Das 1. Mal zur Hundeausstellung

  • ist ja ein spannender thread, wie ist das denn, könnte ich für meine hündin auch vdh papiere bestellen, wenn sie bisher (nur) NRV papiere hat? oder ist das egal?

  • Zitat

    Also mit einer ACH ahnentafel braucht du nicht auf eine VDH-Ausstellung gehen, da wird dein Hund als Mischling bezeichnet.
    Woher bist du?Aus welchen Bundesland?
    LG Eulatal


    Ich wußte gar nicht, dass es da solche Unterschiede gibt :???: . Ist letztendlich aber auch egal. Sina ist für uns der schönste Hund der Welt. Die Teilnahme wäre auch nur zum Spaß, und nicht, weil wir züchten wollen ;) .
    Das sie beim VDH ein Mischling wäre, find ich aber ziehmlich krass :/ . Schließlich sagt die Ahnentafel ja eindeutig was anderes. Es sei denn dieser Verein würde nicht so ganz seriös züchten, und den Eindruck hab ich nicht.


    Ich wohne in Niedersachsen ;)


  • Der Aussteller muß in keinem Verein sein. Auf VDH-Ausstellungen muß der Hund VDH/FCI Ahnentafeln haben. Der Richter beurteilt immer den Hund, da er weder die Ahnentafeln noch den Katalog vor dem Richten der Hunde sehen darf.


    Also bitte, Eulatal, erzähl hier nicht so einen Müll.


    Thylja, nein Du kannst Dir keine VDH-Papiere bestellen.
    Du kannst Deinen Hund, nach Voranmeldung auf einer Spezialausstellung seiner Rasse anmelden. Dort kannst Du ihn zwei Spezialzuchtrichtern vorstellen, seinen Phänotyp (Rassereinheit) bestätigen lassen. Er kann dann in dem Register des Zuchtbuches der betreffenden Rasse eingetragen werden. Du erhälst eine Registrierbescheinigung und die Ahnentafel des NRV wird für ungültig erklärt.
    Mit der Registrierbescheinigung kannst Du deinen Hund dann bei VDH-Ausstellungen ausstellen.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Quebec Hallo,


    eigendlich hast du nur das bestätigt,was ich vorher geschrieben habe.
    Bei VDH Austellungen zählt keine andere AT wie die des VDH oder genau wie du sagst.Man läst ihn beim VDH registrieren und dann ist er nach Prüfung anerkannt.Was ist vorher? :???:
    Nach der sogenannten Begutachtung und Registrierung hast du zwar eine
    Registriernummer und du darfst deinen Hund als Rassestandard sehen,doch deine AT ist weg und somit auch die Ahnen.
    Eine Frage von mir dazu. Wieso werden dann bei Prüfungen gerade des VDH Rassehunde mit AT von anderen Vereinen als Mischlinge gewertet.
    Kannst du selbst im Net nachlesen.
    Meine Meinung dazu, entweder er ist bei der Austellung gut und bekommt somit eine gute Bewertung oder er is schlecht.Was soll der Schwachsinn mit der Registrierung. :kopfwand:
    Also geht es doch nach den Papieren.
    Ich habe im Vergangenen Jahr nicht mal ne Antwort bekommen als ich auf einer VDH Ausstelung ausstellen wollte eben weil ich keine VDH/FCI
    Papiere habe.
    Eins kann ich jedenfalls sagen. Ein V1 wird man da nich bekommen.
    Die geben doch nicht ihre Anwartschaften an Registrierhunde ab.
    Gruß Eulatal

  • Eulatal:


    Irgendwie verstehe ich grad nicht, was du da schreibst!!!
    Registrierung? Prüfung?


    Also entweder du hast einen Hund von einem VDH-Züchter oder eben nicht. Wenn nicht, dann kannst du auch nicht auf VDH-Ausstellungen, was ja irgendwo auch logisch ist!


    LG Kerstin

  • Zitat : Quebec
    Der Aussteller muß in keinem Verein sein. Auf VDH-Ausstellungen muß der Hund VDH/FCI Ahnentafeln haben. Der Richter beurteilt immer den Hund, da er weder die Ahnentafeln noch den Katalog vor dem Richten der Hunde sehen darf.


    Also,sollte man keine AT von einem dem VDH angeschlossenen Verein haben, dann ist es kein F.C.I.Standard.Da der VDH als Mitglied des F.C.I.
    keine anderen Vereine anerkennt und der Meinung ist,das diese nicht dem F.C.I. Standard entsprechen. Laß ich aber meinen Hund beim VDH
    registrieren(nach eingehender Standard Prüfung) dan hat er zumindestens eine Reginr. vom VDH noch keine Ahnentafel.


    Übrigens wenn man in einem (und dieses Wort schreibe ich sehr ungern)
    Dissidenzverein ist z.Bsp. der hier genannte oder IRV oder DRV u.u.u.
    kann man überall ausstellen mit seiner AT und muß den Hund nicht auf einen anderen Verein registrieren. Allerding muß man sich dann auch gefallen lassen das der Hund nicht als Rassehund bezeichnet wird.
    Ist mir pers. egal.
    MfG Eulatal


  • Hallo Eulatal,


    weil, quer durch alle Rassen, die in den verschiedenen Verbänden außerhalb der FCI, gezüchtet wurden und werden, es kaum bis gar keine Zuchtkontrollen gibt.
    Es ist in den vergangenen 25 Jahren, alleine bei den Neufundländern
    zigmal nachgewiesen worden, daß andere Rassen mit im Spiel waren. Da wurden Deckrüden angegeben, deren Namen frei erfunden waren. Väter, der mir in Erinnerung gebliebenen, waren einmal ein schwarzer Hovawart, einmal ein Soft Coated Retriever.
    Genau aus diesen Gründen erhalten Registerhunde auch keine Zuchtzulassung. Oder nur in besonderen Ausnahmefällen.
    Nochmal, der Richter weiß nicht, woher der Hund stammt, den er bewerten soll. Der kann ein Registerhund sein, der kann aus den VDH-FCI Mitgliedsvereinen sein, ebenso aus den FCI-Vereinen aus dem Ausland. Oder den FCI assoziierten wie den Amerikanischen Kennel Klub.
    Wenn der Registerhund so überragend in seiner Klasse ist, wird er auch die entsprechende Formwertnote nämlich ein V1 erhalten.


    Übrigens, die Ahnentafeln stellen die Rassehundezuchtvereine aus. Nicht der VDH.
    Die Rassehundezuchtvereine, die Mitglied im VDH sind, der VDH ist wiederum Mitglied der FCI, dürfen die beiden Embleme auf ihre Ahnentafeln drucken.


    Solltest Du einen Richter beim Lesen des Kataloges vor dem Richten sehen, kannst Du mit Einspruch bei der Zuchtschauleitung die ganze Ausstellung kippen.
    Sollte ein Richter Zweifel an der Abstammung eines Hundes haben, muß er die Zuchtschauleitung bitten in die Ahnentafel zu sehen. Er selbst darf das nicht.
    Nachzulesen Zuchtschauordnung, Zuchtrichterordnung VDH.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Gleich meine Antwort:
    Würde es dann nicht reichen das ein Stempel FCI-Standart in die AT kommt.
    Von den Fällen mit den Rüden, weißt du.Ich möchte das nicht unbedingt ausschließen, aber es gibt doch auch in anderen Vereinen seriöse Züchter.
    Natürlich könnte ich zum Beisp.einen Rüden aus einen anderen Verein nehmen.Doch um Papiere zu bekommen ist der Deckschein und die Vorlage der AT notwendig.Vieleicht haben diese Rüden doch gedeckt und der Besitzer gibt es nicht zu? :???: Wieviel Gerichtsprozesse sind da schon geführt worden?
    Im übrigen gebe ich dir Recht, das ein Richter die AT vorher nicht einsieht.
    Und so ist es auf einer großen CACIB Ausstellung passiert.Da bekam doch glattweg ein Hund die V1 Bewertung obwohl er nicht mal registriert worden ist.hat er doch tatsächlich den anderen die Anwartschaft weggeschnappt.Er hatte noch seine AT. Als das rauskam gabs einen wahnsinns Wirbel und der Hund wurde doch gleich mal aus der Bewertungsliste gestrichen.Steht heute als nicht teilgenommen drin.
    Sieste und das meine ich, wenn es ausschließlich um den Hund gehen würde, warum dann ein vernichten der AT. Es werden doch die Ahnen auch nicht überprüft bei der Regi. Warum werden sie in Ausnahmefällen zugelassen? Wo man sich doch gar nicht sicher sein kann wer dr.... war?
    Eulatal

  • Warum muss hier schon wieder ne Grundsatzdiskussion folgen?


    Es ist halt einfach so: FCI/VDH organisiert die Ausstellung, dann setzt FCI/VDH auch die Bedingungen fest. Genauso ist es bei der FCI Agility WM, nur FCI Rassehunde erwünscht, denn die FCI setzt diese Bedingung.


    Wenns jemand nicht passt, dann soll er sich halt nicht bei FCI/VDH Ausstellungen und anderen Events anmelden.


    Jeder sollte sich vor der Anschaffung des Hundes überlegen, was er mit dem Tier machen will und entsprechend den Züchter/die Elterntiere aussuchen. Wer dies beim 1. Hund nicht gemacht hat und nachher deshalb Probleme hat, muss sich halt beim allfälligen nächsten Hund noch mehr Gedanken machen.


    Eine Gewerkschaft für Bürokräfte kämpft auch nicht für Bauarbeiter oder Piloten. Ist eben so, geht da jemand vor Gericht?

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