Kämpfe zwischen Hunden
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Und mit dem Schild gibst du sogar zu, einen gefährlichen Hund zu haben.
Nein, das stimmt nicht.
Ich habe dazu auch die oben erwähnte Anwältin gefragt und sie sagte, es ist völlig egal, was auf dem Schild steht. Es wird nicht als Schuldeingeständnis gesehen. Man kann also ruhig "Vorsicht, bissiger Hund!" auf dem Schild stehen haben, zur Abschreckung!Was den Einbrecher angeht, ist es leider tatsächlich so, dass dem sogar ein Schadenersatz zusteht, wenn er vom Hund gebissen wird. Aber wahrscheinlich findet sich da eher selten ein Richter, der das so behandelt.
Beißt ein Hund einen Briefträger, der trotz Schild den Hof betritt, ist man für den Schaden schon aufzukommen!Lg Christine
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In manchen Bundesländern muss man sogar ein Schild am Grundstück fest machen womit man auf einen Hund aufmerksam macht.
Wir haben mal in einem 2 Familienhaus gewohnt und mussten ein Schild an die Hofeinfahrt machen. Damit dann auch jeder darauf eingestellt ist das dort ein Hund rumlaufen könnte.Wenn ein Hund einen anderen beißt muss der HH die Ta kosten zahlen. Es sei denn einer war angeleint udn der andere nicht.
Wenn der Hund einen anderen tot beißt muss der HH die evtl. Ta Kosten übernehmen, den "Schaden ( Hund)" ersetzten und noch die anderen Kosten tragen wie z.B. Einäscherung oder sonst was. So war es jedenfalls bei einer Bekannten von mir.
Der andere Hund wir dann wahrscheinlich einen Wesentest machen müssen und evtl Auflagen bekommen.Bei der Bekannten war es allerdings der Hund von ihrer Freundin. Da haben sie es unter sich geregelt ohne die Behörden einzuschaltetn.
Sie hat dann nachgefragt, da sie sich gestritten ahebn was sie alles bezahlt bekommen muss. Dann musste die Freundin die Ta Kosten zahlen, den "Schaden ( Hund)" bezahlen und die Einäscherung zum teil.Ein Hund darf keinen Einbrecher beißen aber nicht jeder Richter spricht dem Einbrecher Schmerzensgeld zu.
Lg
Sacco -
Zitat
Ich muss die Tierarztrechnung des Hundes, der meinen Hund angreift bezahlen, obwohl mein Hund dann nur aus "Notwehr" gehandelt hat?
Ja. In unserer "Rechts"sprechung ist nicht vorgesehen, dass ein Tier Gefühle hat. Sie beinhaltet nicht den Überlebenswillen des Hundes.Den Thread von Britta gibts leider nicht mehr, wo der Hund einer älteren Dame von jemandem mit einem Messer attakiert wurde, und dieser dann Schmerzensgeld forderte und auch bekam, weil der Hund sich wehrte. Schon traurig.
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Zitat
Den Thread von Britta gibts leider nicht mehr, wo der Hund einer älteren Dame von jemandem mit einem Messer attakiert wurde, und dieser dann Schmerzensgeld forderte und auch bekam, weil der Hund sich wehrte. Schon traurig.
....das waere fuer mich ein Grund auszuwandern :irre:
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Das ist echt armseelig...
Zuerst den Hund attackieren und sich dann wundern, dass er sich wehrt und auch noch Schmerzensgeld fordern? Gehts eigentlich noch? :kopfwand: -
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