HILFE ! Ordnungsamt nimmt mir Hund weg !!!
- Stoffelfrauchen
- Geschlossen
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Ja in AT gibts kein Ordnungsamt daher muß ich ja nachhaken. Ich hätte wohl meinen Hund auch niemals rausgerückt. was wollen se tun..Das ist nicht die polizei...Ich würde jetzt am ehesten auch den Anwalt kontaktieren, da geht meist mehr weiter als wenn mans alleine macht.
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Wenn Du nicht der rechtmässige Besitzer bist, kann das TH veranlassen, das der Hund wieder dorthin zurück kommt. Allerdings nicht in einer Nacht- und Nebelaktion, sondern mit Ansage.
Ich hätte den Hund so nicht rausgegeben, bin aber immer noch der Meinung, das zumindest weitere Gründe den Stein ins rollen brachten. -
Die im Tierheim hoffen auch, dass sich das schnell klärt, damit ich den Hund dann mit einem normalen Übernahmevertrag übernehmen kann. Ich bin ja seit ich den Hund habe jede Woche im TH gewesen (dort findet die Hundeschule statt) und die kennen mich und haben glaub ich auch einen ganz guten Eindruck von mir. Die können aber auch nix machen außer abwarten, bis das O'amt eine Entscheidung getroffen hat.
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Hallo Stoffelfrauchen,
also die Rechtsgrundlage für das Ordnungsamt kann auch aus dem Polizeirecht kommen, das ist Landesrecht, also nicht ganz so einfach zu beurteilen, ob die Verwaltungsbehörde korrekt gehandelt hat. Jedenfalls muss für ein Eingreifen und sofortige Vollziehbarkeit (ohne vorherige Anhörung von Dir) "Gefahr in Verzug" sein. Grundsätzlich kann das Ordnungsamt auch Anordnungen erlassen, die nicht als schriftlicher Verwaltungsakt daherkommen, also wie bei Dir in tatsächlichem handeln bestehen. Jedoch sidn dies auch Verwaltungsakte, da hoheitliches Handeln vorliegt. Dies wiederum bedeutet, dass Du Dich dagegen auch zur Wehr setzen kannst.
Ich würde an Deiner Stelle mit dem Sachbearbeiter sprechen, bis wann Du die schriftliche Anordnung erhältst. Handelt es sich nur um wenige Stunden/Tage, kannst Du die Schriftform abwarten (heute mittag, Freitag!, tut sich eh Nichts mehr). Sollte man sich auf dem Amt unkooperativ verhalten, gibt es die Möglichkeit auch so Widerspruch einzulegen gegen das Verwaltungshandeln und im Wege des einstweiligen Rechtschutzes beim Verwaltungsgericht gegen die Behörde vorzugehen.
Meines Erachtens solltest Du nicht irgendeine dubiose Anwaltshotline, wie empfohlen, anfragen, sondern zu einem Kollegen vor Ort gehen. Solltest Du weder rechtschutzversichert sein, noch Dir die Anwaltskosten leisten können, dann kannst Du Beratungshilfe bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht beantragen. Du bekommst einen Beratungshilfeschein, suchst Dir einen Anwalt, zahlst 10 € und im gerichtlichen verfahren kannst Du dann gegebneenfalls Prozesskostenhilfe beantragen. Also das, sollte dann nicht der Grund sein, woran es scheitert.
Im übrigen kann sich der Kollege dann auch gegenüber dem Tierheim für Dich stark machen. Gefahr in Verzug ist mit der Sicherstellung nämlich beendet, daher ist Dir der Umgang mit dem Hund innerhalb des Tierheims sicherlich nicht zu verbieten. Hierfür gibt es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Allgemeinwohles, weshalb das Ermessen der Behörde auf Null reduziert ist und zumindest der Besuch des Hundes zugelassen werden muss.
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hallo Stoffelfrauchen,
ich habe nicht alle antworten gelesen. aber du solltest dich sofort an einen anwalt wenden, der sich wirklich auskennt und anfangen zu sparen, denn du mußt deinen hund, falls du ihn zurück willst ja auslösen. du zahlst die unterbringung für den hund. das kann sehr teuer werden, wenn die mühlen des gesetzes langsam mahlen.bitte mach nichts im alleingang. wenn ein entsprechender anwalt hinter dir steht, wird die entscheidung des oa. anders ausfallen, als wenn du als besorgte halterin da stehst.
ich drücke dir ganz fest die daumen. ich könnte so k :zensur: über so viel ungerechtigkeit. wenn so ein hund nur mal zur seite schaut und jemand angst hat, ist man bös dran, wenn ein retriever einen anderen hund zerlegt, geht der fröhlich weiter spazieren, der so liebe familienhund. boah, könnte ich......
dein armer hund. ich hoffe, dass du ihn schnell wieder bekommst. ......
und nie wieder die tür aufmachen, wenn du keinen besuch erwartest
gruß marion
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Ich stell mir grad folgende Situation vor: abends klingelt es an meiner Haustür, zwei Typen stehen dort, sagen, sie seinen vom OA und wollten meine Aruna haben.....
(okay, sie ist kein Listenhund)
Die Typen labern irgendwas, haben aber nichts Schriftliches in der Hand....., wer würde da den Hund rausgeben????????????? :aufsmaul:
Ich hätte sofort, noch im Beisein der Herren, die Polizei angerufen! -
Zitat
.... Ich muss dazu sagen, dass der Hund nicht aggressiv ist, dass er halt nur gefährlich aussieht, wenn er mit Maulkorb rumläuft (was er laut Gesetz muss).
....dass ich an verschiedenen Daten mit dem Hund ohne Leine und ohne Mauli auf einer Wiese gespielt hätte. Das stimmt nicht. ....
..... Er hat den erweiterten Sachkundenachweis abgelegt (heisst wohl in anderen Bundesländern Wesenstest) und mit Bravour bestanden. Mit ausdrücklicher Empfehlung zur Maulkorbbefreiung etc.
1. Was heisst 'ausdrückliche Empfehlung zur Maulkorbbefreiung'? Ist er befreit oder nicht? Wenn er befreit ist, warum trägt er dann einen Mauli?
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Zitat
Solltest Du weder rechtschutzversichert sein, noch Dir die Anwaltskosten leisten können, dann kannst Du Beratungshilfe bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht beantragen. Du bekommst einen Beratungshilfeschein, suchst Dir einen Anwalt, zahlst 10 € und im gerichtlichen verfahren kannst Du dann gegebneenfalls Prozesskostenhilfe beantragen. Also das, sollte dann nicht der Grund sein, woran es scheitert.
Hallo,
genau wie onyxvl es hier beschreibt würde ich vorgehen- bitte wende dich sofort an das für dich zuständige Amtsgericht, dann bekommt du diesen Beratungshilfeschein und damit gehst du zu einem Anwalt.
Ich denke, du kommst in dem Fall nur mit kompetenter und fachkundiger Hilfe weiter.
Viel ERfolg... -
Zitat
und nie wieder die tür aufmachen, wenn du keinen besuch erwartes
Genau das hab ich mir auch gedacht.....
Also die Unterbringung müsste ich nur zahlen, wenn ich schon der rechtmäßige Besitzer des Hundes wäre. Das ist aber noch das TH, deshalb kostet mich die Unterbringung nichts.
Und mit dem Besuchsrecht ist das kein rechtliches Problem, sondern wie ich schon vorher beschrieben habe eine Entscheidung des TH, damit der Hund nicht unnötig leidet. Vom O'amt aus darf ich auch den Hund sehen und sogar mit ihm spazieren gehen, das habe ich extra konkret dort nachgefragt.
Es nervt mich nur extrem, dass ich solange in der Luft hänge (bessergesagt der Hund) bis die sich irgendwann bequemen da was zu entscheiden. Und bevor sie das tun können, müssen sie mir erst mal die Gelegenheit zur Stellungnahme geben......und bis jetzt habe ich noch nichts schriftliches bekommen. Der Beamte sagte mir an dem unheiligen Abend, dass ich Post bekommen werde, wo das alles genau drin steht warum die sich zu dem Schritt entschieden haben etc.
Bis jetzt kam aber noch nichts.....Zitat1. Was heisst 'ausdrückliche Empfehlung zur Maulkorbbefreiung'? Ist er befreit oder nicht? Wenn er befreit ist, warum trägt er dann einen Mauli?
Mit dem erweiterten Sachkundenachweis kann man die Befreiung beantragen, was ich auch umgehend gemachthabe. Aber da ich das am 09.April beantragt habe, ist die Maulkorbbefreiung nicht erteilt worde. Lediglich beantragt, deshalb habe ich ihm in der Zwischenzeit logischerweise auch den Mauli angelegt.... -
Zitat
Der Beamte sagte mir an dem unheiligen Abend, dass ich Post bekommen werde, wo das alles genau drin steht warum die sich zu dem Schritt entschieden haben etc.
Bis jetzt kam aber noch nichts.....Ich bin echt sprachlos, dass du dir das hast gefallen lassen. Sowas dummdreistet hab ich noch nicht gehört. Die hätten sich bei mir die Tür von aussen angucken können. :kopfwand:
Achso, wusste nicht ganz, wie das mit dem Mauli gehandhabt wird.
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