Beißerei - zahlt Versicherung?

  • Zitat

    1. ansich ja wohl Leinenpflicht herrschte,


    Spielt für die Haftungsfrage keine Rolle.


    Zitat

    2. keiner weiß, wer von beiden die Rangelei anfing und warum,


    Wird die Versicherung soweit klären wie sie es kann oder für nötig hält. Je nachdem ersetzt sie entweder nur 50% des Schadens (wenn dein HUnd nicht als alleiniger Verursacher ausgemacht werden kann -> Tiergefahr des anderen Hundes) oder bis zu 100% des Schadens (wenn die Tiergefahr deines Hundes überwiegt.


    Zitat

    3. die Besitzerin nicht dabei war sondern der Hund von ihrer Freundin ausgeführt wurde.


    Spielt keine Rolle.


    Zitat

    Müsste ich sonst persönlich für die TA Rechnung aufkommen?


    Nein, die Versicherung zahlt den gesamten Schaden für den du aufgrund deiner Tierhaltung haftest. Zahlt die Versicherung nicht alles, so muss sich die Geschädigte mit der Versicherung auseinandersetzen. Du hast damit nichts zu tun. Wie gesagt, es kann durchaus auf eine 50:50 Teilung hinauslaufen, wenn kein alleiniger Verursacher für die Konfrontation unter den Hunden ausgemacht werden kann. In diesem Fall haftest du auch nur für 50% des Schadens, diesen deinen Teil übernimmt deine Versicherung, für die übrigen 50% muss die Geschädigte selbst aufkommen.

  • Zitat


    @ cerridwen


    es gibt kein "manche zahlen, manche nicht" aus eigenem ermessen......
    das ist in den bedingungen eindeutig geregelt, .....


    Vielleicht solltest du dich dann mal mit Tante Google zum Beispiel über das Thema Beißerein und nicht zahlenden Haftpflichtversicheungen unterhalten.
    Diese Fälle sind gar nicht so selten und selbst Tierärzte sagen schon bei solchen Fällen, das die Versicherungen diese Dinge in den seltensten Fällen übernimmt und wenn, dann immer nur einen Teil.
    Wenn die Versicherungen wirklich alle solche Vorfälle zu 100% übernehmen, dann frage ich mich, warum sich immer so viele HH beschweren und Rat suchen, weil es nicht der Fall ist.


    Das sich der Halter bei einer geringeren Übernahme mit den zufrieden geben muss oder sich mit der Versicherung auseinandersetzen, stimmt so auch nicht ganz. Der anderen HH kann dann im Zivilprozess auf die restlichen Kosten klagen und wenn man Pech hat, wird es dann erst richtig teuer.
    Den Schaden, den mein Hund angerichtet hat, den muss ich auch begleichen, egal ob mit oder ohne Versicherung.
    Hat der eigenen Hund auch einen Schaden, werden in den meisten Fällen die Kosten gegen einander aufgerechnet und man muss dann das übernehmen, das noch übrig bleibt.

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    Das sich der Halter bei einer geringeren Übernahme mit den zufrieden geben muss oder sich mit der Versicherung auseinandersetzen, stimmt so auch nicht ganz. Der anderen HH kann dann im Zivilprozess auf die restlichen Kosten klagen und wenn man Pech hat, wird es dann erst richtig teuer.


    Inhalt einer Haftpflichtversicherung ist immer auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, das heißt, kommt es zu einem Zivilprozess, vertritt die Versicherung die Seite des Halters und versucht die von ihr als unberechtigt eingestuften Forderungen abzuwehren. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Forderungen des Geschädigten berechtigt waren, so muss die Versicherung zahlen. Der Versicherungsnehmer hat mit dem Ganzen, wie gesagt, nur am Rande zu tun, federführend ist die Versicherung, auch wenn natürlich der Halter der Prozessgegner des Geschädigten ist, der jedoch wird von seiner Versicherung vertreten.

    Zitat

    Den Schaden, den mein Hund angerichtet hat, den muss ich auch begleichen, egal ob mit oder ohne Versicherung.


    Nein, du musst den Teil begleichen für den du haftest. Die Haftung wird individuell nach Fall festgelegt, da ist alles möglich von 0-100%.
    Entscheident ist hier, wenn es um eine Rauferei zwischen zwei Hunden geht, dass von beiden Hunden eine Tiergefahr ausgeht.m Daher ist eine 100% Haftung sogar eher selten.


    Zitat

    Hat der eigenen Hund auch einen Schaden, werden in den meisten Fällen die Kosten gegen einander aufgerechnet und man muss dann das übernehmen, das noch übrig bleibt.


    Die Haftung wird wie gesagt individuell festgelegt. Ob der eigene Hund einen Schaden hat spielt dabei keine Rolle und da wird auch nichts gegeneinander aufgewogen.
    Es kann aber sein, dass bei zwei verletzten Hunden häufig davon ausgegegangen wird, dass die Tiergefahr keines der Hunde überwog, so dass es hier zu der von mir angesprochenen 50% Haftung kommt. Das heißt, die Versicherungen begleichen jeweils 50% des Schadens am anderen Hund. Der Halter muss dann für den Rest des Schadens am eigenen Hund selbst aufkommen, weil seine Versicherung keine Schäden deckt die der eigene Hund bei sich selbst anrichtet (Die Tiergefahr des eigenen Hundes).

  • Gibt schon einige lustige Urteile, wo die Versicherungen gesagt haben nein wir zahlen nicht und sich das zugeschoben haben und dann das Gericht gesagt hat, das der HH zahlen muss. Sogar wenn der Schaden nur indirekt vom Hund verursacht wurde.

  • Zitat

    Gibt schon einige lustige Urteile, wo die Versicherungen gesagt haben nein wir zahlen nicht und sich das zugeschoben haben und dann das Gericht gesagt hat, das der HH zahlen muss. Sogar wenn der Schaden nur indirekt vom Hund verursacht wurde.


    Ja natürlich sagt das Gericht, dass der Hundehalter zahlen muss, weil er der Prozessgegner ist. Im Endeffekt zahlt aber die Versicherung, die der Halter genau für diesen Fall abgeschlossen hat.

  • danke für die unterstützung, sascha :gut:
    man kann sich hier dumm und dämlich streiten an diesem thema, denn jeder fall ist individuell für sich zu regeln. grundsätzlich ist der hier vorliegende schaden abgesichert.


    @ cerridwen


    deine argumente betreffen btw jede versicherung, egal was du abschließt, es gibt immer präzedenzfälle, wo die gerichte anders entscheiden. kündigst du deshalb jede versicherung oder übernimmst jeden bagatellschaden selbst? dann zahlst du ne ganze menge für deine versicherungen.
    und du zahlst trotzdem für die mit, die ihre schäden melden.

  • Nun wenn die Versicherung auch beim Zivilprozess einstehen muss, dann sollte doch die Versicherung der Prozessgegner sein. Ist es aber nicht.


    Nun ich nutzt meine Versicherung, wenn ich es für angemessen halte und davon ab, ich brauchte bisher weder meine private Haftpflicht, die Hundehaftpflicht oder eine andere unserer Versicherungen gebraucht, weil ich seit ich selber versichert bin, keine Schäden hatte und das sind bereit 15 Jahre. Und ja, einen Bagatellschaden würde ich immer aus eigener Tasche zahlen, weil es mir viel zu umständlich ist, immer erst alles zu Papier zu bringen und dann hinterher zu rennen, ob es nun und in welcher Höhe beglichen wird. Und nein ich habe auch in den letzten 15 Jahren keinen Bagatellschaden bezahlen, weil ich keine hatte.

  • Zitat

    Nun wenn die Versicherung auch beim Zivilprozess einstehen muss, dann sollte doch die Versicherung der Prozessgegner sein. Ist es aber nicht.


    Die Versicherung kann kein Prozessgegner sein, weil ein Geschädigter keinen Anspruch gegenüber der Versicherung hat. Den Anspruch hat der Versicherungsnehmer. Du bleibst für den Geschädigten der "offizielle Ansprechpartner", aber deine Versicherung übernimmt für dich (in deinem Namen) die Abwicklung.

  • Zitat


    Die Versicherung kann kein Prozessgegner sein, weil ein Geschädigter keinen Anspruch gegenüber der Versicherung hat. Den Anspruch hat der Versicherungsnehmer. Du bleibst für den Geschädigten der "offizielle Ansprechpartner", aber deine Versicherung übernimmt für dich (in deinem Namen) die Abwicklung.


    Schön und gut und was macht der Versicherungsnehmer, wenn das Gericht sagt du musst zahlen und die Versicherung sagt nein?

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