Wann darf Jäger Hund erschießen?

  • Zitat

    Vielleicht ne doofe frage, aber gelten mäuse im wald oder naturschutzgebiet auch als wild?


    Also sprich wenn mein hund ne maus fängt und diese offensichtlich im maul trägt oder er nach mauselöchern gräbt, wildert er dann...?


    Im Naturschutzgebiet gilt generell an die Leine und auf den Weg bleiben.

  • Zitat

    Nein das heißt nicht abgeleint. Solange kein Leinenzwang herrscht, muß der Hund sich im Einwirkungsbereich des HF befinden. Und wie groß der ist, entscheidet u.a. der Gehorsam des Hundes. Wenn ich meine Hunde nur unter "Kontrolle" habe, wenn sie 5 Meter von mir entfernt sind, dann sind eben 5 Meter dieser Einwirkungsbereich..


    So zumindest haben es mir unsere Jäger hier erklärt..


    Achso...ok, aber woher will den der Jäger wissen wie groß dieser Bereich bei dem entsprechenden Hund ist?

  • Tja, das ist die Frage..


    Unsere Jäger/Jagdpächter kennen sämtliche HH und deren Hunde. Die meisten merken gar nicht, das sie jemand vom Hochsitz aus beobachtet ;)

  • im naturschutzgebiet gilt immer leinenzwang.


    hier in bayern ist es mit der "schieswütigkeit" der grünen gesellen sehr sehr unterschiedlich.


    wobei die jüngeren meist die vernünftigeren sind und auch die netteren, vorallem, wenn sie selber einen hund haben.


    ein oder zwei kandidaten haben wir hier allerdings, mit denen ist nicht gut kirschen essen.


    die würden glattweg auf verdacht jeden hund, der weiter als ein paar meter im gebüsch ist, erschiessen. das sind auch die, mit denen man ständig aneinander gerät, wenn man ausreitet. (da kanns schonmal passieren, dass einer mit dem gewehr im anschlag vor einem steht und meint, er könnt einen vertreiben - vom öffentlichen forstweg, wohlgemerkt).


    aber die meisten jägersleut hier in der gegend sind recht nett und wenn man sie im wald trifft auch immer gesprächs- und auskunftsbereit. oben im hochwald z.b. ist einer, der sich sogar immer freut, wenn wir ihm begegnen und der hat sogar immer ein leckerchen für sammy in der tasche ;) und lässt seine cora ein bisschen mit sam spielen.


    alles in allem bin ich allerdings vorsichtig, denn wenn er erstmal einen hund erschossen hat, macht ihn "recht haben" auch nicht wieder lebendig.


    lg


    stella

  • Zitat

    Snoopy ist vor 2 Tagen hinter 3 Rehe her gejagdt . Hätte der Jäger sie erschießen dürfen wenn er sie erwischt hätte ?
    Meine nachbarn meinten das es hier schnell gehen würde .


    :???:

  • Huhu,


    das ist alles saukompliziert, und irgendwie scheint mir immer alles Auslegungssache zu sein.


    Bei uns in der Gemeinde gilt z.B. Leinenzwang von März bis Ende September. In Jagdgebieten (und das ist alles außerhalb der Ortschaft) dürfen Hunde generell nur auf den Wegen bleiben und es wird eine 20m-Leine erlaubt. Ist der Hund aber abgeleint (also Oktober bis Februar), muß er "frei bei Fuß" (Zitat aus dem amtlichen Mitteilungsblatt) gehen. Ich meine, da lasse ich meinen Hund doch lieber an der 20m-Schlepp - da hat er mehr Auslauf. :irre:


    Abgeschossen werden darf der Hund sofort, wenn er sich nicht mehr im Einflußbereich des Halters befindet. Das legen die Jagdpächter halt nach Gutdünken aus. Die Hündin einer Freundin wurde ca. 5 Meter neben ihr angeschossen, weil sie nicht mehr auf dem Weg war, sondern auf einer Wiese neben ihr schnüffelte. Sie hat aber erkennbar nicht gestöbert. Den Prozeß hat sie leider verloren, weil Aussage gegen Aussage stand - sie hätte beweisen müssen, daß ihr Hund nicht gewildert habe.


    In einem anderen Jagdrevier hat mich der Jagdpächter lediglich sehr freundlich darauf hingewiesen, daß mein Hund anzuleinen ist (ich wußte das damals mit der Leinenpflicht nicht), und dabei hat Nellie erkennbar gestöbert. *schluck*


    In einem anderen Revier kam ebendieser Jäger auf mich zu, als Nellie gerade beim Mäuschenbuddeln war. Ich war ganz hektisch und habe sie gleich wegziehen wollen, aber er meinte nur, ach lassen sie doch, ist doch toll, wenn sie ihren Jagdtrieb auf diese Weise abreagieren kann. :ops: Bis ich eines besseren belehrt werde, erlaube ich ihr also das Mäuschenbuddeln (und klar schütte ich die Löcher hinterher wieder zu!), aber ob's wirklich erlaubt ist, oder ob der Mann einfach nur freundlich war, weiß ich auch nicht.


    Denn in einem wieder anderen Jagdrevier wurde ich von einem anderen Jäger mit einer Anzeige bedroht, obwohl meine Hunde an der Schlepp waren (sie waren halt neben dem Weg auf einer Wiese). Und ich weiß, daß ein Mann aus einem Nachbarort tatsächlich 800 Euro bezahlen mußte, weil sein Hund freilief und der Jäger ihn angezeigt hatte.


    Es scheint also einfach Glückssache zu sein, an wen man gerät. Vorsicht ist wohl angebracht.


    Liebe Grüße,
    Anja

  • Zitat


    Achso...ok, aber woher will den der Jäger wissen wie groß dieser Bereich bei dem entsprechenden Hund ist?


    In der Theorie eigentlich ganz einfach: Wenn der Hund nicht mehr zu "greifen" ist, durch den HH aber auch nicht durch den Jäger, während der Hund einem Wild nachgeht, dann ist er außerhalb des Einwirkungsbereiches. D.h. ein Hund 20m vorraus läuft und keinem Wild nachgeht, darf definitiv nicht erschossen werden!

  • Zitat

    D.h. ein Hund 20m vorraus läuft und keinem Wild nachgeht, darf definitiv nicht erschossen werden


    Was aber ziemlich schnurz ist, wenn Hund tot ist, weil erschossen und du keine Zeugen hast, die eindeutig aussagen, dass dein Hund lediglich freundlich dahertrabte, ohne zu wildern.


    Ich glaube das ganze beruht auf viel Hörensagen. Der eine behauptet dies, der andere behauptet das.


    Meiner Meinung nach dürfen Hunde durchaus erschossen werden, wenn sie tatsächlich wildern.


    Wird dein Hund erschossen, liegt es an dir, zu beweisen, dass dein Hund nicht gewildert hat. Dann ist aber auch alles letztendlich schnurzegal, denn dein Hund ist tot.

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