Wenn die Haftpflicht nicht zahlt...?
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Zitat
6) Wenn bei einer größeren Sache, der Versicherer mal nicht zahlen will, dann hat der Halter des anderen Hundes das Recht dich wegen Schadenersatz direkt an Dich zu wenden. Das wiegelt man normalerweise erst mal ab. Dann müßte man sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen, weil der Andere dann meist mit Anwalt droht. Dies teilt man ebenfalls seinem Versicherer mit. In 90% der Fälle schließen der Versicherer und der Geschädigte einen Vergleich. Das heißt sie zahlen entweder ganz oder einigen sich auf einen Pauschalbetrag.So, ich hoffe ich konnte etwas Klarheit schaffen.
Damit ist aber immer noch nicht gekärt ob man dann den Restschaden selber tragen muß. Wenn die Versicherung z.B. nur einen Teil bezahlt oder die Zahlung ablehnt.
Der Schaden der von einem Hund angerichtet wird muß ja ersetzt werden oder seh ich da was falsch?Würde mich mal interessieren.
Schönen Tag noch
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- Vor einem Moment
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@ indi
Stimmt ja, auf keinen Fall in Vorlage treten.
Ich hatte mal eine Situation, da hat mein Hund einen anderen Hund gebissen. Leider war ich nicht dabei, ist meinem damaligen Dogsitter passiert. Mein Dogsitter hatte mir davon aber nichts erzählt, so dass ich erst durch einen aufgebrachten Anruf der Halterin des gebissenen Hundes davon erfahren habe.
Es ging erstmal von "mein Hund soll eingeschläfert werden" bis "na gut, wir sehen von einer Anzeige ab, wenn sie sofort die TA-Rg. zahlen". Ich habe es dann der Versicherung gemeldet.
Beide Parteien mussten dann eine Schilderung des Vorfalls abgeben und die Versicherung hat das geprüft. Sie haben damals nicht alles bezahlt, weil da irgendwie noch Kosten aufgeführt wurden, die mit dem Vorfall nichts zu tun hatten. Wegen dem Differenzbetrag kam nichts mehr. Die hatten ja auch von der Versicherung die Begründung, warum einige Sachen nicht erstattet wurden. -
Hi hund!
Doch!
Sie uahlen entweder dann GANZ oder einigen sich mit dem
Geschädigten auf einen Pauschalbetrag. Der Versicherte muß dann nicht zahlen.AUSNAHME:
grobe Fahrlässigkeit! Oder Vorsatz!Das wäre dann ein Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten und der Versicherer ist von der Verpflichtung zu leistung frei.
Die Definition was Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist,, ist bei den einzelnen Versichererern anders. Grundsätzlich steht das aber in den Allgemeinen Bedingungen.
Grundsätzlich verwirklicht sich die Tiergefahr IMMER, dass heißt der Halter wenn nicht versichert) bwz. die Versicherung muss für den Schaden aufkommen.
Bitte also immer die gesamten Bedingungen lesen. Versicherer geben aber aber auch am Telefon mal Auskunft, wenn man genau wissen will was versichert ist.
LG
Indi
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