an die Schutzhundesportler
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Hallo,
eigentlich wegen einem ganz anderem Thread in dem es um die Splittung der Hundesteuer ging, habe ich mir mal den Steuerbescheid der Stadt Essen für die Hundesteuer vorgeknöpft.
Dort bin ich auf folgende Passage gestoßen:
§3 (3) im Einzelfall gefährliche Hunde sind:
....
2. Hunde mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist.Hmmm, zahlt nun jeder Schutzhundesportler den erhöhten Steuersatz?
Ich will keine Diskussion über die Sinnigkeit oder Unsinnigkeites dieses Sportes lostreten, mich interessiert nur, ob solche Hunde tatsächlich anders veranlagt werden müssen. Weiß das jemand von Euch?liebe Grüße
Ella
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- Vor einem Moment
- Neu
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Du hast die Frage doch schon mit dem Zitat selbst beantwortet.
Trotzdem: "Ja".
Gegenbeispiel: Ein Bullterrier ist als Rettungshund beim DRK steuerfrei. Ist er zu alt für den Dienst, ist er wieder ein Kampfhund und es wird der erhöhte Steuersatz fällig.
Gruß
Wakan -
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Stadt Essen überprüft, ob mit den Hunden VPG in irgendeinem VDH-Verein betrieben wird ?!
Beim Einsatz der Hunde z.B. im Wachdienst gehe ich davon aus, dass diese Regelung greift. Diese Hunde müssen doch entsprechend angemeldet werden?
Gruss
Gaby -
Hallo Wakan,
nene, die Frage hab ich mir noch nicht selbst beantwortet. Laut Gesetztestext MÜSSTE es jeder Schutzhundesportler tun. Meine Frage war aber ob das in der Realität tatsächlich so gehandhabt wird.
Kleiner, aber feiner Unterschied....Nettes Beispiel mit dem Rettungshund, scheint laut:
§8 allgemeine Vorraussetzung für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
...
(4) Fallen die Vorraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach demWegfall der Stadt essen - Stadtsteueramt- mitzuteilen.also tatsächlich richtig zu sein...
liebe GrüßeElla
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Bitte überseht nicht, dass dort steht: im Einzelfall gefährliche Hunde sind...
Das heisst für mich nicht, dass jeder Hund mit dem Schutzhundsport betrieben wird unter diesen Paragraphen fällt!Liebe Grüsse,
Björn -
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Hallo Björn,
das elende an Gesetztestexten: Jede Antwort wirft eine neue Frage auf: Gibt es jemanden der das entscheidet? Wenn ja wer?
Vielleicht gibt es ja eine Klausel, die man unterschreiben muss, wenn man Schutzhundesport betreibt, dass man das seinem Steueramt meldet?
So wie den Wisch den Kellner unterzeichnen müssen, dass sie sich verpflichten das eingenommene Trinkgeld zu versteuern?liebe Grüße
Ella
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Hallo Ella
Also bei und ist es so das Hunde die im VPG Bereich geführt werden steuerfrei sind so lange sie jedes Jahr ein Prüfung bestehen .
Das Ergebnis der Prüfung muß jährlich vorgelegt werden und die Steuerbefreiung aufrecht zu erhalten.
Die BH zählt nicht .
LG Beate -
Hi
Wakan
leider ist es so, dass beim DRk keine SoKas merh ausgebildet werden.
Da das THW, der ASB, das DRK und die JUH seit kurzem eine gemeinsame Prüfungsordnung haben, werden in keinem der genannetn Orgas mehr SoKas ausgebildet. So schwachsinnig das auch sein mag.Weiterhin ist es so, das es von Ort zu Ort unterschiedlich ist, wer wieviel Hundesteuer zahlt und wer wieviel bei welcher Ausbildung befreit wird.
gruß
Nadine -
Hi,
man sollte nicht davon ausgehen wenn mann mit seinem Hund Schutzdienst macht das dieser Hund dann auch scharf (ich sag das mal so) ist.
So habe ich das hier zumindestens verstanden. :shock:
In manchen regionen wie bei uns wird die Steuer sogar geteilt.
Bei der einen muß man nur die BH machen bei den anderen werden jählich eine neue Prüfung verlangt.
Der andere möchte nur eine Schutzdienstprüfung.Also total unterschiedlich.
VG
Sabine
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