Umfrage: Hundehaltung trotz Kastrationsverbot ?
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Von mir auch ein klares Ja! Tess war schon kastriert als wir sie bekommen haben, sonst hätte ich das auch nicht machen lassen. Meine erste Hündin damals war auch nicht kastriert.
LG
Sabine -
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Hi
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Ja, hätte ich - aber möglicherweise dann einen Rüden, da meine Eltern einen intakten Rüden haben - oder wir müssten uns halt 2 Wochen aus dem Weg gehen - wäre solange ich nicht auf Dienstreise muss auch kein Problem.
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Selten so eine polemische Fragestellung gelesen. ( Und sinnlose Umfrage)
Also wenn mir irgeneine Instanz nur einen Hund geben würde unter der Voraussetzung dass ich ihn NICHT kastrieren lasse dann würde ich die Finger davon lassen!
Wenn ich dann nämlich irgenwann der Meinung bin dass das nötig wäre (auch medizinisch) dann hätte ich die Beweislast und das bürokratische Drama. Dankeschön.
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ich würde auh trotzdem hunde halten,benny ist nur kastriert weil er vom tierschutz schon kastriert wurde.
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Ja, aber nur einen Rüden- denn ganz ehrlich, eine läufige Hündin "tu" ich mir nicht an. Ich habe es jetzt schon öfters bei einer Freundin mitbekommen die eine unkastrierte Hündin hat und nee echt, ich hätt da einfach keinen Nerv für. Ich habe derzeit einen unkastrierten Rüden.
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Oh Mist, ich Dumpfbacke habe versehentlich auf den falschen Button gedrückt.
Bei: Auf keinen Fall!
Kööööööönnte bitte einer der Mods das wieder entfernen?
Büüüüüdde, büüüüüde!Conny die sich immer wieder einen Hund holen würde! Zumindest solange es noch in der Birne und mit den Beinen funktioniert!
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rein interessehalber:wer hat denn für ja aber nur hündinnen gestimmt?mich würden da mal die beweggrüne interessieren.
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Ich zitiere an dieser Stelle einmal den §6 Abs.5 des Tierschutzgesetzes:
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt NICHT, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
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Eindeutig ja!
Wir haben ja eine unkastrierte Hündin und das bleibt auch so, solange sie
nicht aus gesundheitlichen Gründen kastriert werden muß.Unsere Mandy mußten wir leider im Alter von 11 Jahren aufgrund einer
Gebärmuttervereiterung kastrieren lassen. -
Zitat
ja, selbstverständlich hätte ich auch dann einen hund. bei mir wäre es eher umgekehrt. ich hätte keinen, wenn ich gezwungen würde, ihn frühkastrieren zu lassen.
Genau so! Für mich wäre der Zwang zur Kastration ein Ausschlussgrund. -
- Vor einem Moment
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