Züchtigen von Hunden erlaubt?
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Und wegen welcher Straftat oder Ordnungswidrigkeit hättest Du anzeigen wollen?
Mir ist das mal so erklärt worden (vom hiesigen Ordnungamt), wenn Du jemandenen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz drankriegen willst, muß das beim zuständigen Veterinäramt geschehen. Die gehen dann zum Halter und untersuchen das Tier auf Misshandlungen, Haltungsbedingungen etc....
Lt. Aussage des OA hat das de facto fast nie Aussicht auf Erfolg
So in etwa erinnere ich das.
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Da du, zumindest bei deiner ersten Anzeige nicht wissen kannst, ob das Verhalten des Hundehalters tierschutzrelevant ist, sollte das nicht verboten sein.
Wenn du also nicht ständig versuchst irgendwen anzuzeigen und die Beamten dich schon nicht mehr sehen können, was soll daran strafbar sein?LG
das SchnauzermädelIch hoffe so weit wird es nicht kommen
Na, dann weiß ich ja, wie ich zukünftig reagieren kann
Schlumi
Leider mal wieder massig Bürokratie...
Nur zum Glück denkt jemand, dem gerade mit einer Anzeige gedroht wird, nicht an sowas...
Von daher zählt der Überraschungseffekt.. -
Das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat. Das Drohen mit einer Anzeige kann Nötigung sein.
Grundsätzlich darf dem sogenannten "Gutgläubigen Anzeigeerstatter" aber kein Nachteil entstehen.
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