HILFE ! Ordnungsamt nimmt mir Hund weg !!!
- Stoffelfrauchen
- Geschlossen
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Ich drück euch natürlich auch die Daumen!
Und sag Bescheid wenns was neues gibt! -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier HILFE ! Ordnungsamt nimmt mir Hund weg !!!* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Also, dazu fällt mir echt nix mehr ein... :zensur: Ich hoffe es geht für Euch beiden gut aus und dieser Behördenwillkür wird Grenzen gesetzt.
Gehe sofort zum Anwalt, nimm alle Unterlagen, die Du Zuhause hast mit und lasse ihn alles in die Wege leiten.
Es hilft Dir nicht, wenn Du mit dem OA-Mitarbeiter redest, Du brauchst Beweise, also am besten was schriftliches den ansonsten steht es Aussage gegen Aussage.
Ich frage mich gerade, wie man denn Bitte die "persönlichen Zuverlässigkeit" prüfen möchte... das würde ja nur über Menschen gehen, die Dir Zuverlässigkeit bescheinigen bzw. bezeugen. Dazu müßten aber doch erstmal welche geladen und befragt werden, oder?
Drücke feste die Daumen!
LG
Sandra -
Zitat
Ich habe bisher keine Gelegenheit erhalten mich dazu zu äußern bzw. zu widerprechen. Aber der hund ist weg und sitzt im Tierheim. Ich darf ihn nicht mal sehen, geschweige denn mit ihm spazieren gehen...Wenn du beim Amt warst, hast du auch die Möglichkeit, mündlich dich zu äußern und Widerspruch einzulegen, auch wenn ich das nur schriftlich und mit Hilfe eines Anwaltes machen würde.
Das du das Tier nicht sehen darfst und schon gar nicht mit diesem Spazieren gehen, ist rechtlich völlig klar - dann wäre ja die Sicherstellung für die Katz, wenn sie dich mit dem Hund ziehen lassen.
Zitat
Ich war schon beim Ordnungsamt gewesen, und die haben mir gesagt, dass die reagieren mussten, da man sie sonst (wenn also in der Zwischenzeit was passiert wäre) belangen könnte, da sie einem Hinweis nicht nachgegangen sind. Es geht nicht darum,d ass der Hund böse ist oder so (also der Sachkundenachweis bringt mir hier leider gar nichts), sondern darum, dass durch den Brief des tollen Nachbarn Zweifel an meiner persönlichen Zuverlässigkeit bestehen. Und diese Zuverlässigkeit wird nun angezweifelt.Deine Zuverlässigkeit kannst du zum Beispiel mit dem Beibringen eines polizeilichen Führungszeugnisses unterstreichen.
Bei solchen Aussagen wird in der Regel kein Sicherstellungsbescheid ausgestellt und kein Tier beschlagnahmt, sondern eine Anzeige geschrieben und man darf dann antraben und eine Aussage dazu machen. Wenn es sich nachweislich um Termine handelt, wo du nicht da wars - wie geschrieben bei deiner Mutter, kann diese als Zeuge entsprechend mit aussagen.
Wenn wegen einer solchen Aussage ein Sicherstellungsbefehl ergeht, dann hat der Anzeigende entweder Vitamin B bis nach oben zu den Richtern oder - sorry das ich es nun so sagen muss - es lagen schon mehrere Anzeigen zu solchen Geschichten vor, welche auch nach gewiesen wurden oder wo ihr euch trotzt Aufforderung nicht geäußert habt oder es gibt mehrere Menschen die sich darüber beschwert haben und sich unwohl fühlen. Zumal Datenschutz wird auch in den Behörden genutzt, so das ich mir nicht vorstellen kann, das zu einer Sicherstellung gesagt wird, Mieter xy hat sich beschwert.Zitat
Und mit dem Besuchsrecht ist das kein rechtliches Problem, sondern wie ich schon vorher beschrieben habe eine Entscheidung des TH, damit der Hund nicht unnötig leidet. Vom O'amt aus darf ich auch den Hund sehen und sogar mit ihm spazieren gehen, das habe ich extra konkret dort nachgefragt.Wäre sehr unlogisch, wenn das OA erst mal sicherstellt, an der Zuverlässigkeit zweifelt, aber dir dann erlaubt, mit dem Hund Gassi zu gehen. Da ist doch die Gefahr viel zu groß, das der Hund einfach "verschwindet"
Sichergestellte Hunde gehen nur in die Vermittlung, wenn der Besitzer oder ein Richter durch Urteil das Tier zur Vermittlung freigibt.
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hui, da hat sich während ich meinen Beitrag geschrieben habe, aber viel bewegt...
Zur Ergänzung, ist der Hund in dem Tierheim verwahrt, von wo Du ihn her hast? Wenn nein, könntest Du Dich um eine Verlegung kümmern, damit werden die Kosten der Verwahrung unproblematischer, weil das selbe Tierheim dann auch Kostenträger ist, nicht dass Du zwischen die Mühlen der Tierheime gerätst. Außerdem kannst Du dann den hund wohl eher besuchen und Gassigehen, wenn das Amt nix dagegen hat und Du es bisher in "Deinem" Tierheim auch so gehandhabt hast über das Kennenlernen/Erprobungsphase und der Hund dort alle kennt, zum Beispiel von der Hundeschule her. Also im Sinne des Hundes wäre das und rechtlich dürfte das unproblematisch sein. Somit wäre bereits jetzt bis zur endgültigen Klärung die Situation etwas entspannter.
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Oh Mann Du Arme ! Ich hoffe Du bekommst Deinen Hund schnellstmöglich und dann für immer zurück !
Diese sch*** Behörden !! Drück Euch die Daumen, Tipps habe ich leider keine :/ -
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AN CERRIDWEN:
ZitatDas du das Tier nicht sehen darfst und schon gar nicht mit diesem Spazieren gehen, ist rechtlich völlig klar - dann wäre ja die Sicherstellung für die Katz, wenn sie dich mit dem Hund ziehen lassen.
Das ist Quatsch. Wie ich schon beschrieben habe, hat daskeine rechtlichen Gründe. Außerdem wäre es nur eine Sicherstellung wenn der Hund mir schon gehört hätte. Hat er aber nicht, deshalb ist es auch keine Beschlagnahme im eigentlichen Sinne.Zitat
Deine Zuverlässigkeit kannst du zum Beispiel mit dem Beibringen eines polizeilichen Führungszeugnisses unterstreichen.
Haha, das polizeiliche Fürhungszeugnis liegt dem O'amt vor und ist einwandfrei. Es ist außerdem Voraussetzng dafür, einen "gefährlichen Hund" zu übernehmen, und sei es auch nur zur Pflege.ZitatZumal Datenschutz wird auch in den Behörden genutzt, so das ich mir nicht vorstellen kann, das zu einer Sicherstellung gesagt wird, Mieter xy hat sich beschwert.
Auch das ist Quatsch ! in dem Moment wo man Widerspruch einlegt gegen die Vorwürfe erfährt man auch, WER einen angestänkert hat. ICh weiß zumindest vom O'amt WER mir WAS WANN zur Last gelegt hat.ZitatWäre sehr unlogisch, wenn das OA erst mal sicherstellt, an der Zuverlässigkeit zweifelt, aber dir dann erlaubt, mit dem Hund Gassi zu gehen. Da ist doch die Gefahr viel zu groß, das der Hund einfach "verschwindet"
Auch das ist Quatsch !!! Wenn ich einen Mord begangen hätte, dann könnte man mir Fluchtgefahr unterstellen, aber doch nicht wegen eines Hundes !!! Das würde ja nix bringen, da nunmal bekannt ist wo ich wohne! Und um einen gefährlichen Hund Gassi zu führen, muss man lediglich über 18 jahre alt sein. Und das bin ich ja auch. WIE SCHON BESCHRIEBEN DARF ICH DEN HUND RECHTLICH GESEHEN AUSFÜHREN, NUR EBEN BIS AUF WEITERES NICHT KOMPLETT BEI MIR BEHALTEN. DAS TH HANDHABT DAS SO, DAMIT DIE ABGEGEBENEN TIERE NICHT SO SEHR LEIDEN. -
Ich bin schockiert ... was für ein Drama und der arme Hund muss bekloppte Nachbarn ausbaden und weiß gar nicht wie ihm geschieht. Unmöglich das sowas in Deutschland möglich ist und nur, weil ein Hund die Brandmarkung Listenhund hat.
Super das du Kontakt mit "Hund und Halter" Kontakt aufgenommen hast.
Ich drücke dir und deinem Hundi ganz doll die Daumen, dass er so schnell wie möglich wieder bei dir ist. Erstmal verurteilen und dann prüfen ... der Hammer. Da kann also jeder Spinner aus der Nachbarschaft hergehen und irgendwas behaupten ohne Hand und Fuß und der Halter ist in der Beweisnot.
Wenn du deinen Hund wieder hast, dann richte dich auf eine Wohnungssuche ein, denn solche Nachbarn lassen es nicht auf sich beruhen .... schon gar nicht, wenn sie sehen, dass es schonmal funktioniert hat und wie leicht es scheinbar ist. Da würde ich auf keinen Fall wohnen bleiben.
Drücke euch 2en doll die Daumen und das das Wochenende schnell vorübergeht, damit du weitere Schritte veranlassen kannst.
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Ups... nun habe ich gerade alles gelesen.
Einmal an ALLE: Die TS ist 23 Jahre und dafür finde ich hat sie schon eine ganze Menge auf die Beine gestellt um den Hund zurück zu bekommen (liebe TS nicht böse gemeint... sondern ganz nett!!!).
Selbst in meinem wesentlich höheren Alter wusste ich nicht, dass es so einen Schein vom Gericht gibt für einen Anwalt "soundhaueobendruff".
Also... klar MIT Anwalt ist die einzige Möglichkeit einen schnellen Abschluss dieser wirklich traurigen Aktion zu erzielen.
Lotte und ich drücken ganz fest Pfoten und Daumen, dass Frauchen und Hund bald wieder zusammen und auf Dauer sein dürfen.
Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden!!!! Danke.
Ganz liebe Grüße
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Zitat
Ups... nun habe ich gerade alles gelesen.
Einmal an ALLE: Die TS ist 23 Jahre und dafür finde ich hat sie schon eine ganze Menge auf die Beine gestellt um den Hund zurück zu bekommen (liebe TS nicht böse gemeint... sondern ganz nett!!!).
Selbst in meinem wesentlich höheren Alter wusste ich nicht, dass es so einen Schein vom Gericht gibt für einen Anwalt "soundhaueobendruff".
Also... klar MIT Anwalt ist die einzige Möglichkeit einen schnellen Abschluss dieser wirklich traurigen Aktion zu erzielen.
Lotte und ich drücken ganz fest Pfoten und Daumen, dass Frauchen und Hund bald wieder zusammen und auf Dauer sein dürfen.
Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden!!!! Danke.
Ganz liebe Grüße
Ich drücke Dir auch die Daumen.
Lass dich nicht unterkriegen.
Viel Glück -
Zitat
WIE SCHON BESCHRIEBEN DARF ICH DEN HUND RECHTLICH GESEHEN AUSFÜHREN, NUR EBEN BIS AUF WEITERES NICHT KOMPLETT BEI MIR BEHALTEN. DAS TH HANDHABT DAS SO, DAMIT DIE ABGEGEBENEN TIERE NICHT SO SEHR LEIDEN.Für den Hund auch sicher das Beste so.
Schlimm genug das er nun wieder im TH sitzt, wenn Du ihn dann auch noch besuchst und ohne ihn wieder gehst wirds für ihn noch schwerer.Ich finde da sollte man wirklich nicht auf sein Recht pochen sondern das tun was für den Hund das Beste ist, egal wie schlecht es einem selbst dabei geht.
Eine ähnliche (nicht gleiche) Geschichte habe ich auch schon mal gehört.
Auch da stand Aussage gegen Aussage, die Leidtragenden waren im Endeffekt Hund und Halterin.
Zwar bekam sie ihn nicht entzogen aber strenge Auflagen verordnet und das auch nur aufgrund aus der Luft gegriffener Beschuldigungen von Nachbarn die sie warum auch immer auf dem Kiecker hatten.Vermutlich wird eben übersensibel reagiert wenns ums Thema Hund, insbesondere Soka geht und lieber verfrüht übers Ziel hinausgeschossen als Gefahr zu laufen zu spät gehandelt zu haben.
Ich drücke Dir die Daumen das sich das ganze baldmöglichst aufklärt und Du Deinen Hund zurückbekommst.
Gib nicht auf!LG
Tina -
- Vor einem Moment
- Neu
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