Hund vom Rad

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation:


    Wir waren mit dem Hund meiner Eltern auf einem Weg (für Fußgänger und Radfahrer) unterwegs. Der Hund war unangeleiht & schnupperte im Gras neben dem Gehweg., als uns ein Radfahren mit hohem Tempo überholen wollte. Der Hund bemerkte ihn nicht, als er zu uns zurückwollte. Das Ende vom Lied war, dass der Radfahrer unglücklich stürzte um unseren Hund nicht "zu überfahren".


    War kann mir helfen? Wie ist die Rechtslage? Wer hat schuld?

    • Neu

    Hi


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    • mh...


      leider glaub ich, da dein Hund nicht angeleint war, wird wohl deine Haftpflicht einspringen. auch wenn er den Radfahrer nicht "angefallen" hat.


      Was hat denn der Radfahrer gemeint???? Wie war seine Reaktion??


      meist klärt es sich von selbst, wenn er sagt "ist schon, ok", aber du hast geschrieben "unglücklich stürzte"


      Grüße

    • Sofern ihr auf einem Weg für Radfahrer und Fußgänger unterwegs ward, müßt ihr gucken, wie das Schild aussieht. Sind die Fußgänger oben, dann haben die Fußgänger mehr vorrang, als Fahrradfahrer. Das heißt, Fahrradfahrer müssen aufpassen! Müssen, die aber so oder so! Ansonsten gibt es eine Klingel, und wenn man die rechtzeitig benützt, dann hat man auch die Chance, seinen Hund rechtzeitig zur Seite zu nehmen! Darauf würde ich mich unbedingt berufen! Auch ein Radfahrer muß Rücksicht nehmen und sein Tempo drosseln. Er hat keinen Freibrief zum Fahren, wie er will! Obwohl ja in eurem fall, er Rücksicht nehmen wollte. Aber zur Not muss man halt auch mal anhalten! Wie gesagt, es gibt eine Klingel, die muss ans Rad!


      Habt ihr eine Hundehaftpflichtvers.? Evtl. Rechtschutzvers.? Dann unbedingt melden.


      LG Kindhund

    • Wow, ihr antwortet ja super schnell. Klasse!!!


      Ich hab ihm meine Adresse gegeben, falls was ist. Und promt bekam ich einen Brief von ihm. Er möchte es seiner Unfallvers. melden und dazu soll ich ihm seinen beschriebenen Tathergang bestätigen. Es ist natürlich seine Sichtweise, also z.Bsp. keine Rede davon, dass er definitiv viel zu schnell unterwegs war....


      Er berichtete in seinem Brief von div. Prellungen und einer "sehr schmerzhaften" Prellung. Vielleicht reagiere ich nur über, vielleicht hat sich die Sache nach der Unfallmeldung erledigt. Ich stelle mir nur vor, wenn seine Unfallvers. auf einmal mit Forderungen an mich tritt. Ich sag nur Spätfolgen, und ohne irgendjemanden etwas unterstellen zu wollen, aber wenn man jahrelang in eine Unfallversicherung einzahlt, muss sich die ja irgendwann mal auszahlen. Und wenn sich da eine Chance bietet ... ihr versteht, oder?!


      Meine Eltern haben eine Hundehaftpflicht. Ich muss mal nachfragen, ob die auch für mich einspringen würde.


      Grüße. Und danke schon mal für eure Antworten.

    • also wegen den spätfolgen:


      ich hatte mal mit meinem mann zusammen einen autounfall und die gegner(schuldner)-versicherung wollte von uns eine verzichterklärung, damit wir nicht deswegen in eine paar jahren nochmal klagen.


      entweder macht dies dann deine haftpflicht für deinen hund oder du selbst kannst dem RAdfahrer auch eine Erklärung zur Unterschrift vorlegen.


      bei der haftpflicht geht es meist darum, welcher hund versichert ist. es ist egal wer ihn ausführt.


      grüße

    • Hi insonmia,


      wenn es sich um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg handelt (STVO Zeichen 240) muß der Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Ebensogut hätte es ein Kind sein können und nicht "nur" ein Hund.
      Leider hast Du in der Schrecksekunde ihm das nicht vermitteln können. Nu versucht er (vermutlich) Geld zu machen.
      Ich würde ihm den Tathergang aus seiner Sicht nicht bestätigen. Wenn er es seiner Versicherung meldet, kommen die von ganz alleine und wollen einen Tathergang von Dir und Du schilderst das eben aus Deiner Sicht. Nicht zu vergessen ist auch, dss ein Radfahrer erhöht sitzt, er hätte den Hund bestimmt erkennen können, denn das Gras ist noch nicht so hoch. Für den Fall, dass er ihn erkannt hat, hätte er grob fahrlässig entgegen der STVO gehandelt.
      Auch das der Hund nicht angeleint war, ist meines Erachtens zweitrangig, wenn keine Leinenpflicht bei Euch besteht.
      Eine Verzichtserklärung muß niemand unterschreiben.


      rechtlich einwandfreie Grüße

    • Setz Dich umgehend mit Deiner Haftpflicht in Verbindung und schildere den Vorfall. Die sagen Dir genau, wie Du Dich verhalten musst.


      Und ganz wichtig, gib ihm nichts schriftliches. Warte die Instruktionen Deiner Haftpflicht ab und unternimm erst dann was.


      Ich habe es bisher immer so gehandhabt, dass ich jeden Vorfall, der eventuell ein Versicherungsschaden werden könnte, bei meiner Hundehaftpflicht gemeldet hab. Die haben den Schaden aufgenommen und mir gesagt, wie ich mich weiter verhalten soll. Hat bisher immer gut geklappt.


      Wünsch Dir viel Glück und bin mal gespannt, wer nun für was aufkommen muss. Berichte doch bitte mal, wie die Sache ausgeht.


      LG
      agil

    • Jetzt erst einmal Ruhe bewahren. Nichts unterschreiben, keine Zugeständnisse machen.
      Auch für Radfahrer gilt, langsam fahren, wenn sich vorne ein Hindernis befindet. Es gibt Kinder, ältere Leute (die können plötzlich umfallen, oder unmotiviert einen Schritt auf die Seite tun), wie auch immer und es gibt auch andere Radfahrer. Er muss dann das Tempo drosseln und ganz wichtig bremsbereit sein!
      Ich würde ihm mitteilen, dass er zu schnell, ohne bremsbereit gewesen zu sein fuhr, denn eines ist klar, wenn er hätte bremsen können, wären die Verletzungen garnicht zustande gekommen. Dann würde ich ihm freundlich sagen, dass dieser Unfall auch für seine Kfz-Haftpflicht interessant sein kann, denn wenn er so Auto fährt........
      Hatte er einen Helm auf?
      Gruß Phönix

    • Hi,


      bloß nix unterschreiben. Ansonsten würde ich auch dazu raten, die Haftpflichtversicherung zu kontaktieren. Die sagen Dir schon, was Du machen sollst bzw. was Du nicht machen sollst.


      Andererseits finde ich es schon komisch, dass er Dir zuerst schreibt und von Dir ne Bestätigung haben möchte, dass der Vorgang so war, wie er es beschrieben hat. Vielleicht hat er ja nicht mal ein Attest vom Arzt über seine Verletzungen und probiert jetzt von Dir die Bestätigung zu bekommen, dann hat er eine Grundlage. Die darfst Du ihm nicht bieten. Außer die Versicherung zu kontaktieren würde ich erstmal gar nichts machen und abwarten, was passiert. Und wenn, er war alleine, und Du? Wenn Du auch alleine warst, dann steht doch Aussage gegen Aussage, da kommt meistens nix bei raus. Wenn Du noch jemanden bei Dir hattest und die Person das bestätigt, was passiert ist, ist doch auch alles klar.


      Lass Dich davon nicht einschüchtern, es gibt immer Menschen, die keine anderen Hobbies haben.

    • Also, ich hab auch eine Unfallvers. und da muss man jeden Unfall melden, falls man ins Krankenhaus kommt. Denn dann gibt Tagegeld. Etwas amputiert bekommt er ja nicht, denn das wäre das Nächste. Oder hat er sich einen Zahn ausgeschlagen?
      Dass die den Zeugen anfragen ist ganz normal. Ich würde den Hergang schildern wie er aus deiner Sicht war. Bei der Unfallvers. geht es nicht um Haftpflicht. Der Radfahrer wird auch von der Unfallvers. nicht viel bekommen. Und dann ist die Sache erledigt. Solange er euch nicht anzeigt, passiert eigentlich nichts. Warum hast du keine Hundehaftpflichtvers? Dann müßtest du dir überhaupt keine Sorgen machen! Die Unfallvers. käme beim Radfahrer auch zum Tragen, wenn er von alleine gestürzt wäre!


      LG Kindhund

      • Neu

      Hallo


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