Besuchrecht für Hunde???

  • Also ich habe heute mit einer Anwältin gesprochen.Ein Vermieter kann zunächst mal den Hund gar nicht verbieten ausser es ist ein Kampfhund oder es gehen massive Störungen von ihm aus.Selbst wenn er dann Gründe vorlegen kann muss er erstmal einklagen das der Hund abgeschafft werden muss.Danach kann er ach nur fristgerecht kündigen.
    Ausserdem besteht das Besuchsrecht 4 Wochen.
    Lieben Gruss!!

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