Beißerei - zweite Meinung gesucht
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aaaaahhh ok...sry,dann hab ich des in dem falle falsch gedeutet *asche auf mein haupt*
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Guten Morgen Frühaufsteher
Vielen Dank, dass ihr über eure Erfahrungen berichtet habt.
Aussage gegen Aussage, da komm ich ins grübeln. Soll ich bei der nächsten Kleinigkeit die Polizei rufen? Ich glaube nicht, dass sie sich getraut hätte nachdem Vorfall so eine Falschaussage zu tätigen. Jetzt nach zwei Monaten per Telefon fällt es ihr wohl sehr leicht.
Mein Freund hat gedacht, als er den Briefumschlag gesehen hat, dass wäre ein Entschuldigungsschreiben.
Ich werde mich mal später bei meiner Versicherung erkundigen und dann die andere HH anrufen.
Nur das wird vielleicht ein Problem, denn ich wollte meine Versicherung anpassen, dass lief leider nicht so wie vereinbart. Im Moment warte ich noch auf die Antwort von der Versicherung. Entweder die ist gekündigt oder die Anpassung wird rückgängig gemacht. Und dann könnte natürlich die Versicherung auch nicht einspringen, weil sich diese "Verhandlungen" über Monate ziehen und Samson in einer Woche schon drei Monate unfreiwillig "versicherungsfrei" ist.Ist eigentlich klar, dass so etwas passieren musste. Murphys Law!
Wie finde ich eine gute Rechtsberatung, die sich mit solchen Fällen beschäftigt.
Bianche:
Was kostet dich das beim RA? Wenn ich fragen darf?Tickles:
Brauchst dich dafür nicht entschuldigen. Ist O.K..Bis später
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Wenn ihr zu zweit gewesen seid, steht nicht Aussage gegen Aussage, sondern du bist im Vorteil, weil du einen Zeugen hast.
Ich würde die Anzeige nachholen.
Wahrscheinlich werden im Endergebnis die entstandenen Kosten gegenseitig aufgerechnet. (Bin kein RA, also nochmal genau beraten lassen)guck mal, hab ich im Internet gefunden:
ZitatDer Hundehalter (hier wahrscheinlich die Eltern) ist zum Ersatz jedes entstandenen Schadens verpflichtet. Egal ob ihm persönlich ein Vorwurf zu machen ist oder nicht (sog. Gefährdungshaftung). Denn wer sich den Luxus gönnt ein potentiell gefährliches Tier zu halten muss für alle dadurch entstehenden Schäden aufkommen.
Ebenso ist der andere Hundehalter zu allen Schäden, die sein Hund verursacht hat, verpflichtet. Die Verletzungen an seinem Hund dürften hier auch wegen seines erheblichen Mitverschuldens zum Teil von ihm getragen werden müssen. Wie genau die Kosten unter den beiden Hundehaltern aufgeteilt werden ist Sache des Gerichts.
http://www.juraforum.de/forum/…ufenden-hunden,wer-haftetHier sind auch noch mal juristische Sachverhalte gut erklärt
ZitatDaneben kann es passieren, dass ein Tier des Tierhalters durch ein anderes verletzt wird. Der Tierhalter des verletzten Tieres hat dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Halter des verletzenden Tieres.
Hat aber das verletzte Tier selbst, zum Beispiel als Welpe durch wildes Spielen und Herumtoben, zur Schadensentstehung beigetragen, so muss sich der Tierhalter diese Realisierung der Tiergefahr seines eigenen Welpen anspruchsmindernd anrechnen lassen.
Zu den Pflichten eines Tierhalters gehört die Sorge für die Verwahrung des Tieres. Daher muss er zumutbare Vorkehrungen treffen, um einen Ausbruch oder eine Flucht, insb. durch Überspringen, Untergraben oder Zerbeißen, zu verhindern.
ZitatNach Ansicht des LG Mainz (Az. 3 S 8/04) hingegen haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden, der bei einer Massenbalgerei entsteht, wenn einer der Besitzer bei dem Versuch verletzt wird, die Tiere zu trennen. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Hund den Schaden verursacht hat.
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hallo,
klaro darfst du fragen...also das ding dabei ist,des ich arbeitslos bin und von daher gerichtskostenbeihilfe bekommen habe....sprich,für mich kam das ganze nicht sehr teuer,allerdings wenn du berufstätig bist,dann kann das schon etwas teurer werden,wie hoch,ist mir allerdings unbekannt....am besten,du suchst dir einen anwalt für sozialrecht(müsste glaub ich die sparte sein),rufst dort an und fragst einfach mal nach den eventuellen kosten....die auskunft wird dir sicherlich gern und vor allem dann noch kostenfrei gegeben -
Hallo!
So es gibt was Neues.
Ich hatte ja schon erwähnt, dass ich mit der Versicherung verhandle, wegen der Kündigung. Nun ja, nachdem ich denen meinen Fall geschildert habe, ging das plötzlich ganz schnell mit der Abwicklung der Kündigung ( mal so als Tip wenn die Versicherung faxen macht bei der Kündigung, sowas überzeugt die sofort ).
Und das Problem ist, dass mein Hund "angeleint" war. Die Kosten sind der Versicherung in so einem Fall zu hoch ( Gerichtskosten, RA ), und deswegen haben sie die Kündigung sofort akzeptiert.
Wäre mein Hund nicht angeleint gewesen hätten sie mich nicht gekündigt, sondern mir Angeboten 150Euro Selbstbeteiligung bla bla bla.Unglaublich
:kopfwand:Mit der HH habe ich auch noch gesprochen. Die will jetzt erstmal mit ihrer Tochter ( Verursacherin ) und ihrem Mann sprechen und dann meldet sie sich.
Ich habe natürlich gesagt, dass ich es darauf ankommen lasse. Soll doch der Richter entscheiden. Wird interessant ob die Tochter bei ihren Behauptungen bleibt. Ich denke Meineid und Falschaussagen werden vor Gericht nicht gut ankommen.Ich habe auf jedenfall genug von solchen Leuten.
Gerichtskostenbeihilfe? Muss mich mal schlau machen.
Vielen DankLieben Gruß
Sonja
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