HILFE ! Ordnungsamt nimmt mir Hund weg !!!
- Stoffelfrauchen
- Geschlossen
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Hast du eigentlich deren Ausweise gesehen, kamen die wirklich vom Ordnungsamt?
Also dass nach 21 Uhr jemand vom Ordnungsamt auftaucht und aufgrund irgendwelcher Behauptungen deiner Nachbarn den Hund beschlagnahmt, finde ich mehr als eigenartig
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Hi
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Ich würde sofort einen Anwalt einschalten und versuchen den Hund wiederzukriegen. Kann der Hund im TH einen psychischen Schaden bekommen ? Das wäre ja ein Grund den Hund bis zur Klärung bei Dir zu lassen.
Wenn Du beweisen kannst bzw. Zeugen benennen kannst, dass Du nicht an den Orten warst, und Du mit scharfen Geschützen zurückschiessen willst, dann event. Anzeige wegen falscher Verdächtigung, aber da soll Dich ein Anwalt beraten. Notfalls geht auch Online-Beratung (1-2-3-recht.de).
Ich drücke Dir alle Daumen dass Du Deinen Hund wiederbekommst.
Grüße Bernd
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Die können den Hund doch nicht einfach mitnehmen, ohne sich vorher Deine Seite der Geschichte anzuhören.
Ab zum Anwalt! -
Okay, WIR haben gemeinsam den Sachkundenachweis erbracht, natürlich geht es da in erster Linie um mich als Halterin, aber auch die Reaktionen des Hundes auf potentielle Aggressionsreize wurde überprüft.
Ich war schon beim Ordnungsamt gewesen, und die haben mir gesagt, dass die reagieren mussten, da man sie sonst (wenn also in der Zwischenzeit was passiert wäre) belangen könnte, da sie einem Hinweis nicht nachgegangen sind. Es geht nicht darum,d ass der Hund böse ist oder so (also der Sachkundenachweis bringt mir hier leider gar nichts), sondern darum, dass durch den Brief des tollen Nachbarn Zweifel an meiner persönlichen Zuverlässigkeit bestehen. Und diese Zuverlässigkeit wird nun angezweifelt.
nun liegt es in der Entscheidung des O'amt Sachbearbeiters ob er meint, dass ich den Hund wiederbekommen darf oder nicht.....
Der Mann kennt sowohl mich als auch den Hund persönlich und weiss dass ich eigentlich ein gutes Frauchen für den Hund bin. Aber er hat Angst, dass irgendwas schiefläuft und er vielleicht mal für irgendwas belangt werden kann, bzw dass die Entscheidung mir den Hund wiederzugeben mal auf ihn zurückfällt.....
Ich möchte nur wissen, ob ich da ganz offensichtlich unrechtmäßig behandelt worden bin oder ib das so einfach ist, jemandem seinen Hund wegzunehmen ohne dass etwas passiert ist. Die Rechtsgrundlage für diese Beschlagnahme ist mir unklar. Das Landeshundegesetz kenne ich, aber da steht nichts über die Rechte des O'amtes in solch einem Fall..... -
irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.
OA kommt nicht um die Uhrzeit, Hund wird nicht grundlos, bzw. auf Verdacht durch eine Aussage abgenommen und das Du nach 3 Tagen noch nicht im TH warst um zu sehen wie und wo er untergebracht ist....sorry, aber ich glaub Dir das so nicht. -
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Zitat
Hast du eigentlich deren Ausweise gesehen, kamen die wirklich vom Ordnungsamt?
Also dass nach 21 Uhr jemand vom Ordnungsamt auftaucht und aufgrund irgendwelcher Behauptungen deiner Nachbarn den Hund beschlagnahmt, finde ich mehr als eigenartig
DAS denk ich mir auch grade. Gabs irgendwelche amtlichen schriftlichen Papiere die zur beschlagnahmung befugten?
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Also wenn ihr mir nicht glaubt, dann fragt doch selber bei eurem Ordnungsamt nach, ob es Außendienastmitarbeiter gibt, die zu solch einer Uhrzeit eingesetzt werden. Die haben mir selbst gesagt, dass sie diese Uhrzeit ausgewählt haben, um sicher zu sein, dass sie mich mit dem Hund antreffen. Die wissen, dass ich arbeite und nicht dauernd zu Hause bin.
Und im Tieheim war ich natürlich gewesen, aber ich durfte nicht zu dem Hund (wie gesagt nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil dieses TH das immer so handhabt, damit die Hunde nicht unnötig verwirrt werde und nicht unnötig leiden - so haben sie es mir zumindest erklärt).
Da der Hund erst seit einigen Monaten bei mir ist (bisher noch auf Pflegebasis, das hat aber mit einer 6-monatigen Frist zur Erbringung des Sachkundenachweises zu tun) ist das TH noch Besitzer des Tieres. es kann natürlich sein, dass es deshalb rechtl9ch einfacher ist, ihn mir wegzunehmen.
Ich möchte nochmal betonen, dass der Hund noch niemals in seinem mittlerweile 9-jährigen Leben jemanden gebissen hat oder so was in der Art. Ich habe auch keine Anzeige oder sowas bekommen. Ich bin nur sprachlos was das O'amt anscheinend für Rechte hat. -
Also, ganz ehrlich, selbst wenn bei mir der liebe Gott vor der Haustüre stünde und sagen würde, er nimmt jetzt meine beiden Hunde mit - der hätte ein ernsthaftes Problem - das ginge nur über meine Leiche!!!
Die haben ja wohl keinerlei Befugnisse, Deine Wohnung zu betreten - oder sehe ich das falsch? Sollen sie doch die Polizei informieren - dann hat man Zeit, den Hund anderweitig unterzubringen (bei mir Eltern/Geschwister o.a.)....
Jedenfalls würde ich die Hunde auf keinen Fall jemandem aushändigen.
Kannst Du nicht nochmal mit den Nachbarn sprechen und ihnen eindrücklich klar machen, was sie dem Hund damit antun?
Selbst wenn Du den wiederkriegst - ich würde auf der Stelle umziehen, solchen Leuten fällt immer was ein, das sie Dir anhängen können, wenn sie das Tier wirklich loswerden wollen.
Drücke Dir ganz fest die Daumen!!
LG,
BieBoss -
Also normalerweise muss sowas ja schriftlich ablaufen, d.h. du muesstest einen rechtsmittelfaehigen Bescheid bekommen oder das OA muss halt ne gerichtliche Anordnung haben, dass die den Hund einfach mitnehmen duerfen.
Ich haette meinen Hund ohne sowas gar nicht erst rausgegeben, vor allem da ja nichts konkretes vorliegt.
Sonst heisst es ja bei der Polizei oder so auch immer, dass man im Vorfeld nichts machen kann und dir nur auf nen Verdacht dein Eigentum zu beschlagnahmen ist ne Frechheit.
Ich wuerde entweder sofort aufs Ordnungsamt, mir dort einen schriftlichen Bescheid geben lassen mit Begruendung warum dir der Hund weggenommen wurde und dort gleich dann zur Niederschrift einen Widerspruch einlegen.
Alternativ wuerde ich zum Anwalt gehen. Kann ja nicht angehen, dass hier Leute vom OA meinen ohne irgendwas schriftliches in deine Privatsphaere eingreifen zu koennen und dir dein Eigentum nehmen.
Waer was anderes, wenn der Hund tatsaechlich schon mal jemand angegriffen hat...aber das hat er ja wohl nicht.
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Zitat
Da der Hund erst seit einigen Monaten bei mir ist (bisher noch auf Pflegebasis, das hat aber mit einer 6-monatigen Frist zur Erbringung des Sachkundenachweises zu tun) ist das TH noch Besitzer des Tieres. es kann natürlich sein, dass es deshalb rechtl9ch einfacher ist, ihn mir wegzunehmen.Vielleicht liegt darin das Problem bzw die Erklärung des Vorgehens.
Ich würde mich auch umgehend bei einem Anwalt informieren.Wie steht denn das Tierheim zu der Sache?
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