entlaufener Hund vermittelt

  • Hallo Foris


    hab ne etwas seltsame Geschicht zu erzählen und bräuchte mal Rat


    Hab mich gestern in nen örtlichen Froum angemeldet wo eine vermisstenanzeige von einen Hund war. Der Hund war Ende Juli entlaufen.
    Ich kannte diesen Hunde, denn ich war Anfang August mit ihm spazieren. Er war als Fundhund im Tierheim abgegeben und da hab ich ihn gesehen (sehr markanter Hund)
    Nunja ich hab das im Forum natürlich erzählt und der Besitzer hatte eigentlich alle Tierheime darüber informiert, dass er seinen Hund vermisst und die Tierheime waren auch mit Bildern und Adresse/Telefonnummer ausgestattet.
    Das Tierheim hat sich nicht gemeldet, nachdme der Hudn gefunden wurde.
    Der Hund wurde natürlich vermittelt (war ne Seele von Hund)


    Nun gehen wir natürlich morgen zusammen ins Tierheim und wollen das kläaren. Aber wen gehört der Hund jetzt eigentlich? Den ehemaligen Besitzer? oder den neuen Besitzer (der davon natürlich nix weiß)?

  • Hallo,
    wenn der Hund gechipt oder tätoviert ist dürft ja klar sein wem er gehört.
    Hier handelt es sich ja wohl um eine Nachlässigkeit des TH oder einem Mitarbeiter. Wichtig ist halt das der rechtmäßige Besitzer auch nachweisen kann das der Hund ihm gehört.
    Ich weis nicht wie lange das TH warten muss bis das ein Tier neu vermittelt werden kann.
    Ist natürlich für alle eine blöde Situation.
    Ich hoffe es klärt sich alles auf.
    LG Uwe

  • Dummerweise ist das Tier weder tätowiert noch gechippt.


    vom Tierheim ist das ne Frechheit :motz:
    muss man sich mal vostellen, der mann wusste monatelang nicht wo sein Hund ist und nur weil ich zufällig auf das forum gestoßen bin und die anzeige gesehen habe und auch noch häufiger als Gassigänger im Tierheim fungiere....


    es macht mich sauer.


    Monatelange UNgewissheit, weil das Tierheim zu faul ist.... Das Tierheim ist bekannt für seine Nachlässigkeiten....

  • Das ist ja echt mies gelaufen.
    Soweit ich weiß, werden hier Fundhunde nach sieben Tagen zur Vermittlung freigegeben. Inwieweit der ursprüngliche Halter nach einer Vermittlung nach Ablauf dieser Frist noch Rechte an seinem Tier hat, weiß ich nicht.
    Da Fundbüros eine sechsmonatige Aufbewahrungsfrist haben, kann ich mir vorstellen, dass dies evtl. auch auf Tiere zutrifft und deren Vermittlung zunächst nur unter Vorbehalt stattfindet. Vielleicht kann die Stadt euch weiterhelfen.


    Zitat


    Monatelange UNgewissheit, weil das Tierheim zu faul ist.... Das Tierheim ist bekannt für seine Nachlässigkeiten....


    Mit solchen Anschuldigungen ist man immer schnell bei der Hand, dabei ist es kein Geheimnis, dass Tierheime personell knapp besetzt sind. Ich will nicht wissen, wieviele Anfragen ein Tierheim pro Tag erhält und wieviele Fotos entlaufener Tiere. Es sind bestimmt etliche.
    Es ist ja möglich, dass der Hund erst einige Zeit nach seinem Verschwinden dort abgegeben wurde und die Mitarbeiter sich nicht mehr an sein Foto erinnern konnten. Da ist es meiner Meinung nach Aufabe des Besitzers, immer wieder nachzuhaken.


    Eine dumme Situation.

  • Rechtlich gesehen, kann ein Fundhund nach 10 Tagen im TH vermittelt werden, aber wenn sich der Besitzer innerhalb von 6 Monaten meldet, kann er sein Tier zurückfordern. Allerdings kann er auch für alle finanziellen Aufwendungen aufkommen, die dem Tierheim und den jetzigen Besitzern entstanden sind.

  • Da der Hund in der letzten Juliwoche entlaufen ist und ich ihn in der ersten Augustwoche angetroffen habe, ist nicht viel Zeit vergnagen.


    Das Tierheim ist für sowas bekannt.


    danke Cerridwen

  • Hi.


    Ich bin mir jetzt nicht sicher ob das nur reine Spekulation ist, aber müssen Tierheime nicht ihrem Träger eine Vermittlungszahl vorweisen, um zu zeigen, dass sie gut arbeiten und sich die Investition rentiert? Ich denke, dass sich ein so gut zu vermittelndes Tier, wie in diesem Fall eignet um die eigene Statistik zuverbessern... und natürlich auf der anderen Seite weniger idealen Familienhunden längeren Aufenthalt gewähren zu können...
    (so wird ja auch an Schulen geschummelt)


    LG
    Dawn

  • Cerridwen hat es zwar schon geschrieben, doch zur Bestätigung noch mal von mir:


    Ich habe durch Zufall eine Kopie meines Tierabgabevertrages für meine jetzige Hündin vom Tierheim hier. Dort steht ausdrücklich:


    Zitat

    "Der/die Übernehmer/in wurde darauf hingewiesen, dass das Eigentum an einem Fundtier erst nach Ablauf von 6 Monaten seit Abgabe im Tierheim (Fundtieranzeige) übergehen kann, sofern sich der ursprüngliche Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht gemeldet und seine Eigentumsrechte nachgewiesen hat."


    Weiter heißt es:


    Zitat

    "1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, dem Eigentümer, der seinen Herausgabeanspruch am Tier fristgerecht angemeldet und bewiesen hat, das Tier herauszugeben."


    2. Der/die Übernehmer/in kann vom Eigentümer in diesem Fall den Ersatz der bis dahin angefallenen Aufwendungen (einschl. Haltung, Tierarzt) verlangen."


    Vergleiche dazu auch § 973 BGB, der die Grundlage für diese Regelung bildet.


    Da die Frist von 6 Monaten noch nicht abgelaufen ist, kann der Besitzer natürlich die Rückgabe des Hundes fordern. Als Beweis kann er z. B. auch den Tierarzt benennen, der den Hund sicherlich identifizieren und dem richtigen Besitzer zuordnen kann. Außerdem hat er doch sicherlich Fotos von seinem Hund. Da dieser - wie geschrieben - ein markantes Aussehen hat, sollten auch solche als Beweis durchaus reichen.


    Wenn der neue Halter die ihm entstandenen Kosten dann nach Rückgabe geltend macht, so muss er diese - zumindest was eventuelle Tierarztbesuche betrifft - mit Quittungen belegen. Für die Aufwendungen für die Haltung (Essen, Leine etc.) dürfte es wohl eine Einigungsgrundlage auf allgemeinen Preisen für derartiges geben.

  • hallo,
    als ich meinen hund aus dem tierheim holte, stand in unserem vertrag, dass das tier erst nach 6 monaten in unseren besitz übergeht. innerhalb dieser 6 monate kann der ersthalter (unserer war ein fundhund) seinen hund zurückverlangen, muß aber alle entstandenen kosten erstatten.


    ich finde, es ist eine schwierige situation. ich hätte meinen kleinen nicht wieder hergeben mögen, kann aber auch die halter verstehen, deren hund entlaufen ist und im tierheim landet, dass sie ihren hund dann zurückfordern.


    gruß marion

  • hat die Besitzerin sonst irgendwelche Unterlagen wie Kaufvertrag/ Übernahmevertrag oder Impfpass?
    Falls der Hu´nd vom Züchter stammt- vielleciht kann der ja auch bei der Identifizierung helfen...


    Dass TH vermisste Tiere unterschlagen ist leider kein Einzelfall. Wenn angerufen wird und gefragt wird, ob ein Tier mit diesem Aussehen abgegeben wurde wird in manchen Fällen noch frech verneint...


    Die Frist von 6 Monaten kenne ich auch, außerdem ist es richtig, dass der Besitzer die Kosten der neuen Besitzer tragen muss.
    In diesem Fall würde ich aber genauso die Kosten vom TH verlangen, die nun evtl. auf den rechtmäßigen Besitzer zukommen ( Anwaltskosten etc.)
    Ich finde es beunruhigend und erschreckend, dass man sich nicht mal im TH sicher sein kann, dass die sich kümmern und melden.


    Halte uns bitte auf dem laufenden, wie es weiter geht,ok?[/i]

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