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Mensch kommt VOR Hund. Hier versteht die Justiz keinen Spaß
Gemäß § 323c StGB (ich habe ihn schon zitiert) würde ICH es zumindest darauf ankommen lassen. Denn es heißt darin nur:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich leiste Hilfe, wenn ich meinen Hund rette und ich nehme damit eben auch eine andere, für mich enorm wichtige Pflicht wahr.Doris
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Gemäß § 323c StGB (ich habe ihn schon zitiert) würde ICH es zumindest darauf ankommen lassen. Denn es heißt darin nur:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich leiste Hilfe, wenn ich meinen Hund rette und ich nehme damit eben auch eine andere, für mich enorm wichtige Pflicht wahr.Doris
Auslegungssache. Kann ich nix konkretes zu sagen. Ist sicher eine Entscheidung von Fall zu Fall.
Aber dass Hunde per Gesetz Sachen bzw. Gegenstände sind, sagt schon eine Menge darüber aus, was der Justiz an Hunden gelegen ist.
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Auslegungssache. Kann ich nix konkretes zu sagen. Ist sicher eine Entscheidung von Fall zu Fall.
Aber dass Hunde per Gesetz Sachen bzw. Gegenstände sind, sagt schon eine Menge darüber aus, was der Justiz an Hunden gelegen ist.
Was ich viel wichtiger finde: Ich selbst würde ja auch beim fremden Menschen Hilfe leisten, womit dieser § gar nicht greifen würde. Denn darin steht nicht, dass ich nicht zuerst meinen Hund retten darf. Hilfe leisten könnte auch nur ein Anruf sein ...
Doris,
die sich deshalb noch lange nicht im Gefängnis sehen würde -
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Was ich viel wichtiger finde: Ich selbst würde ja auch beim fremden Menschen Hilfe leisten, womit dieser § gar nicht greifen würde. Denn darin steht nicht, dass ich nicht zuerst meinen Hund retten darf. Hilfe leisten könnte auch nur ein Anruf sein ...
Doris,
die sich deshalb noch lange nicht im Gefängnis sehen würdedas würd ich so unterschreiben!
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Hmmm.... also das mal echt schwer...
Also ich habe den Hund angeklickt.... ich hab zwar keinen eigenen Hund, aber ich habe nen Hund in meinem Umfeld, der mir sehr am Herzen liegt. Und den würde ich eher retten, als nen unbekannten Menschen...
Aber ich denke mal, das kommt auf die Situation an.
Es würde bestimmt alles ganz schnell gehen, und mein Gehirn entscheidet dann alleine...
Vielleicht würde ja sogar Zeit bleiben um beide zu retten. -
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Was ich viel wichtiger finde: Ich selbst würde ja auch beim fremden Menschen Hilfe leisten, womit dieser § gar nicht greifen würde. Denn darin steht nicht, dass ich nicht zuerst meinen Hund retten darf. Hilfe leisten könnte auch nur ein Anruf sein ...
Doris,
die sich deshalb noch lange nicht im Gefängnis sehen würdeNa ja, ich weiß es nicht, wie schon gesagt. Bin weder Richter noch Anwalt.
Beispiel:
Dein Hund ist am Ertrinken und gleichzeitig auch ein Mensch. Du kannst nur einen von beiden retten.
Ich glaube hier bist du dazu verpflichtet den Menschen zu retten.
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Du kannst nur einen von beiden retten.
Sagt wer?
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Na ja, ich weiß es nicht, wie schon gesagt. Bin weder Richter noch Anwalt.
Beispiel:
Dein Hund ist am Ertrinken und gleichzeitig auch ein Mensch. Du kannst nur einen von beiden retten.
Ich glaube hier bist du dazu verpflichtet den Menschen zu retten.
das gesetz verpflichtet mich dazu zu helfen, wie ich das tue schreibt es mir nicht vor. sprich es reicht auch wenn ich 112 anrufe.
ich könnt mich ja selbst in gefahr bringen um einen ertrinkenden menschen zu retten (der um sich tritt und mich z.b unter wasser ziehen könnte). -
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Sagt wer?
Das war mein Beispiel. Wenn du nur einen retten könntest, müsstest du den Menschen retten, denke ich. Weil wir grade vom strafrechtlichen Aspekt sprachen.
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Ich glaube hier bist du dazu verpflichtet den Menschen zu retten.
Das einzige, wozu ich verpflichtet bin, ist ggf. danach die Strafe zu tragen.
Aber das würde ich darauf ankommen lassen.Doris
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