Nur noch Kopfschütteln
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Habe gestern von meiner Anwältin von einem sehr interessanten Fall gehört.
Ein Mann kaufte einen Rüden beim Züchter. Nach einem Jahr gab der Mann den Rüden zurück an den Züchter.
Der Hund hatte einen leichten Überbiss und ein Hoden war in der Bauchhöle. Der Mann berief sich auf das neue Gewährleistungsrecht und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz für die Futterkosten. Der Züchter verweigerte den Schadensersatz und so kam es zum Prozess.
In der ersten Instanz verlor der Käufer.
In der Berufungsverhandlung wurde der Züchter zur Erstattung des Kaufpreises sowie zum Ersatz der Futterkosten in Höhe von 2,5 Euro pro Tag verurteilt worden.Noch Fragen? Mir fehlen die Worte.
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ächz... datt gibbet doch gar nicht.... und da kann man nix gegen aufrechnen? Erhaltene Lebensfreude zum Beispiel? Obwohl, SOLCHE Leute haben wahrscheinlich echt kein Freude am Leben... unglaublich! Sowas passiert, wenn Tiere als Sache gelten....
liebe Grüße
Ella
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Unglaublich!
Der Richter, der in der Berufungsverhandlung "Recht" gesprochen hat, ist ganz sicher weder Hundehalter noch Züchter..... -
Man muss die Sache immer von mehreren Seiten sehen. Für den Käufer war der Hund nur eine Sache und so hat er ihn mit Sicherheit auch behandelt. Wenn man einen Hund ein Jahr lang hat und ihn dann wieder abgeben kann, der kann kein guter Mensch sein. Geliebt hat er den Hund mit Sicherheit nicht.
Ich hoffe, für den Hund, dass er jetzt geliebt wird und wenn nicht bei dem Züchter, dann hoffe ich , dass er neu Vermittelt wird und ganz liebe Menschen bekommt, denen seine Fehler egal sind, weil sie ihn so lieben wie er ist.
Traurige Welt in der es solche Gesetze gibt und das Tier immer noch als Sache gilt. Vielleicht dürfen wir es noch erleben, dass dieses schwachsinnige Gesetzt mal geändert wird. Ich werde die Hoffnung nicht aufgeben.
LG
agil -
Ja, echt traurig das manche so denken und handeln. -Aber das kommt öfter vor als man denkt, glaub ich.
Wir hatten nun schon zwei ähnliche Fälle bei uns in der Kanzlei. EIner davon: Wir vertreten einen Dobermannzüchter. Dieser hat einen Welpen vermittelt, an jem. der ebenfalls Züchter ist. Eine kleine Hobbyzucht, drei Hunde. Nach einem Jahr wolte er den Hund wieder abgeben, da der Hund ein tränendes Auge hat und so nicht ausgestellt werden kann.
Unser Mandant wurde "zur Nachlieferung" verutreilt, sprich er soll ihm einen neuen Hund geben, den alten zurücknehmen und die Behandlungskosten übernehmen. Ursprünglich waren noch Ausfallkosten für die Zucht und vergeblicher Aufwand (Futterkosten) eingeklagt wurden. Unser Mandant hat den Hund zurückgenommen, die Behandlungskosten gezahkt und dem Typ das Geld für einen neuen Hund gegeben, aus seiner Zucht sollte es keiner mehr sein.FInde das echt erschreckend. Für den Hund sicherllich besser das er da weg ist...
LG, Caro
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Zitat
Man muss die Sache immer von mehreren Seiten sehen. Für den Käufer war der Hund nur eine Sache und so hat er ihn mit Sicherheit auch behandelt. Wenn man einen Hund ein Jahr lang hat und ihn dann wieder abgeben kann, der kann kein guter Mensch sein. Geliebt hat er den Hund mit Sicherheit nicht.
Da geb ich Dir uneingeschränkt Recht. Ich finds nur ne heftige Entscheidung für den Züchter. Der sitzt nun auf den Kosten; rechne mal einer aus, was der nu berappen muss. Das find ich nicht fair!
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Hallo,
da kann ich Agil nur vollkommen Recht geben.
Wer seinen Hund nach einem Jahr wieder zurückgeben will, der hat das Tier nur zu gewerblichen Zwecken, zwecks Zucht geholt und sieht jetzt das der Hund kein Geld bringt.
Leider gibt es solche Menschen, aber mein Verständnis bleibt da auf der Strecke. Tiere sind in meinen Augen auch keine Sache und der Käufer hat den Hund tatsächlich nur als Sache gesehen. Aber leider gibts solche Leute.
Man kann echt nur hoffen das der Hund nun ein endgültiges zu Hause findet, wo er geliebt wird und nicht aus falscher Tierliebe oder wie nennt man das, aus Profitgier gehalten wird.
:flehan: -
Ich habe auch keinerlei Verständnis für die Begründung.
Einen Überbiss erkennt man sofort und das nicht beide Hoden im Hodensack sind, wird auch weit vor Ablauf des ersten Lebensjahres Sichtbar.Allein solche Urteile wären für mich schon Grund genug nicht zu züchten.
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Kann es sein, dass die Züchter vergessen haben, einen entsprechenden Passus in den Vertrag zu schreiben?
So weit mit bekannt ist, haben Züchter die Möglichkeit sich von der Gewährleistungspflicht für später auftretende "Mängel" zu befreien, weil es eben doch Lebewesen sind. Dann gibt es Gewährleistung nur noch bei Krankheiten, die schon beim Züchter erkennbar waren - Sprich mit einer Tierärtzlichen Untersuchung, die die Gesundheit des Tieres bestätigt, ist der Züchter zu mindest nach einigen wenigen Wochen aus der Gewährleistungspflicht heraus. wie da die Formulierung genau sein muss, weiss ich allerdings grade nicht.
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Zitat
So weit mit bekannt ist, haben Züchter die Möglichkeit sich von der Gewährleistungspflicht für später auftretende "Mängel" zu befreien, weil es eben doch Lebewesen sind. Dann gibt es Gewährleistung nur noch bei Krankheiten, die schon beim Züchter erkennbar waren
Das ist der springende Punkt. Ein Überbiss und eine Fehlpositionierung eines Hoden sind sofort erkennbar.
Die Frage ist also: "Wie langer hat der Käufer Zeit diesen Mangel zu reklamieren"?
Die augenscheinlich richtige Antwort: "Für den gesamten Zeitraum der Gewährleistungspflicht- zwei Jahre"!Kein Wunder das man Justizia die Augen verbunden hat. Sie Würde kotz... vor Wut.
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