Hunde bekommen lebendige Mäuse und Kaninchen
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mit kleinen katzen
leute gibts... :zensur:
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Ich weiß nicht so recht, wie ich das rechtfertigen soll.
Wenn jemand jemals eine von Mäusen heimgesuchte Speisekammer erlebt hat und das ist ein Erlebnis. Oder wenn der Hafervorrat der Pferde total verschmutzt ist... Dann bekommt man so langsam Haßgefühle...
Aber bewußt Mäuse oder Kaninchen als Futter oder zum Totspielen zu benutzen, finde ich gelinde gesagt pervers.
Mäusen, die bei mir eindringen und sich durch Folien durchfressen, den habe ich mittlerweile den Krieg erklärt.
Aber so was.... keine Worte...
LG
Angie -
Punkt 1,
wildern ist verboten. Da Mäuse als Schädlinge gelten, wird es aber geduldet.
Ein Hund, der Kaninchen nachhetzt darf definitiv geschossen werden. Es ist verboten. Selbst wenn es auf Privatgrund geschieht.
Warum sonst gibt es in Dtl. keine Fuchsjagden mit einer Hundemeute auf lebende Füchse?Punkt 2,
Das Vorsetzen von lebenden Tieren zum Fraß entspricht in dem Fall dem Hetzen des eigenen Tieres auf ein Wirbeltier. Das ist verboten. Es handelt sich hierbei ja nicht um ein Wildtier, was in der freien Wildbahn von einem anderen Wildtier erlegt wird. (Katzen dürfen übrigens ebenfalls deswegen geschossen werden)
Es ist ebenfalls verboten, das Tier selbst zu töten, solange man keinen Sachkundenachweis besitzt.Tierschutzgesetz: Tierhaltung
Erster Abschnitt
Grundsatz
§ 1 Zweck des GesetzesZweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2 Artgemäße Tierhaltung
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,* 1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
* 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
* 3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.(…)
§ 3 VerbotsbestimmungenEs ist verboten,
* 1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, (…)
* 1b. an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,
* 2. ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben, (…)
* 3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
* 4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepaßt ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
* 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
* 6. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
* 7. ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
* 8. ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,
* 8a. ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, daß dieses Verhalten
* a) bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
* b) im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
* c) seine Haltung nur unter Bedingungen zuläßt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen,
* 9. einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,
* 10. einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,
* 11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 25. März 1998, §§ 1–3 (Auszüge)
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Ich finde es überflüsssig, seinen Hund auf lebende Mäuse und Kaninchen anzusetzen. Es gibt genug Alternativen der Fütterung. Hast Du ihn mal gefragt, warum er das macht?
Darkosworld (die auch Nager mag)
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Darkosworld, nein ich weiß nicht warum der das macht. Vielleicht damit seine Hunde Spaß haben.
Der hat wohl selber Kaninchen, die er selber auch schlachtet. Richtig kennen tue ich den aber nicht, weiß das ja nur von meiner Freundin.
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meine Hunde bekommen auch manchmal lebendfutter, ein bis zweimal im monat stehen unterschiedliche nager oder federviehcher auf dem speiseplan. alles das was ich auch selbst schlachte. das ist ganz natürlich. das geht ratz fatz, kein leiden. da sind die hunde schon geübt drin.
bei schlagen un co ist es doch dasselbe, da ist es doch auch in ordnung.
Hunde sind und bleiben Fleischfressenderaubtiere. ich hab den anschein, dass es von vielen hier vergessen worden ist. Ach wenn sie mit euch das bett teilen, es sind hunde.
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Zitat
bei schlagen un co ist es doch dasselbe, da ist es doch auch in ordnung.
Wie meinste das? Das Schlagen ok sei?
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Zitat
meine Hunde bekommen auch manchmal lebendfutter, ein bis zweimal im monat stehen unterschiedliche nager oder federviehcher auf dem speiseplan. alles das was ich auch selbst schlachte. das ist ganz natürlich. das geht ratz fatz, kein leiden. da sind die hunde schon geübt drin.
bei schlagen un co ist es doch dasselbe, da ist es doch auch in ordnung.
Hunde sind und bleiben Fleischfressenderaubtiere. ich hab den anschein, dass es von vielen hier vergessen worden ist. Ach wenn sie mit euch das bett teilen, es sind hunde.
Auch bei Schlangen ist es nicht erlaubt, auch wenn manch Schlangenhalter es trotzdem tut.
Die Lebenfütterung mit Wirbeltieren ist verboten.
Und Hund kann sein Kaninchen frischgeschlachtet genauso gut fressen.
Das hat nicht mit vergessen oder verzärteln zu tun, es ist einfach unsinnig einem Hund Lebendfutter zu geben. Was hat er davon? Die Tötungssequenz ist für einen Hund deutlich weniger "befriedigend" als das Hetzen, aber das erlaubt man seinem Hund nun auch nicht mal eben so.LG
das Schnauzermädel -
ich wollt damit sagen, das es gang und gebe ist schlagen mit lebenden mäusen zu füttern oder echsen mit heuschrecken. da beschwert sich keiner. ist ja artgerecht.
aber wenn hunde soetwas vorgesetzt bekommen, dann haben alle mitleid und sagen das ist ja gemein dem kleinen,süssen hasen gegenüber.
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Zitat
ich wollt damit sagen, das es gang und gebe ist schlagen mit lebenden mäusen zu füttern oder echsen mit heuschrecken. da beschwert sich keiner. ist ja artgerecht.
aber wenn hunde soetwas vorgesetzt bekommen, dann haben alle mitleid und sagen das ist ja gemein dem kleinen,süssen hasen gegenüber.
Ne, bei Reptilien ist es auch verboten!
Wenn man sensible Varianten wie z.B. Königsphyton hält, dann muss eben einfallsreich füttern. Entweder man erwirbt den entsprechenden Sachkundenachweis (Kaninchenzuchtvereine helfen gern weiter) und ist auf der ganz sicheren Seite, da man die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen kann, und tötet direkt vorm Verfüttern oder man sorgt durch Anwärmen für eine "echte" Körpertemperatur.Meine Hunde bekommen auch ganze Futtertiere, auch gerne ach so süsse, verworfene Lämmer, aber die sind eben alle bereits tot. Beutespiele aller Art können sie anders haben.
LG
das Schnauzermädel -
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