*ZAUNPFLICHT* für Hundehalter ???

  • Hallo,


    nein, muss man nicht.
    Anders sieht es aus, wenn man seinen Hund allein auf dem Grundstück läßt. Man muss nämlich sicher stellen, dass ein unangeleinter Hund nur in Auslaufgebiete... oder ausbruchssicheren Gelände frei laufen kann. Man kann nicht 100 % davon ausgehen, dass der Hund nicht vom Gelände läuft. Auch ist man im Falle eines Schadens verpflichtet zu zahlen. Die Haftpflichtversicherung wird sich da dann aber streuben. D.h. man muss selber zahlen und so doof kann man gar nicht denken. Sieht beispielsweise eine Frau den Hund auf einem nicht eingezäunten Gelände, bekommt Panik und stürzt oder läuft vor ein Auto oder so, dann muss man zahlen.
    Auch gibt es mancher Orts die Regelung, dass man immer die (glaube) rechte Zauseite zahlen muss. Ist aber ein Zaun nicht nötig kann es sein, dass der Hundebesitzer beide Seiten zahlen muss.


    VLG Verena

  • Nicht in dem Sinne. Allerdings ist ein Hundehalter verpflichtet dafür Sorge zu tragen, das der Hund das Grundstück nicht gegen den Willen des Halters verlassen kann. In der Konsequenz ist das ein Zaun oder eine Mauer. Die Höhe richtet sich danach, wie groß der Hund ist. Auf den Hinterläufen stehend darf der Hund die Oberkannte des Zauns mit den Vorderläufen nicht erreichen können. Das wären bei mittelgroßen Hunden wie z.B. DSH, Husky, Malinois unsw. also ca. 175 cm Zaunhöhe. In Wohngebieten gibt es für diese Höhe aber so gut wie nie eine Baugenehmigung.


    Gruß
    Wakan

  • Hallo Wakan,


    wie sieht es den mit der Hundehaftpflicht aus? Können die sich rausreden, wenn der Hund über den Zaun springt, weil er niedriger als z.B. 1,75 m war?


    VLG Verena

  • Hallo Verena,


    bei der Versicherung gibt es wahrscheinlich eine Klausel die sich nicht auf Zäune und Mauern bezieht, aber den Halter verpflichtet immer "ein Auge" auf den Hund zu haben.


    Schau doch mal rein - steht da was von vorsetzlich oder fahrlässig ?
    :verweis:
    Lena

  • Zitat

    Hallo Wakan,


    wie sieht es den mit der Hundehaftpflicht aus? Können die sich rausreden, wenn der Hund über den Zaun springt, weil er niedriger als z.B. 1,75 m war?


    VLG Verena


    :) Eine Versicherung wird sich immer rausreden wollen.
    Als Grundregel gilt, das der Hund auf den Hinterpfoten stehend die Oberkannte des Zauns nicht erreichen können darf. Bei einem Dackel wären 175 cm also übertrieben, bei einer Dogge zu niedrig. Letzteres gilt auch für Kletterkünstler und gute Springer. Im Prinzip zahlt die Vers. nur für Schäden für den Halter nicht absehbar und smit nicht zu verhindern sind. Es kommt also darauf an ob der Hund grundsätzlich den Zaun überwinden kann oder nicht.

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