Basco soll weg...

  • Ich sehe das genauso wie ihr. Sich 8x erwischen zu lassen, wenn man sowieso unter Beobachtung steht ist etwas d...lich.
    Ich denke das hat nichts mehr damit zu tun, ob der Hund weg muss oder nicht, es geht nur um einen Kleinkrieg zwischen HH und Amt.
    Und wie ihr alle ja wisst, sitzen die zu 90% am längeren Hebel.
    Am Ende wird nur der Hund der Dumme sein, wenn er dann mit 14 oder fast 15 Jahren im TH sein dasein fristet.
    Meiner Meinung nach geht es dem HH nur darum was er für sein Recht oder Bedürfnis hält, und will das mit aller Macht und Möglichkeiten durchdrücken, und denkt nicht im mindesten an die Konsequenzen für seinen Vierbeiner.
    Ganz arm. :( : Ein typischer Querulant eben.


    LG
    Zuckermaus

    • Neu

    Hi


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    • Wer 8mal erwischt wird, sollte sich nicht wundern, wenn die entsprechenden Stellen ihm nicht zutrauen einen Hund zu führen...


      Ich hab da auch nur Mitleid mit dem Hund..


      Gruß


      Chris

    • Auch ich schließe mich der Mehrheit an. Wer so oft erwischt wurde und es nach dem 2. mal immer noch nicht kappiert hat, der muss fühlen. Das hat nichts mehr mit dem Hund zu tun, sondern mit der Unverantwortlichkeit des Herrchen.


      LG
      Uwe


      @ Tamee
      wenn du, je nachdem wo nur 1 mal falsch parkst ist dein Auto schon weg.Das kannste dann gegen hohes Bußgeld bei der Polizei abholen.
      Und wenn du das öfters machen solltest (nicht jetzt du persönlich), weil es ja so viel Spass macht sich nicht an Vorschriften zu halten, dann ist auch der Führerschein weg. :D


      LG
      Uwe

    • Zitat

      Es geht doch um´s Prinzip: 8 mal gegeneine Verordnung verstoßen = HUND WEG?


      Wie sieht es wenn jemand 8 mal falsch parkt, 8 mal seine Strafzettel zu spät bezahlt, 8 mal geblitzt wird etc.
      Nimmt man dem dann das Auto weg?


      Ich finde es ne absolute Frechheit jemanden deswegen den Hund wegzunehmen! Zumal ist der Hund ja auch nicht mehr der jüngste ...



      ne, es ist keine frechheit, es ist die logische konsequenz, mit der man rechnen muß.


      im ersten fall wird irgendwann der führerschein weg sein und im zweiten fall ebend der hund. ganz einfach und für beide, autohalter und hundehalter durchaus vorher bekannt.
      ich verstehe deine aufregung nicht.


      gruß marion

    • Ohne Grund wird einem Hundehalter kein Leinenzwang auferlegt - zumal der kleine Münsterländer kein Listenhund ist. Leider kennen wir wie immer nur die eine Seite. Bleibt mal wieder nur reine Spekulation.


      Für den Hund tut es mir leid. Der kann am wenigsten dafür.

    • Tja, auch ich sehe es so, daß der Hund vermutlich die Starrköpfigkeit seines Herrchens ausbaden darf.


      Wenn mir mein Tier so am Herzen liegt, wie der Herr H. es beschreibt, dann geht er da an der Leine, wo er muß. Man kann mich einmal, vielleicht zweimal erwischen, aber dann ist mein Hund wirklich an der Leine, denn ich will ihn nicht verlieren.


      Mein Mitleid gilt dem Hund, nicht dem Halter. Ich hoffe, daß der Hund - auf Grund seines Alters - bei der Familie bleiben kann. Den HH würde ich aber da treffen, wo es weh tut. Am Portemonaie.


      Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    • Zitat

      Ohne Grund wird einem Hundehalter kein Leinenzwang auferlegt - zumal der kleine Münsterländer kein Listenhund ist. .


      Ich verstehe das so, dass dort, wo er spazierenging ganz allgemein Leinenzwang herrschte, nicht speziell für seinen Hund.


      Und da muß/sollte man sich eben tunlichst dran halten, zumal, wenn man eh schon unangenehm aufgefallen ist.


      Wenn ich unbedingt auf Teufel komm raus versuchen muß, meinen Querkopf durchzusetzen, muß ich damit rechnen, dass meine Ignoranz Konsequenzen hat.


      Sowohl als Hundehalter, wie als Falschparker oder zu-schnell-Fahrer....what ever...

    • Zitat

      jetzt werde ich wohl eins aufs dach kriegen, aber da kann ich nur sagen: selber schuld. wie kann man absichtlich seinen hund so in gefahr bringen, verstehe ich nicht.


      mir tut der hund sehr leid und hoffe, dass er nicht ins tierheim muß.


      gruß marion


      Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!


      LG
      Ute

    • Mir tut auch nur der Hund leid. Der darf das wieder für seinen Besitzer ausbaden.
      Wenn man schon 2 mal erwischt wurde un dman es schon angedroht bekommt, würde ich doch meinen Hund an der Leine lassen. Wenn einem die Leine zu kurz ist kann man doch auch eine Schlepp nehmen oder?


      Wir fahren mit unserer extra immer dahin wo man Hunde frei laufen lassen darf und es keinen stört.


      Ich finde es auch ein daneben es drauf ankommen zu lassen und den Hund da frei laufen zu lassen obwohl man weiß, dass es da ein allgemeiner
      Leinenzwang gibt und das OA einen beobachtet. Und sich dann noch über die Konsequenzen aufregt.


      Beim Autofahrer ist irgendwann der Führerschein weg und beim HH eben leider der Hund.


      Lg
      Sacco

    • ... vor allem finde ich eine Frechheit, mit seiner kleinen "Privatfehde" an die Medien zu gehen...


      Wie hier schon gesagt wurde, wenn er meint, dass für ihn andere Regeln gelten, als für andere HH, der muss mit den Konsequenzen rechnen! Ihm sollte nicht der Hund weggenommen werden (denn der kann am Wenigsten dafür), aber er müsste dafür richtig blechen müssen, wenn nicht sogar für ein paar Tage hinter Gitter...


      Das Schlimmste an dem Fall ist jedoch, Dass Herr H. sich im Recht fühlt (was er nunmal nicht ist)!

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