Boxer-Mischling gesucht
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Was willst Du denn machen wenn Du den Hund findest?
Du kannst ihn ja nicht einfach den neuen "Besitzern" weg nehmen, wenn diese nicht einsichtig sind. Das wird dann alles über legale Wege (Rechtswege) laufen müssen. Also solltest Du schon zur Polizei gehen und Dich zumindest bei einem Rechtsanwalt erkundigen welche Möglichkeiten Du hast!
Mein erster Schritt wäre gewesen diese Person bei der Polizei anzuzeigen, man kann ja nicht einfach fremdes "Eigentum" weitergeben/verkaufen.
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Da ich die Person, zu der ich ihn ihn Pension gegeben habe, kenne und auch Vertrauen hatte, haben wir keinen schriftlichen Vertrag gemacht, sondern nur eine mündliche Vereinbarung.
Verträge bedürfen KEINER Schriftform, die sind auch mündlich gültig. Da gelten dann die Bestimmungen des BGB. Diese Person muss nachweisen, dass der Hund ihr Eigentum war und sie ihn rechtmäßig weitergegeben hat. Kann sie das nicht, sitzt sie in der Sch***, denn dann hat sie ihn DIr gestohlen. Du hast doch sicher Nachweise über das Bezahlen der Hundesteuer und einer Versicherung und evtl Tierarztrechnungen (der TA stellt Dir auf Verlangen da sicher eine Bestätigung aus).
Zitat
Ich hatte einige Tage vor meiner Rückkehr bereits gemailt, an welchem Tag ich ihn wieder holen kann und gerne hätte ich auch die Rechnung bezahlt. Nur leider habe keine Rechnung bekommen, sondern sie hat den Hund nicht mehr rausgegeben. Sachkundenachweis ist bei diesem Hund nicht erforderlich. Ich habe versucht, mit ihr zu reden, zu mailen, zu telefonieren, etc.pp - alles fruchtlos bis jetzt. Natürlich habe ich mich auch schon an die Polizei gewandt.Hast Du Anzeige wegen Diebstahl erstattet?
Zitat
Ja, es ist alles mehr als merkwürdig. Seit dem 23.03.09 mache ich wirklich alles mögliche, um ihn wieder zu bekommen und habe immer noch auf Vernunft gehofft, aber das kann ich wohl vergessen. Offenbar bleibt nur der Weg zum RA.Seit DREI Monaten geht das schon und Du bist noch nicht bei RA? Da wäre ich sofort am selben Tag schon dort gewesen. Kann doch nicht sein, dass Du das hast so lange schleifen lassen... Was hält Dich denn ab?
Zitat
Der Hund fehlt mir total und Ihr wißt sicher alle, wie ich mich fühle.Ganz ehrlich? Dafür dass der Hund Dir so fehlt, hast Du aber noch nicht viel für's Wiederkriegen gemacht.
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Hallo und erst mal danke für die weiteren Rückmeldungen und Tipps.
Ich werde jetzt zum RA gehen.
Natürlich habe ich zig Nachweise (Steuer, Tierarztrechnungen,u.a.), daß es mein Hund ist. Aber auch einen Übernahmevertrag aus dem TH, laut dem ich zwar Besitzer aber nicht Eigentümer des Hundes bin. Ich würde so einen Vertrag nie wieder unterschreiben, die Frage ist aber, ob das überhaupt rechtens ist. Laut Polizei handelt es sich hier um Unterschlagung als besondere From des Diebstahls, da ich den Hund ja freiwillig jemanden gegeben habe, die ihn nicht mehr herausgibt.
Ich hoffe, der RA macht seine Sache gut.
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Hallo und erst mal danke für die weiteren Rückmeldungen und Tipps.
Ich werde jetzt zum RA gehen.
Natürlich habe ich zig Nachweise (Steuer, Tierarztrechnungen,u.a.), daß es mein Hund ist. Aber auch einen Übernahmevertrag aus dem TH, laut dem ich zwar Besitzer aber nicht Eigentümer des Hundes bin. Ich würde so einen Vertrag nie wieder unterschreiben, die Frage ist aber, ob das überhaupt rechtens ist. Laut Polizei handelt es sich hier um Unterschlagung als besondere From des Diebstahls, da ich den Hund ja freiwillig jemanden gegeben habe, die ihn nicht mehr herausgibt.
Ich hoffe, der RA macht seine Sache gut.
Das ist ein ganz "normaler" "Schutzvertrag" sowas machen Tierheime und Orgas sehr häufig. Einer der Gründe, warum ich keinen Hund aus dem Tierschutz genommen habe.
Kontaktiere in jedem Fall das Tierheim, die werden Dich als Eigentümer unterstützen, da bin ich sicher. Allerdings wirst Du da auch erklären müssen, weshalb Du das alles hast so lange anstehen lassen. Aber da kommst Du nicht drum rum, den Stress musst Du in Kauf nehmen.
Schau zu, dass Du noch heute einen Termin mit einem RA machst und dieser Person zeigst, dass es so nicht geht. -
Also mir kommt das ganze auch sehr komisch vor.
Wenn das mein Hund gewesen wäre und sie hätte ihn nicht heraus gegeben, wäre mein nächster Gang zur Polizei gewesen und zum RA, am selben Tag noch.
Sei mir nicht böse, aber irgend etwas passt da nicht zusammen. -
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Zitat
Hast Du Anzeige wegen Diebstahl erstattet?Das ist kein Diebstahl, da Choky ihn dort freiwillig hingegeben hat.
Gibts denn schon was Neues??
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Zitat
Das ist kein Diebstahl, da Choky ihn dort freiwillig hingegeben hat.
...Ach so. Wenn man einen Hund vorübergehend zur Pflege in Pension gibt, dann gibt man also damit Eigentum, bzw. Besitz auf und der Hund darf nach Gutdünken weitergegeben werden?
Ich muss sagen, Du hast schon eine merkwürdige Rechtsauffassung. -
Das hat nichts mit Rechtsauffassung zu tun, sondern mit der geltenen Rechtslage. Es besteht ein Unterschied zwischen 'Wegnehmen' und 'Weggeben', wenn man etwas freiwillig weggibt, dann ist das kein Diebstahl, sondern Betrug, Unterschlagung oder sonst ein Delikt, das keine Wegnahme erfordert. Das heißt also nicht, dass das kein strafbares Verhalten ist, es ist aber eben kein Diebstahl.
Das alles hat auch rein gar nichts mit Eigentum zu tun, sondern mit 'Gewahrsam'.Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du so reagierst - ich hab die Gesetze nicht gemacht.
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Zitat
Das hat nichts mit Rechtsauffassung zu tun, sondern mit der geltenen Rechtslage. Es besteht ein Unterschied zwischen 'Wegnehmen' und 'Weggeben', wenn man etwas freiwillig weggibt, dann ist das kein Diebstahl, sondern Betrug, Unterschlagung, Epressung oder sonst ein Delikt, das keine Wegnahme erfordert. Das heißt also nicht, dass das kein strafbares Verhalten ist, es ist aber eben kein Diebstahl.
Das alles hat auch rein gar nichts mit Eigentum zu tun, sondern mit 'Gewahrsam'.Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du so reagierst - ich hab die Gesetze nicht gemacht.
Es ist völlig wurscht, wie ein Anzeigeerstatter das Delikt bezeichnet, wegen dessen er Anzeige erstattet. Der Normalbürger kennt sich mit den oft nur kleinen Unterschieden eh nicht aus. Muss er auch nicht.
Ob jetzt der Tatbestand des Diebstahls erfüllt ist oder "nur" der der Unterschlagung oder des Betrugs, prüft nämlich dann der zuständige Staatsanwalt, dem die Anzeige zugeht.
Ob Diebstahl oder Unterschlagung oder sonst was ist also in dem Fall völlig egal. -
Zitat
Es ist völlig wurscht, wie ein Anzeigeerstatter das Delikt bezeichnet, wegen dessen er Anzeige erstattet. Der Normalbürger kennt sich mit den oft nur kleinen Unterschieden eh nicht aus. Muss er auch nicht.
Ob jetzt der Tatbestand des Diebstahls erfüllt ist oder "nur" der der Unterschlagung oder des Betrugs, prüft nämlich dann der zuständige Staatsanwalt, dem die Anzeige zugeht.
Ob Diebstahl oder Unterschlagung oder sonst was ist also in dem Fall völlig egal. -
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