Tür zerkratzt, zahlt die Haftpflicht?
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Wir haben in unsere Hundehaftpflicht Mietsachschäden drin. Da werden dann alle Schäden übernommen, die der Hund in unserer Wohnung kaputt machen würde. Also nicht Gegenstände die uns gehören sondern nur was wo dem Vermieter ein Schaden enstehen würde ( z.B. Tür, Boden, Wände, Heizung u.s.w.).
Ich meine unsere normale Haftfplicht würde die Schäden von dem Hund nicht übernehmen.
Lg
Sacco -
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Hallo,
habe schon so einen schadenfall gehabt. Meine Hunde sind auch Hundehaftpflichtversichert. Das war in der ersten Zeit als ich die Beiden bekam. Ich war im Bad, die Wohnzimmertür zu und es klingelte. Ich habe es nicht gehört, dafür hatte ich einer sehr zerkratze Tür.
Den Schaden hat die Hundehaftpflicht bezahlt.
Gruß Sabrina -
soweit ich das weiß, werden nur gewisse Schäden übernommen. Habe hier einen interessanten Artikel dazu gefunden: http://www.77.am/index.php/con…aeden-anrichten/60309118/
Also wir haben unsere Hunde beide bei der AGILA haftpflichtversichert. Wollte unsere Zwergpudeldame auch gerne krankenversichern, aber mit knapp 10 Jahren ist sie einfach zu alt dafür.lg kathi
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Hallo zusammen,
Ich hab eine Haftpflichtversicherung, die hat das gezahlt, schau mal, ob bei Dir Mietsachschäden mitversichert sind, also falls Du da zur Miete wohnst.
An KathiKoch: Vielleicht kannst Du Dein Hundchen dann wenigstens noch für Operationen versichern, falls Du das noch nicht getan hast, denn das macht ja die meisten Kosten aus. Die interessieren sich nicht dafür, wie alt sie ist. Wenn Du magst, dann schick ich Dir mal den Link, wo ich meine OP Versicherung abgeschlossen habe.
Liebe Grüße,
Manuela -
Nicht verwechslen, Mietschäden sind schäden in der eigenen Wohnung und Haftpflicht sind schäden bei 3. Personen.
Allerdings ist dort die Frage, ob der Fall überhaupt mitversichert ist. Wenn du da warst und es - aus welchen Gründen - gerade nicht verhindern konntest, könnte es übernommen werden. Haben aber die Schwiegereltern den Hund gesittet und ihr ward nicht dabei, dann zahlt die Hundehaftpflicht den Schaden nicht. Dann kann man höchsten schauen, ob die eigenen Haftpflicht dort greift.Aber wenn die Türen nur gestrichen werden müssen, würde ich gar nicht erst auf die Idee kommen, die Versicherung da einzuschalten.
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Zitat
Haben aber die Schwiegereltern den Hund gesittet und ihr ward nicht dabei, dann zahlt die Hundehaftpflicht den Schaden nicht. Dann kann man höchsten schauen, ob die eigenen Haftpflicht dort greift.
Das ist nicht korrekt bzw. variiert auch von Versicherung zu Versicherung. Im Zweifel hilft nur: Bedingungen nachlesen oder Versicherungsvertreter anrufen. Aber auch wenn z.B. der Hund gesittet wird, dabei eine Tür zerkratzt oder mit Durchfall den Teppich nachts runiniert oder oder oder - ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Hundes. Nicht für die eigene. DU hast ja schließlich nicht die Tür zerkratzt
Wichtig zu beachten ist außerdem folgendes: Verwandtschaft alleine macht nix aus, haarig wird es nur, wenn Du z.B. mit Deiner Mutter in häuslicher Gemeinschaft wohnst.
Ist die Tür respektive die Wohnung gemietet, geht es auch über die Hundehalterhaftpflicht, dann als so genannter Mietsachschaden - sofern mitversichert (in älteren Verträgen häufig noch nicht enthalten).
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Nun sagen wir es mal so. Ich kenne schon mindestens 5 Fälle, wo der Hund zur Betreuung abgegeben wurde und etwas vom Hund zerstört wurde - einmal ein Auto, einmal eine Couch, einmal ein Staubsauger, einmal ein Aquarium und einmal eine Jacke. In allen Fälle sprang die Hundehaftpflicht nicht ein, mit der Begründung, das der Hund einer Betreuungsperson übergeben wurde und diese halt die Aufsichtspflicht verletzt hat. Dort griff dann bei 3 der Fällen die private Haftpflicht, weil es ja ein Schaden war, der durch mich bzw. den Hund geschehen ist, aber eben nicht in dem Bereich der Hundehaftpflicht fiel.
Mag sein, das es von Versicherung zu Versicherung variiert, aber die Fälle sind nun mal schon gehäufter aufgetreten.
Ein mir bekannter Fall wurde sogar vor gericht gestritten, wer denn nun für den Schaden aufkommen soll. Dort ging es darum, das ein Hund bei eine Gassigänger einen Autounfall verursacht hat. Der Richter hat dann entschieden, das der Hundhalter dafür aufkommen muss und die Hundehaftpflicht hat es dann abgelehnt weil Gassigänger - dort war das Hüten nicht mitversichert - und verantwortungslos, weil der Gassigänger körperlich nicht in der Lage, den Hund zu halten.Ich habe meine eigene Haftpflicht für solche Fälle auch extra anpassen lassen, denn durch meine Haftpflicht sind Schäden an dritte, wenn sie bei einem Sitter sind versichert, wenn der Sitter gebissen wird ist das auch versichert, aber wenn meine Hunde bei dem Sitter etwas anstellen, ist dieses nicht versichert.
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Hey,
auch bei einem Hundesitter ist es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. In meiner Versicherung steht drin, dass Schäden die beim Hüten entstanden sind auch abgedeckt sind, nicht aber, und das steht im Kleingedruckten, wenn der Hundesitter es gewerblich macht, dh Gewerbe angemeldet hat und du ihn bezahlst. Dann muss es seine Versicherung zahlen. Und Kratzen an der Tür ist bei mir mitversichert, das sind dann Mietschäden und die sind da in der Regel immer mit drin. Wenn also meine Mutter auf meinen Hund aufpasst und ihre Türen zerkratzt, zahlt das MEINE Hundeversicherung... Steht aber alles in den Verträgen, die ihr mal unterschrieben habt Im Zweifelsfall immer da nachgucken. -
Bist du dir da so sicher, das Schäden beim "Hüter" mitversichert sind? Denn ich habe bisher immer nur den Passus gefunden, das Schäden die beim Hüten 3. entstehen, versichert sind, aber nicht Schäden beim Hüter selbst. Immer mit der Begründung: das der Hüter ja die Aufsicht und die Verantwortung übernimmt und so handeln muss, als ob es sein eigenes Tier wäre. Ich bekommen ja auch keine Schäden ersetzt, die mein Hund bei mir an anstellt. Bei Mietschäden muss man dann noch mal nachfragen, das kann durch aus sein. Da dieses ja unter Umständen wieder ein Schaden bei 3. wäre, aber dazu muss dann auch explizit das Hüten durch Fremdpersonen mitversichert sein und das ist auch nicht automatisch. Aber meiner Erfahrung nach, werden solche Dinge sehr selten bis gar nicht von den Hundehaftplichtversicherungen beglichen.
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Wie ich schon schrieb, ist das natürlich auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Deswegen sagte ich ja: im Zweifel in die Bedingungen gucken oder den Versicherungsvertreter fragen.
Ich arbeite selber seit knapp 14 Jahren bei der Versicherung im Außendienst mit Schadenregulierung und habe schon etliche Schadenfälle durch Hunde reguliert, welche privat zur Betreuung bei Freunden, Verwandten etc. abgegeben wurden und dort "Mist" gebaut haben. Ist natürlich oft auch eine Frage, wie man den Schaden genau schildert. Klamotten wie "in einem kurzen Moment der Unachtsamkeit" oder so was kann je nach Versicherung ratsam sein. Das läuft nämlich dann analog einer Aufsichtspflichtverletzung bei einem kleinen Kind, das eigentlich noch nicht deliktfähig ist und nicht haftbar gemacht werden kann. Manche Versicherer schließen solche Schäden auch nur bis zu einem bestimmten Betrag in den Schutz ein. Es gilt also immer: gut lesen oder persönlich informieren. Dass die Versicherungsklamotten ein verdammt weites Feld mit etlichen Ausschlussmöglichkeiten und Hintertüren sind, weiß glaub ich jeder. Dafür muss man nicht in dem Bereich tätig sein.
Wenn z.B. die Mutter den Hund hütet und der zerkratzt dann dort die Türe, die Hundehalterhaftpflicht lehnt das ab (eben wieder je nach Versicherung) kann es auch so laufen, dass die Privathaftpflicht der Mutter für den Schaden an der Türe des Vermieters haftet (wenn das Hüten fremder Tiere mitversichert ist, nicht gewerblich versteht sich, sondern als Gefälligkeit). Nicht aber haftet dafür dann die Privathaftpflicht des Hundehalters. Das geht nicht! Ist die Türe in dem Falle Eigentum der Mutter und nicht eines Vermieters, würde es heißen: Pech gehabt.
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