Kann Sie mich tatsächlich Anzeigen?

  • Hallo,


    hab da mal ne frage,
    ich gehe mit meinen Hunden immer eine Nachbarstraße lang in der es ne menge Hunde gibt.
    Zum TEIL sind sie rechtgut eingezäunt und die Hunde keifen nur hinter dem Zaun rum.


    Nun gibt es da noch die alte HEXE die hat nen etwas größeren Dackelmix
    der zwar auch eingezäunt ist aber locker bis zur Schulter durch die Zaunbretter(quer angebrachte Bretter) paßt und dort immer durchbeißt
    wenn ich mit den Hunden komme.
    Muß dann immer schon auf der Straße gehen was ich nun echt leid bin weil es auch an einer Kreuzung ist(sie hat nen Eckgrundstück).


    Habe mich gerade mit der alten gezofft sie sagte ich könne ja die Straßenseite wechseln und außerdem wäre ihr Hund ein ganz lieber und er wäre ja schließlich noch nie ganz durch den Zaun gekommen .War dann echt sauer :motz: und hab gesagt das das ja wohl keine Rolle spielen würde denn er beißt ja wohl mit dem Maul und nicht mit dem Arsch.Danach ist mir leider rausgerutscht das ich meinen großen Hund nächstes mal nicht zurück halte.


    Da sagte sie mir das sie mich dann Anzeigen würde wenn ihr Hund gebissen wird,kann sie das machen habe meinen Hund doch an der Leine und ihr Ungeheuer kommt doch durch den Zaun?! :?: :?:

    Kann doch aber tatsächlich mal sein das ich nicht merke das er schon wieder geifernd auf uns wartet und dann nicht schnell genug reagieren kann.


    Haben hier so viele Idiotischen Hundehalter hab mich auch schon mit den meißten in unserer Gegend in den Haaren(bin da leider auch immer sehr aufbrausend),denn hier hält jeder seinen Hund so als ob wir auf einem Kuhdorf(nichts gegen wundervolle ruhige Kuhdörfer) wohnen würden(wo ich solch eine Haltung auch akzeptieren würde),
    nur haben wir hier über 8000 Einwohner und dementsprechend viele Hunde.
    Muß ich das denn alles so hin nehmen damit ich mich nicht mit allem und jedem zanken muß?!
    Aber da ich mich sowieso schon mit den alten DAMEN!!! angelegt habe(das geht schneller wie nen Lauffeuer rum) hab ich jetzt eh verspielt! :steinigung:


    LG Ela :blume:

  • Bin leider kein Rechtsanwalt aber vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen:
    Sie kann dich anzeigen.
    Du zeigst sie dann auch an und das Ganze würde im Sande verlaufen, es sein denn du hast einen Listenhund.


    Würde mir echt keinen Kopf machen wegen so einer d.... Dame.
    Wechsel doch wirklich die Straßenseite, das bedeutet doch auch weniger Streß für dich?!
    Naja, falls das nicht geht, lauf einfach weiter und wenn deiner den Hund dann doch mal den Dackel erwischt, pech.
    Sollte den Dackel aber nicht blutig beißen, dann sieht die Sachlage auch wieder anders aus.

  • Hallo!
    Da ich so einen Fall schon life erlebt habe, kann ich sage: Sie kann dich zwar anzeigen, aber ohne irgendeine Aussicht!
    Denn, wenn du deinen Hund angeleint hast und ihr Hund aus dem Grundstück rauskommt oder durch den Zaun durchbeißt, dann ist SIE dran! Sie muss dafür Sorge tragen, dass IHR Hund keinem anderen Mensch/Tier schaden kann - und da sie ihr Grundstück nicht genügend abgesichert hat - musst du dir da keine Gedanken um irgendwelche Konsequenzen machen.
    Ein Tip von mir - es ist sinnlos, mit sochen Meschen zu diskutieren, denn sie haben ja doch ihrer Meinung nach immer Recht. Also schon einfach deine Nerven und mach es wie die Hunde IGNORIERE sie!!
    Grüsse
    Nina

  • Wenn dein Hund ihren Hund verletzt, kann sie dich sehr wohl anzeigen. Du mußt auch Sorge dafür tragen, das dein Hund niemand verletzt. Und wenn du ihn nicht halten kannst, ist bei der Erziehung vielleicht auch schon was schief gelaufen. Denn ein erzogener Hund zieht nicht einfach zu einer "Kläffe" hin. Würd also da auch nichts riskieren und die Straßenseite wechseln. Dann kann Dackelchen munter vor sich hin kläffen und ihr habt eure Ruhe. Die Dame hat vermutlich auch noch nichts von Hundeerziehung gehört. Kann man seinem Hund auch abgewöhnen. Denke aber, da ist der Zug abgefahren.





    Lg Conny

  • Wenn mein Hund ihren Verletzen würde worauf ich es NICHT anlege,
    dann doch aber nur weil ihr Tierchen durch den Zaun hängt.
    Denn er könnte ja auch MEINEN kleinen Hund erwischen der keine Chance hätte.
    Ist mir alles bischen kriminell,
    gehe ab heute wenn es sich vermeiden läßt da nicht mehr lang.
    Nur treffe ich sie leider unterwegs auch oft genug mit ihrem keifendem Hund.


    @kakisamo
    Habe nicht geschrieben das meine Hunde auch sofort drauf los gehen,
    sie ignorieren den wenn sie ihn früh genug bemerken.
    Nur wenn sie plötzlich angegriffen werden weil er hinter einem Sichtschutz
    vorgesprungen und direkt durch den Zaun kommt,
    würde doch jeder Hund reagieren auch die gut erzogenen!!!
    Oder?


    Mit der anderen Straßenseite ist es auch sone Sache
    dort wartet ein agressiver (gut eingezäunter) Airedale Terrier.


    Wie heißt es so schön ALTER vor Schönheit!!! :flehan: :lol:


    LG :blume:

  • Zitat

    Mit der anderen Straßenseite ist es auch sone Sache
    dort wartet ein agressiver (gut eingezäunter) Airedale Terrier.



    Da hilft nur eines:



    LERNE FLIEGEN :lol:


    aber auch da lauern Gefahren.


    Sorry, das mußte jetzt sein.

  • :winken:


    also, ich gebe Nina recht, doch dasProblem ist, glaube ich, rechtlich gesehen anders. Schuld bekommt immer der Hund, der beisst, egal ob der andere angeleint ist. Da gibt es ein paar ganz bekloppte Urteile mit Teilschuld.


    Wir hatten letzte Woche eine Gerichtsverhandlung. Unser Hund ist im Sommer von einem Dobermann gebissen worden, der sich losgerissen hat und ohne Vorwarnung auf uns los ging. Mein Hund musste operiert werden, meine Freundin genäht und ich eingegipst. Der Dobermann hatte einen absoluten Schuss. Die Besitzer wollten uns eine Teilschuld anhängen, weil ich versucht habe, den Dobermann, nachdem er das erste Mal zugebissen hat, am Halsband festzuhalten. Reflex, den vielleicht jeder hat, um seinen Hund zu beschützen. Gut, wir haben gewonnen, aber Du siehst, die Leute versuchen es und sie lügen was das Zeug hält.


    Gehe solchen Idioten aus dem Weg.


    LG


    Nele

  • Hab ich im Internet gefunden als ich nach Gerichtsurteilen suchte:


    Eingreifen
    Wenn ein Hundehalter zum Schutz seines von einem größeren Hund angegriffenen Hundes in eine Beißerei eingreift und dabei Bißverletzungen erleidet, so haftet der Halter des angreifenden Hundes auch dann, wenn sich nicht ermitteln läßt, welcher Hund den Verletzten gebissen hat.


    Betrifft zwar nicht ganz den Fall mit dem Dackel aber der erste Punkt ist interessant.


    Sicherung eines Grundstücks
    Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung für einen verkehrssicheren Zustand ihres Grundstücks zu sorgen. Im zumutbaren Rahmen sollen Gefahren von Dritten abgewendet werden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstücke von denen aufgrund besonderer Umstände, erhebliche Gefahren ausgehen. Hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes, auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück. Wird ein Besucher in solch einem Fall gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch, weil er seine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen verletzt hat. Ein am Tor angebrachtes Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, weil es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht auf die Bissigkeit des Hundes hinweist. Wer aber solch eine Warnung aus dem Wind schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung, ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden bezahlt.
    LG Memmingen, AZ 1 S 2081/93

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