Lasst ihr eure Kinder allein mit Hund losziehen?
-
-
An alle mit Kindern (so 10/11/12 Jahre alt) und "jungem" Hund(Welpe bis 3 Jahre):
Lasst ihr eure Kinder allein mit Hund in den Hundefreilauf bzw auf die Hundewiese/Feld etc(eben ohne Leine)??
Würde mich mal interessieren-erzählt doch mal
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Lasst ihr eure Kinder allein mit Hund losziehen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Nein, würde ich niemals machen, denn wenn etwas passiert übernimmt keine Versicherung den Schaden. Es dürfen erst Personen ab 16 den Hund führen.
-
hi,
meine tochter ist zwar erst 4, aber
nein, würde ich nicht machen.obwohl ich damals mit meinem ersten hund auch immer allein unterwegs war (da war ich 12)
LG*Disie*
-
Meine Tochter(13) geht regelmäßig mit Mali allein raus.
Sie hat aber die strikte Anweisung sie nicht von der Leine zu machen und keinen Hundekontakt zuzulassen.
-
Also mein Bruder ist jetzt 12, er geht nur mit angeleintem Hund spazieren. Ich (bin jedoch schon etwas älter ;)) lasse Snoopy frei laufen, aber auch nur an bestimmten Orten.
-
-
Hmmm. Meine Kinder sind zwar erst 7 +4, aber grundsätzlich sage ich nein. Aber wenn das Kind schon 14 ist, hätte ich weniger Bedenken wenn der Hund z.B. ein Yorkie wäre. Aber da unser Hund ne Dogge ist, wird das auch mit 16 nicht passieren.
-
mein sohnemann (12) darf nicht allein mit sam losziehen - er ist enfach noch zu verträumt und unkonzentriert (das kind - nicht der hund
)
meine tochter (fast 14) darf mit sam allein gassi gehen. allerdings erst seit ca einem halben jahr - und vorher wurde richtig geübt und trainiert.
d.h. abruf klappt auch bei meiner tochter mit sam perfekt, sie weiss, wo sie gehen darf, sie weiss wo sie ableinen darf und wo nicht und sie hat sich die bindung zu sam seit er bei uns ist, wirklich erarbeitet. (sie macht mit ihm apportiertraining, dummyarbeit und einen agilitiykurs).
hier weiss ich, dass beide sehr gut aufeinander aufpassen. mit sams vorgängerin maja hätte ich das höchstwahrscheinlich eher nicht erlaubt. zumindest auf keinen fall abgeleint - sie war - grad als sie älter wurde - nicht mit jedem anderen hund verträglich und konnte grad bei anderen hündinnen äusserst knätschig reagieren.
ich mach das also nicht unbedingt am realen alter fest sondern mehr an der "reife" von hund und kind, am "erziehungsstand" des hundes und an der konzentrationsfähigkeit und zuverlässigkeit des kindes. ausserdem natürlich auch daran, ob das kind dem hund körperlich gewachsen ist - sam mit seinen 20 kg ist schon was anderes als ein 40,50,60 kg koloss an der leine.
lg
stella
-
Zitat
Nein, würde ich niemals machen, denn wenn etwas passiert übernimmt keine Versicherung den Schaden. Es dürfen erst Personen ab 16 den Hund führen.
Gibt es irgendwo ein Gesetzestext oder so, das man erst ab 16 Jahren den Hund ausführen darf?
Meine Schwester lässt nämlich immer ihre Kinder (13 J. und 7 J) mit ihren Hunden (Golden-Retriever 5 Jahre und Sheltiemix 7 Monate) rausgehen und ich find das total unverantwortlich, da die Kinder die Hunde von der Leine machen. Und die Hunde absolut nicht auf die Kinder hören. Leider hab ich meine Schwester davon noch nicht überzeugen können, das es Verantwortunglos ist die Kinder mit den Hunden rauszuschicken.Ich war zwar damals auch erst 12 J. als ich mit den Hund meiner Eltern rausgegangen bin, aber ich habe den Hund erzogen und mich 100% um den Hund gekümmert und die Hündin hat auch super auf mich gehört.
Lg caspisfrauchen
-
Genau das finde ich den springenden Punkt: Die Bindung zwichen Hund und Gassi-Geher. Erstens muss der Hund erzogen sein, nicht nur beim Kind, sondern auch Erwachsenen, wie wir ja wissen ;), und zweitens müssen sich beide gut verstehen, denn es hat keinen Sinn mit einem Hund ohne Leine zu spazieren, wo man sowieso voneinander denkt: Der kann doch machen was er will.
-
Zitat
Gibt es irgendwo ein Gesetzestext oder so, das man erst ab 16 Jahren den Hund ausführen darf?
Hunde betreffende Vorschriften aus anderen
Gesetzen (StVO, Bay. JG, OWiG)
Gesetzestexte
Kinder unter 14 Jahren sind idR als ungeeignet zum Führen großer § 28 StVO - Tiere
Hunde anzusehen – hier kann unter Umständen eine Beanstandung in
Form einer Verwarnung durch die Polizei erfolgen. Auch sind Hunde an Art. 56 Abs. 2 Nr. 9
stark befahrenen Straßen an der Leine zu führen und dürfen sich nicht BayJG
allein auf der Straße bewegen. Diese Regelungen sind in der
Straßenverkehrsordnung (§ 28 StVO) zu finden.Gefunden bei google unter dem Stichwort "StVo Tiere"
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!