Wenn die Haftpflicht nicht zahlt...?
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Hallo,
ich hab mal ne Frage zu folgendem Fall (das ist jetzt zwar ne Kleinigkeit, aber es kann ja mal was Schlimmeres passieren).
Snoop war an der Leine und von hinten kam ein Mann mit einem kleinen Rüden an (ohne sich bemerkbar zu machen oder zu fragen, ob mein Hund überhaupt verträglich ist) damit die Hunde sich beschnuffeln können.
Es kam zu einer kleinen Rauferei der Hunde, die sich dadurch verschlimmerte, dass der Mann sich schreiend einmischte und auf meinen Snoop einschlug.Anschließend diagnostizierte seine Tierärztin bei seinem kleinen Hund ein Trauma im Gesicht und Nackenbereich... Rechnung über 12,85 Euro an mich, weil mein Hund zu fest zugepackt hat!
Wenn die Versicherung jetzt ablehnt, muss ich dann selbst zahlen? Oder bin ich damit auch draussen? Und wie wäre das, wenn mal höhere Kosten entstehen und die Versicherung lehnt eine Schadensregulierung ab.
Wenn ich Snoop jetzt als den Schuldigen sehen würde, würde ich so einen kleinen Betrag ja zahlen, ohne die Versicherung einzuschalten, aber der Typ hat doch völlig falsch gehandelt. Ich bin eigentlich eher sauer auf ihn, weil er erst meinen Hund erschreckt und dann auch noch geschlagen hat.
LG
Christine -
- Vor einem Moment
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Hi Snoop,
in der Regel ist es so, wenn Du die TA-Rechnung bei Deiner Haftpflicht einreichst, wollen die von Dir einen Bericht, wie das passiert ist und dasselbe von dem "Geschädigten". Dann wird entschieden, ob gezahlt wird oder nicht. Wenn nicht gezahlt wird, geben sie den Grund dafür an.
Ob das wegen 10 Euro oder 1000 Euro ist, der Ablauf ist immer dergleiche.
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Grundsätzlich solltest Du überhaupt nichts bezahlen.
Wenn jemand einen Anspruch gegen Dich geltend macht muss er sich mit der Vers. rumschlagen.
Nur bei Mitverschulden, Fahrlässigkeit etc. könnte die Vers. sich das Geld von Dir zurückholen.
Prinzipiell haftest Du aber für alles was Dein Hund anstellt. Mit anderen Worten: Verhält sich Dein Hund wie sich ein Hund eben verhält, trifft Dich die Schuld. -
tja, da Dein Hund an der Leine war. Nein, musst Du nicht zahlen. Ruf einfach Deinen Versicherungsmenschen an, gibt dem anderen HH die Angaben der Versicherung, soll er sich mit denen rumschlagen, die werden ihm schon die Rechtslage erklären. Vielleicht verhält er sich beim nächsten mal besser
liebe Grüße
Ella
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Zitat
tja, da Dein Hund an der Leine war. Nein, musst Du nicht zahlen.
EllaNicht so voreilig Ella, es geht aus dem Posting nicht hervor daß der andere Hund nicht angeleint war. Sollte er auch an der Leine gewesen sein, schaut die Sache schon wieder ganz anders aus.
Stellungnahme an die Versicherung und die klären es dann.Schönen Tag noch.
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Guten Morgen,
danke schon mal für eure schnellen Antworten.
Was ich leider nicht weiss, ist:
Wenn die Versicherung nicht zahlt, muss ich dann unter Umständen den Schaden aus eigener Tasche begleichen, oder bekommt der Mann dann einfach kein Geld?
Anders ausgedrückt:
Wenn die Versicherung entscheidet, dass nicht gezahlt wird, muss grundsätzlich nicht gezahlt werden?
Danke,
Christine -
Zitat
Wenn die Versicherung nicht zahlt, muss ich dann unter Umständen den Schaden aus eigener Tasche begleichen, oder bekommt der Mann dann einfach kein Geld?Ich denke mal, dann wirst du selbst zahlen müssen.
Wie hat Wakan bereits geschrieben:ZitatPrinzipiell haftest Du aber für alles was Dein Hund anstellt. Mit anderen Worten: Verhält sich Dein Hund wie sich ein Hund eben verhält, trifft Dich die Schuld.
Dann kommt es allerdings auch drauf an, ob der andere eine Teilschuld hat, oder ob die Versicherung auf Grund irgendwelcher Bedingungen nicht zahlt.
Versicherungen finden häufig Gründe die sie von der Zahlung befreien.Schönen Tag noch
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Hallo Snoop,
wenn deine Haftpflichtversicherung die Zahlung ablehnt heißt das schlicht und ergreifend das du nicht haftpflichtig für das Ereignis bist, denn sonst müßten sie zahlen. Möglich ist auch das sie nur die Hälfte zahlen und die ander Hälfte bei dem anderen Hundehalter wegen Mitschuld bei ihm hängen bleibt.
Jedenfalls würde ich es nicht einfach aus eigener Tasche zahlen denn jemand der sich so verhält wie du den anderen Hundehalter beschrieben hast hat sich den Schreibkram mit der Versicherung ehrlich verdient -
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Hi zusammen,
ALSO dann will ich mal was klarstellen:1) Du DARFST erst mal NICHT selber zahlen. Alle Versicherer setzen voraus, dass das eine Art Schuldanerkenntnis wäre und es wird in den Allgemeinen Bedingungen beschrieben dass man das tunlichst zu lassen hat.
2) Es gehört zu Deinen Obliegenheitspflichten, den Schaden sofort telefonisch zu melden. Du bekommst dann eine sog. Schadenmeldung in der eine Schilderung der Vorgangs verlangt wird.
3) Dem "Geschädigten" teilst Du mit, wo Dein Hund versichert ist und gibst ihm die Versicherungsscheinnummer, oder bereits die telefonisch erfragte Schadennummer. Er muß seine Ansprüche selbst bei Deiner Versicherung geltend machen!
4) Im Normalfall zahlt die Versicherung dann direkt an den Geschädigten.
5) Es beteht aber die Möglichkeit (weil beide Hunde entweder angeleint oder frei waren) dass es zu einem sog. Teilungsabkommen kommt, dann würde der andere Hundehalter zum Beispiel nur die Hälfte ersetzt bekommen, da Mitschuld.
6) Wenn bei einer größeren Sache, der Versicherer mal nicht zahlen will, dann hat der Halter des anderen Hundes das Recht dich wegen Schadenersatz direkt an Dich zu wenden. Das wiegelt man normalerweise erst mal ab. Dann müßte man sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen, weil der Andere dann meist mit Anwalt droht. Dies teilt man ebenfalls seinem Versicherer mit. In 90% der Fälle schließen der Versicherer und der Geschädigte einen Vergleich. Das heißt sie zahlen entweder ganz oder einigen sich auf einen Pauschalbetrag.
So, ich hoffe ich konnte etwas Klarheit schaffen.
Liebe Grüße Indi
PS: ich arbeite bei einem Makler. -
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