Katze mangelhaft kastriert!
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Hallo!
Zur Vorgeschichte: Bis vor knapp 1,5 Jahren habe ich mit meiner Ex-Freundin zusammengelebt. Wir hatten zwei Katzen, beides Freigänger, beide kastriert. Als wir uns getrennt haben und sie auszog hat sie "ihre" Katze mitgenommen. Nach einem weiteren Umzug ist diese Katze nun seit letzem Dezember Wohnungskatze und seitdem der Frühling begonnen hat war sie schon zweimal innerhalb einiger Wochen rollig, es deutet also alles auf eine bevorstehende Dauerrolligkeit hin - trotz angeblicher Kastration!!! Als ich länger darüber nachdachte viel mir auch ein, dass ich hier bei uns schon beobachtet habe, wie sich diese Katze von einem Kater decken lässt, was ich damals schon sehr eigenartig fand. Da sie aber bisher Freigänger war fiel eine Rolligkeit eigentlich nie auf! Soweit ich weiß kommt es ja bei Katzen erst durch den Deckakt zum Eisprung und zum Ende der Rolligkeit, da das ja als Wohnungskatze alles nicht gegeben ist muß natürlich irgendetwas passieren, schon im Hinblick auf eine echt nervenzerreissende Dauerrolligkeit. Ich habe meiner Ex-Freundin dann empfohlen doch mal den Tierarzt anzurufen, bei dem wir sie damals haben kastrieren lassen, denn die einzige Erklärung für ihr Verhalten war für uns eine mangelhaft durchgeführte Kastration bei der Gewebestücke in der Katze belassen wurden die nun zur Rolligkeit führen.
Der Tierarzt hat erstmal Alles abgestritten "Das könnte nicht sein" usw. Im Laufe des Gespräches hat er meiner Ex-Freundin aber unterbreitet, dass die einzige Möglichkeit wäre verschiedene Abstriche zu machen, die Katze nochmal zu operieren und das Gewebe zu suchen - Kostenpunkt 200 Euro!!!
Das kann doch wohl nicht wahr sein! Mir war auch klar, dass die Katze um eine zweite OP wohl nicht herumkommt, nicht klar war mir aber das wir das bezahlen sollen, er hat es doch verbockt! Kann ich nicht davon ausgehen eine komplett kastrierte Katze zu erhalten wenn er sie schon operiert?
Ich weiß im Moment nicht so genau was ich noch machen soll, denn er scheint sich zur Übernahme der Kosten nicht verantwortlich zu fühlen, ich sehe mich aber immer noch absolut im Recht!
Was meint ihr dazu?
Liebe Grüsse,
Björn -
- Vor einem Moment
- Neu
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Hallo,
holt euch eine zweite Meinung von einem anderen Tierarzt ein.
Wegen der OP Kosten würde ich den Tierarzt direkt ansprechen und auch erwähnen das er diese OP durchgeführt hat und er die Kosten ja mit tragen sollte.
Falls das wirklich so ist, das diese Kastration nicht ordentlich beim ersten Mal durchgeführt wurde und dies bei der nächsten OP rauskommt, würde ich mir doch einen Anwalt suchen.
Wir hatten auch eine Wohungskatze die kastriert war und die zeigte nie irgendwelche Anzeichen einer Rolligkeit.
Unser Kater ist nun auch kastriert und ist einfach nur ein Kater.Wie gesagt alles würde ich mir bei so hohen Summen nicht bieten lassen.
Eine zweite Tierarztmeinung kann euch schon viel weiter bringen und lasst euch jetzt in Zukunft immer eine Rechnung für die Untersuchungen geben. Besser ist besser. :wink:
Aber vielleicht irre ich mich ja und es kann trotzdem zu einer Dauerrolligkeit kommen.
Vielleicht hat ja noch jemand hier eine Katze, aber diesen Zustand würde ich nicht als normal bezeichnen. -
Hallo.
Sowas ähnliches ist mir auch passiert. Habe meinen Hasenbock zum kastrieren beim TA abgegeben. nach einer Stunde riefen die mich an und sagten mir, ich kann ihn schon bald abholen. Als er in Narkose lag, haben sie gesehen, dass es ein Mädel ist. Ich konnt es kaum glauben, war mir selber SICHER das es ein Bock ist. Einige Zeit später hatte ich Hasenbabys. Damals war ich einiges jünger und recht überfordert. Nach einigem hin-und-her, hat der TA dann die Kosten für die "zweite" Kastration übernommen.
Ich würde Dir raten, hol Dir eine zweite Meinung ein. Falls er wirklich was verbockt hat, würde ich mit ihm reden, wenn es nichts nützt, dann schalte einen Anwalt ein. Manchmal bewirkt das Wunder...
Ich drück Dir die Daumen.LG, Caro
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Wenn der TA die Katze wirklich nicht kunstgerecht kastriert hat,muß er den Fehler auf eigene Kosten beseitigen.
Rechtliche Grundlage hierfür sind die §§631 und 634 BGB.
Wenn man den TA damit beauftragt,eine Katze zu kastrieren,handelt es sich dabei um einen Werkvertrag nach §631.Gegenstand eines Werkvertrages ist die Herstellung oder Veränderung einer Sache,oder jeder andere durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführende Erfolg.
Der TA ist damit verpflichtet,das Werk vertragsgemäß,mängelfrei nach den anerkannten Regeln seines Fachs "herzustellen".Der Auftraggeber muß den TA dann natürlich die vereinbarte Vergütung zukommen lassen.
Ein werkvertraglicher Erfolg wird gerichtlich gefordert z.B. bei einer Kastration,Enthornung,Röntgenbildern oder Zahnbehandlungen.
In §634 stehen die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln.
Du kannst z.B.erstmal eine Nacherfüllung verlangen(also Katze muß von dem TA nochmal kastriert werden).Man kann den Mangel auch selbst beseitigen(also zu einem anderen TA gehen) und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen.Diesen Schritt sollte man aber dem "schuldigen" TA vorher schriftlich mitteilen.Wenn du mit dem TA gar keine befriedigende Lösung für beide Seiten findest,würde ich mich mal an die Tierärztekammer deines Bundeslandes wenden.Es gibt dort Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen TA und Tierhalter.
Liebe Grüße,Christiane
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Hallo!
Vielen Dank für eure Tipps. Hört sich ja gar nicht so schlecht an. Jetzt ist es aber so, dass diese Kastration schon mindestens drei Jahre zurückliegt (wie gesagt sie war bisher Freigängerin und deshalb ist es nicht aufgefallen!) und wir weder eine Rechnung noch sonst einen Beleg über die Kastration haben, ich geh doch bestimmt recht in der Annahme, dass wir ohne einen schriftlichen Beleg in der Hand recht schlecht dastehen, oder?
Liebe Grüsse,
Björn -
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Hallo,
du das ist egal, der Tierarzt muss noch eine gewisse längere Zeit belegen können, was er gemacht hat und auch die Kostenabrechnung haben.
Selbst bei Handwerkern, passt nicht wirklich hierher, aber haben wir damals gesagt bekommen, muss dieser die Rechnung mindestens fünf Jahre belegen können und noch besitzen.
Der Tierarzt muss ja bei den Steuern alles angeben, also muss er ja auch einen Rechnungsabschluss vorlegen können.
Ich glaube auch nicht das der Tierarzt da so ohne weiteres da raus kommt.
Probiert es einfach, ihr habt ja nichts zu verlieren, sondern er muss eventuell noch mal auf seine Kosten operieren.
Sollte er nicht einsichtig sein, wie gesagt holt eine zweite Meinung ein und geht zum Anwalt. Da erspart ihr euch einiges.Aber wenn ihr nichts dagegen tut, wird er eventuell so weiter machen. :wink:
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Hallo Björn
Der Tierarzt muss noch die entsprechenden Unterlagen deiner Katze haben. Angefangen von Rechnungsunterlagen, bis zu einer Kartei (im Computer oder schriftlich), wo alle Behandlungen, OPs, Diagnosen, Medikamente etc. vermerkt sind. Es wäre also nicht weiter schwer zu beweisen, dass er deine Katze damals kastriert hat.
Mal abgesehen davon, dass 200 Euro nun doch reichlich heftig sind. Eine Kastration einer Katze kostet (nach einfachem Satz) 86 Euro. Selbst mit Laborkosten für eventuelle Gewebeuntersuchungen käme man da nicht auf den Preis.
Der Tierarzt wäre aber eigentlich verpflichtet, eine unsachgemäß ausgeführte OP (in diesem Falle wohl schlampig ausgeführt) kostenlos zu wiederholen.Mir stellt sich da dann aber die Frage, ob ich mein Tier diesem Arzt auch wirklich noch einmal anvertrauen würde. Ich würde es wahrscheinlich vorziehen, die Katze von einem anderen Arzt operieren zu lassen und mir die Kosten vom alten Arzt erstatten zu lassen.
liebe Grüße
Steffi -
@ Kasha:
Zitat
Mir stellt sich da dann aber die Frage, ob ich mein Tier diesem Arzt auch wirklich noch einmal anvertrauen würde. Ich würde es wahrscheinlich vorziehen, die Katze von einem anderen Arzt operieren zu lassen und mir die Kosten vom alten Arzt erstatten zu lassen.Genauso sehe ich das auch!!!
Liebe Grüsse,
Björn -
Hallo Björn
habe den Beitrag gerade erst entdeckt und will doch noch was dazu schreiben. Ist die Katze wirklich "kastriert" worden, oder nur sterilisiert. Denn damit könnte sich die Rolligkeit natürlich erklären.
Falls bei einer Kastration Teile der Eierstöcke im Bauchraum verblieben sind (deshalb werden die in der Regel sehr genau auf "Vollständigkeit" untersucht), dann habt ihr wohl kaum eine Chance, die winzigen Reste bei einer erneuten OP zu finden.Die Unterlagen müssen min. 5 Jahre beim Tierarzt verbleiben. Wenn Du der Katze eine Nachoperation, die sicher heftiger wird, als die erste, noch zumuten willst, dann würde ich auch zu einem anderen Arzt gehen.
Grüße Christine
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