Verbot für "Listenhunde" in der Schweiz...??!!

  • Hallo Gemeinde,


    ich wollte nach kurzer Internet-Recherche mal hier nachfragen, ob Schweizer anwesend sind, die mir etwas zur derzeitigen Situation in der Schweiz sagen können.
    Gibt es dort dieselben Verbote der sogenannten "Listenhunde" wie hier in Deutschland...?!
    Wir überlegen schon seit längerem, in ein par Jahren in die Schweiz zu ziehen, daher meine Frage nach einem Einfuhrverbot, Haltungsverbot oder ähnlichem...


    Gruß
    Markus

  • Im Moment solltest du den Kanton Wallis und Zürich meiden. Diese beiden haben Listen und Verbote eingeführt. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber bei Zürich bin ich mir sicher.

  • Kanoton Wallis


    Pitbull-Terrier
    American Staffordshire-Terrier
    Staffordshire-Bullterrier
    Bullterrier
    Dobermann
    Argentinische Dogge
    Fila Brasileiro
    Rottweiler
    Mastiff
    Spanischer Mastiff
    Neapolitan Mastiff
    Tosa


    Kanton Basel-Stadt


    Bullterrier
    American Staffordshire Terrier
    Pitbull Terrier
    Staffordshire Bullterrier
    Rottweiler
    Dobermann
    Dogo Argentino
    Fila Brasileiro
    sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.


    Kanton Solothurn


    Bullterrier,
    Staffordshire Bull Terrier,
    American Staffordshire Terrier,
    American Pit Bull Terrier,
    Rottweiler, Dobermann,
    Dogo Argentino und Fila Brasileiro – diese Hunde und deren Kreuzungen


    Kanton Zürich


    Bullterrier,
    American Staffordshire Terrier,
    American Pitbull
    Staffordshire Bullterrier


    Kanton Waadt

    American Staffordshire Terrier (Amstaff),
    American Pit Bull Terrier und
    Rottweiler sowie deren Kreuzungen


    Kanton Thurgau


    American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa und Hunde des Typs Pitbull


    Kanton Solothurn


    Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentinom Fila Brasileiro sowie deren Kreuzungen


    Kanton Basel-Landschaft


    Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kreuzungen mit diesen Rassen sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind



    weitere Infos unter:
    http://www.tierimrecht.org/de/…iz/hunde-recht/aargau.php

  • ehm Wildsurf du meinst mit deiner Liste jetzt aber nicht, dass diese Rassen alle verboten sind, oder? :???:


    Also so weit ich weiss: gilt in den meisten Kantonen Sachkundenachweis (neu sowieso für jeden Hund) und bei Listenhunden einen Wesenstest.
    Und bei einem Listenhund brauchst du die Haltebewilligung von der Wohngemeinde und für diese musst du recht genau Angaben bezüglich Herkunft des Hundes machen können. Und diese Herkunft muss eine anerkannte Zucht sein. Und dann hast du je nach Wohnort sehr hohe Steuern.


    Im Kanton Zürich und Genf, Wallis sind ausserdem noch einige Rassen verboten. Sowohl ind er Haltung als auch Zucht. Jedoch weiss ich nicht wie es ist, wenn du mit deinem Hund hinziehst und ihn ja schon hast.

  • und wie sieht es aus, wenn man mit einem der hunde aus der liste, der in deutschland nicht auf der liste steht und keinen wesenstest hat, durchreist?
    ist dann auch urlaub in der schweiz mit "solchen hunden" verboten?


    gruß marion

  • das ist DIE Frage Marion, damit beschäftigen sich ganz viele Leute. Auch wenn man einen Rotti aus dem einen Kanton in den anderen per Auto verfrachtet, darf er dann aussteigen etc.?


    Aktuelle Situation im Kanton Thurgau:


    Einige Hunderassen werden als potenziell gefährlich bezeichnet (Rasseliste siehe Rückseite). Wer einen Hund einer solchen Rasse oder einer Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine kantonale Bewilligung.
    Diese Bestimmung gilt auch für Personen, die nicht im Kanton Thurgau wohnhaft sind, wenn sie sich mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit im Thurgau aufhalten wollen. Für bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter gilt eine einjährige Übergangsfrist, d.h. die Bewilligung muss bis spätestens 31. Dezember 2008 eingeholt sein. Gesu-che für eine Bewilligung müssen dem kantonalen Veterinäramt rechtzeitig eingereicht werden (einzureichende Unterlagen siehe Rückseite). Eine Bewilligung ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.


    Quelle: http://www.veterinaeramt.tg.ch


    Kurzfristige Einzelfälle, Tourismus, Besuche
    Wir erlauben den Aufenthalt unter Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
    für 30 Tage.
    Leinenpflicht bedeutet, dass die Leine stabil sein muss und nicht länger als 2,5 Meter
    lang ist.
    gültig für den Kanton Thurgau!!

  • ich danke dir. das alles ist mir einfach zu riskant. ich hoffe nur, dass den dänen nicht auch noch sowas einfällt. das würde mir wirklich weh tun.


    wenn ich mir überlege, dass wir eigentlich nicht ohne risiko nach spanien fahren können, weil wir durch frankreich müssen, holland sowieso für mich nicht in frage kommt, die schweiz jetzt auch ausfällt.


    ich hätte einfach viel zu viel angst um meine tiere. vor allem, weil wir für eins keine papiere haben.


    gruß marion

  • hy Marion
    Ich kann halt nur empfehlen, wenn man einen Hund hat der evtl. irgendwo in einem Kanton auf einer Liste ist - kantonales vetamt anrufen. Die können ganz genau Auskunft geben! Dann steht den Ferien nichts im Wege.


    Und schliesslich leben hier ja trotzdem noch ein paar Rottis, Staffis ( ;) ) und andere liebe Kreaturen - halt mit Ausweis etc.
    Glaub mir, das ist hier ein seeehr kontroverses Thema!

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