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Hallo,
mein Welpi hat am WE ein Spielzeug gefressen und musste operiert werden, da es sehr groß war. Die Daten der OP-Versicherung sind folgende :
Antragsdatum : 06.04.09
Versicherungsbeginn : 01.05.09
Versicherungsschutz bei keinen Unfällen : 01.08.09
Das ganze ist so passiert, er hat mit anderen Hunden gespielt und einem wohl das Spielzeug weggenommen. Er ist dann fröhlich rumgelaufen und hat drauf rumgekaut, is so nen quitscheteil, keiner hat was böses dabei gedacht, plötzlich sahen wir das spielzeug im hals von dem kleinen und wollten es noch rausziehen, da wars aber schon zuspät :(.
Nun lese ich in den Vertragsbedingungen, dass der OP-Schutz infolge eines Unfalls/Verkehrsunfalls ab Antragsdatum beginnt, in allen anderen Fällen in 3 Monaten. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das verischerte Tier wirkendes Ereignis, welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschdigung des versicherten Tieres führt.
Nun er hat sich ja nocht freiwillig angetan und wohl nur verschluckt, da er wegen anderen hunden aufgeregt war.
wie seht ihr die chancen, dass Agila die Kosten übernimmt,oder ist es zwecklos mit Ihnen zu verhandeln?mfg shenja
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Hm, also ein Unfall ist das nicht, zumindest nicht versicherungstechnisch. Die Definition hast Du dir ja selbst hingeschrieben. Wenn ein Mensch Gift schluckt ist das per Definition kein Unfall.
Es muss von aussen unfreiwillig einwirken, also zum Beispiel wenn etwas schweres auf ihn fällt oder wenn er eben angefahren wird.
sorry
reich es aber trotzdem ein, mehr als ablehnen können sie nicht. -
Mmn kannst du das vergessen, der Versicherungsschutz ansich beginnt erst am 1. Mai, d.h. selbst Unfälle werden erst ab dann bezahlt.
Und das ist kein Unfall, der Hund har freiwillig gespielt, das Risiko wurde eingegangen usw. Ein Unfall ist ein Verkehrsunfall etc.
Es geht darum, dass du nicht den Hund versicherst, der ohnehin operiert werden müsste. als Unfall zählt nur das, wozu es einen offiziellen Unfallbericht gibt z.B. von Polizei, Bergrettung etc.
Bei euch greift aber soar dieser Schutz erst ab o1.o5.
Daher: selber zahlen, dumm gelaufen.lg susanne
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Frag doch direkt bei der Versicherung nach. Die können dir kompetentere Auskunft gaben als du hier im Forum erhältst.
nele
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die haben mir schon gesagt, dass es nicht bezahlt wird, wollte aber nochmal sicher gehen. tja blöd gelaufen , ich hoffe es gibt kein nächstes mal
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ich denke ich kann da ein bissl was erklären so als versicherungsfachfrau
also...der versicherungsbeginn hat mit dem deckungsbeginn nichts zu tun.
der beginn ist der 1. mai, der versicherungsschutz beginnt aber erst am 1. august. diese drei monate wartezeit räumt jede versicherung ein, manche sogar länger, um die kosten niedriger zu halten. wenn jeder sofortigen versicherungsschutz hätte könnte man die krankenversicherung nicht bezahlen. dasselbe gilt übrigens beim menschen und den netten zusatzversicherungen.du hast keinen versicherungsschutz aus grund a) wartezeit 3 monate und b) es war kein unfall.
nur echte unfälle sind von vornherein auch während der wartezeit versichert. d.h. wie schon oben beschrieben: plötzlich von außen auf den körper einwirkendes ereignis mit gesundheitsschädigung.
als beispiel. er tritt auf der wiese in ein mauseloch und bricht sich den lauf <- unfallwichtig: nimmt er dinge auf und vergiftet sich dabei, dann ist das normalerweise KEIN unfall, weil die vergiftung erst nach und nach (nicht plötzlich) kommt. es gibt aber versicherer, die haben das in ihre bedingungen aufgenommen. schau dir das bitte an, das kann wichtig werden. nur mal so als hinweis nebenbei.
hoffe, ich konnte weiterhelfen und aufklären, wieso nicht geleistet wird.
edit: wenn die wartezeit rum ist, dann ist es egal, obs ein unfall war oder nicht, was dann zur op geführt hat, sofern es medizinisch notwendig ist. eine kastration ohne medizinischen grund zahlt die versicherung auch nicht.
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vielen dank für die aufklärung
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Zitat
als Unfall zählt nur das, wozu es einen offiziellen Unfallbericht gibt z.B. von Polizei, Bergrettung etc.
Als Unfall zählt nicht nur wozu es einen offiziellen Unfallbericht gibt. Sondern auch Sachen die beim Spielen, auf Spaziergänge oder in der Wohnung/im Haus ect. passieren. Wir hatten auch keinen offiziellen Unfallbericht und waren in den 3 Monaten Wartezeit. Die Agila hat ohne Probleme gezahlt auch ohne Unfallbericht.
Lg
Sacco -
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Zahlt die Agila auch bei OP`s die schon vor Vertragsbeginn absehbar waren? D. h., angenommen ich weiß jetzt, dass im August operiert wird weil dann die Wartefrist um ist. Hinterfragen die das, oder zahlen die einfach? Oder eben nicht?
Und was ist, wenn eine 2. OP mit dem gleichen "Fall", nur anderes Bein, 2 Jahre später folgt (wahrscheinlich). Mucken die dann auf?
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Zitat
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Zahlt die Agila auch bei OP`s die schon vor Vertragsbeginn absehbar waren? D. h., angenommen ich weiß jetzt, dass im August operiert wird weil dann die Wartefrist um ist. Hinterfragen die das, oder zahlen die einfach? Oder eben nicht?
Und was ist, wenn eine 2. OP mit dem gleichen "Fall", nur anderes Bein, 2 Jahre später folgt (wahrscheinlich). Mucken die dann auf?
Alle absehbaren OPs werden natürlich nicht gezahlt. Auch diese nicht, die aus Vorerkrankungen resultieren. Sonst könnte sich ja jeder mal für ein Jahr versichern und sich schön die teuren OPs zahlen lassen.
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