicherheit beruhigen.
Ich finde, deine Karten stehen sehr gut für Dich, auch wenn du keinen (explziten) Schenkungsvertrag hast!
Alles Gute.
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stehn denn in dem ausweis auch besondere merkmale von dem kleienn drin oder noch besser:n foto?
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Versuch auch über die entsprechende Internetseite die Anzeige auszudrucken.
Meist vergessen Leute diese Annoncen zu löschen, so kannst Du zusätzlich zeigen, dass er zu verschenken war.viele Grüße und*Daumen drück*
Constanze -
- Vor einem Moment
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