Besuchrecht für Hunde???
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Nabend zusammen
Ich habe da ein Problem und ich hoffe ich bin hier in dem richtigen Forumteil.
Also mein Freund und ich wohnen noch 220 km ausseinander und desshalb war ich bis jetzt höchstens mal 2 Wochen zu Besuch.Natürlich kommt dann auch meine 2 Jährige Pinscher-Dackelhündin mit.Sie ist total lieb und eher ängstlich.
Jetzt habe ich die Möglichkeit dort einen Job zu bekommen und müsste dann vorrübergehend bei meinem Freund wohnen.Leider hat der Vermieter aber die Haltung eines Hundes verboten.Jetzt ist meine Frage wie lange überhaupt das Besuchrecht besteht und wie wir am besten die drei Monate (bis die Kündigungsfrist für unsere Wohnungen abgelaufen sind) überbrücken können.Mein Freund hat Angst das sein Vermieter jetzt wo er gewarnt ist noch genauer hin schaut und uns am Ende sofort auf die Strasse setzt...Aber darf er das??Hoffe ihr könnt mir helfen und danke schonmal im Vorraus!!
Lg Marina und Mia:-) -
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Hallo Marina und willkommen im Forum.
Gerade was die Hundehaltung betrifft muss man leider sehr vorsichtig sein. Ich an Eurer Stelle würde nochmal versuchen, ganz nett vielleicht bei Kaffee und Kuchen mit dem Vermieter zu reden. Eventuell läßt er sich auf den Kompromiss über die kurze Zeit ein. Andererseits würde ich parallel an den Mieterverein rantreten und fragen, wie die rechtliche Seite aussieht. Wenn er sich dann blöd stellt, könnt ihr wenigstens was vorweisen und Euch entweder beugen oder ihm die Tatsachen präsentieren, obwohl ich Euch rate, lieber schnell eine neue Wohnung und am besten noch einen Nachmieter zu suchen. -
Soweit ich weiß dauert das Besuchsrecht 3 Tage...
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Naja da mein Freund ein sehr gutes Verhältniss zu seinem Vermietrer hat hätte er gerne zugestimmt aber er hat mehrere Häuser und hat Angst das dann noch mehr Mieter ankommken...Naja und jetzt schnell umziehen ist auch nicht drin weil mein Freund sich grad nebenbei noch auf seine Meisterprüfung vorbereitet...Aber an einen Mietverein habe ich auch schon gedacht.Danke dir für die schnelle Antwort!!
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Soweit ich weiss darf die Besuchszeit 6 Wochen nicht übersteigen. Insofern dürfen auch Menschen, die in ihrer Wohnung keine Hunde halten dürfen, z.B. die Hunde von Bekannten im Urlaub übernehmen o.ä.
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http://www.hunde-in-koeln.de/magazin_recht7.php
Hab das gerade gefunden, eventuell könnte man über die drei Monate eine Übergangserlaubnis mit dem Vermieter schriftlich fixieren.
Ich würde es auf jeden Fall nochmal versuchen, eventuell eine Notfalllösung parat haben, falls die Kleene doch Krach machen sollte, also gut vorbereitet sein.
Vielleicht hat der Vermieter sogar einen Tipp, oft kennen sich ja Vermieter untereinander, wo ihr sonst eine Wohnung bekommen könntet. -
Mich interessiert es auch, ob ein Vermieter noch fristlos kündigen kann wegen der Hundehaltung, während der Restzeit, wo man fristgerecht gekündigt hat.
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Fristlos kündigen kann er nicht, er muss erst mal abbahnen und zur Abschaffung auffordern und dann kann er nur nach den Kündigungsfristen kündigen.
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Zitat
Fristlos kündigen kann er nicht, er muss erst mal abbahnen und zur Abschaffung auffordern und dann kann er nur nach den Kündigungsfristen kündigen.
Ok, nehmen wir an, ich bekomme eine Abmahnung mit dem Abschaffungshinweis. Ich tue dies nicht, sondern kündige einfach fristgerecht und behalte den Hund aber bei mir. Der Vermieter willdie 3 Monate den Hund nicht dulden...dürfte er dann nicht einfach fristlos kündigen?
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kling mich mal ein... interessiert mich einfach (die Frage von BolleBoxer).
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