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In der gleichen Situation war ich auch schon....und wie ich schon sagte, ich wuerde keinem Fremden meine Hilfe verweigern. Dennoch habe ich eine emotionellere Bindung an meine Hunde, die eben meine Familienmitglieder sind, als zu einer mir fremden Person.
Und ich bezweifele das ich jemals in die Situation komme wo ich wirklich entscheiden muss zwischen 2 Leben, das meines Hundes und das eines Fremden.
Ja , ich glaub auch , das die Konstellation "eigener Hund , fremder Mensch" wohl hoffentlich nie eintreten wird. Und auch ich liebe meine Hunde , sie sind Familienmitglieder ! Wenn ich die Zeit habe , das so wie hier als Gedankenspiel durchzugehen , alles Für und Wider abzuwägen und dabei insgeheim zu wissen , das das wohl nie der Fall sein wird - dann komme ich auch zu dem Schluß : Eher mein Hund als ein völlig Fremder !
Nur ist in so einem Fall der "normale" Verstand ausgeschaltet , so war es bei mir jedenfalls ! Ich habe zwar alles mit übergroßer Klarheit mitbekommen , daran erinnern , wie und warum ich so gehandelt habe wie ich es getan habe , kann ich mich nicht mehr ! Man hat mir im Nachhinein erzählt , das ich innerhalb von 2 Minuten Notarzt und Feuerwehr angerufen , den Deckenkran herbeigeholt , Hebezeug am Tisch befestigt und Kollegen mit Hydraulikstempeln geholt habe. Ich habe nicht nachgedacht , sondern einfach nur noch reagiert ! Ich glaube mal ,das sind noch Urinstinkte - Nachdenken kostet Zeit und das unter Umständen das Leben. Und ob da dann nicht doch der Instinkt zum "Schutz der eigenen Art" durchschlägt - ich weiß es nicht !
Meine korrekte Antwort auf dieses skizzierte Szenario , was hoffentlich nie eintreten wird kann also nur lauten: Ich weiß es nicht ... -
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Schade, dass ich nun mit Zampa zum Training muss ....
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Das ist nicht korrekt.
Das war die Frage
Oje, dann habe ich doch tatsächlich die ganze Zeit falsch diskutiert
Da ich diesen Thread indirekt irgendwie angezettelt habe: Ich bin von "meiner" Frage ausgegangen. Egal, das Risiko, dass für den Zweiten keine Zeit mehr bleibt, besteht ja auch bei der anderen Variante. Also kann man sich die Kernaussage der Frage herausschnitzen.
Gruß
NeleUnd immer diese Spitzfindigkeiten
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Das ist nicht korrekt.
Das war die Frage
Na wenn das so ist ... wirds auch etwas einfacher ! Dann würde es wohl in erster Linie davon abhängen , wie gut sich die Situation einschätzen lässt.
Rette ich erst den Ertrinkenden , bevor ich Lena leicht unterkühlt (aber gut ausgepowert für den heutigen Tag) an Land ziehe , die in der Zeit noch locker ein paar Kreise um den Kerl schwimmen kann ?
Oder hole ich erst meine Bleiente Yoshi vom Grund des Sees wieder hoch , bevor ich dem Fast-Nichtschwimmer ans Ufer helfe , wobei er halt vorher noch den einen oder anderen Schluck Wasser zu sich nimmt.
Da diese Fragestellung ja impliziert , das es weder für Hund noch für den Menschen ein wirklich böses Ende nimmt , wäre hier meine Antwort: Der von beiden , bei dem es dringender ist , der hat Vorrang ! Egal , ob mit Fell oder ohne ! Sieht´s für beide gleich schlecht / gut aus , dann würde ich mein Herz (in dem Fall für meine Hundchen) entscheiden lassen.
Nur das ist was ganz anderes als das Szenario , das es definitiv nur einen Überlebenden geben wird ! -
TommyDog: Oh Mann das tut mir voll leid. Für dich, für die Familie, für den Kollegen. Beim Lesen kann einem schon etwas schlecht werden. Das ist ein Grund warum ich mir keine Horrorfilme anschaue. Da hab ich auch schon tagelang Alpträume. Diese Situation erleben zu müssen würde mich wahrscheinlich ständig am Rand eines Nervenzusammenbruches leben lassen. Respekt dafür dass du gehandelt hast, auch wenn es leider nicht geholfen hat und Respekt dass du dich aus dem emotionalen Loch wieder rausgekämpft hast.
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TommyDog: Oh Mann das tut mir voll leid. Für dich, für die Familie, für den Kollegen. Beim Lesen kann einem schon etwas schlecht werden. Das ist ein Grund warum ich mir keine Horrorfilme anschaue. Da hab ich auch schon tagelang Alpträume. Diese Situation erleben zu müssen würde mich wahrscheinlich ständig am Rand eines Nervenzusammenbruches leben lassen. Respekt dafür dass du gehandelt hast, auch wenn es leider nicht geholfen hat und Respekt dass du dich aus dem emotionalen Loch wieder rausgekämpft hast.
Danke !
Ich hatte auch viel Hilfe von allen Seiten , besonders von meiner Familie - sowohl 2 , als auch 4 beinig ! Sie haben mir geholfen , das positive an dem Vorfall zu sehen - und sei es nur die Tatsache , das es nicht mich erwischt hat ! Auf Drängen der Firma war ich auch 1x beim Seelenklempner , das hat mir aber nicht viel gebracht. Mittlerweile bin ich gut drüber hinweg , auch wenn es in bestimmten Situationen immer wieder mal hochkommt.Und nenn mich verrückt , Horrorfilme schau ich immer noch sehr gern , da weiß ich ja das es nicht real ist ! Und mit dem Handeln: Ich kann mir nicht vorstellen , das da jemand untätig daneben gestanden hätte. In Extremsituationen kannst du Sachen , von denen du noch gar nichts wusstest . Und das es zu spät war , das wusste ich zwar gleich - aber akzeptieren konnte ich es erst , als wir ihn da rausgeholt hatten.
Auch wenn der Notarzt bereits nach einem Blick nur mit dem Kopf geschüttelt , und seine Sachen wieder zusammengepackt hatte.
Der Anblick war übrigens nicht mal so schlimm , was außer den Beinen noch übrig war hatte so wenig noch mit einem Menschen zu tun , das ich es erst gar nicht so wirklich realisiert habe. Das kam erst viel , viel später. -
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Ich finde dieses Thema ungemein spannend, vor allem weil ich angehende Philosophie/ Ethik Lehrerin bin und es zukünftig meine Aufgabe sein wird solche Dilemmata als Denkanstöße in den Klassenraum zu werfen. Ähnliche Diskussionen finden gerade in der Bioethik Debatte statt, die Auswirkungen auf die Politik haben.
DawnHallo Dawn,
Deine Ausführen sind interessant aber für die Praxis irrelevant. die Antwort auf diese Frage hat nichts mit Ethik zu tun.
Das in diesem Fall der Mensch gerettet werden sollte, ergibt sich aus folgendem:
1) Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtet zur Hilfeleistung.
2) als Mitglied einer Bürgerlichen Gesellschaft bin ich auch zur Hilfeleistung verplichtet ohne ansehen der Person, weil ich das im umgekehrten Fall ebenso erwarte, vom Polizisten, vom Feuerwehrmann, vom Soldaten, vom Arzt, der nicht erst seinem kranken Hund Hilfe leisten sollte, wenn ich gleichzeitig auf der Strasse verblute.
3) Noch mal ganz deutlich, wer sich anders entscheidet, stellt sich m.M. bewusst ausserhalb unserer Bürgerlichen Gesellschaft und hat im umgekehrten Fall auch kein Anrecht darauf, dass ein Polizist das Leben seines Hundes für ihn aufs Spiel setzt.
Die folgt einfach aus dem Gesellschaftsvertrag, den wir alle als Bürger der Bundesrepublik miteinander geschlossen haben.Gruß Werner und Jerry-Lee
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Hallo Dawn,
Deine Ausführen sind interessant aber für die Praxis irrelevant. die Antwort auf diese Frage hat nichts mit Ethik zu tun.
Das in diesem Fall der Mensch gerettet werden sollte, ergibt sich aus folgendem:
1) Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtet zur Hilfeleistung.hier zitieren leute irgendwelche gesetze ohne verstanden zu haben zu was es einen verpflichtet.
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)
Gliederung
§ 323c
Unterlassene HilfeleistungWer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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hier zitieren leute irgendwelche gesetze ohne verstanden zu haben zu was es einen verpflichtet.
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)
Gliederung
§ 323c
Unterlassene HilfeleistungWer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Hallo,
Was ist der Unterschied, ob es im bürgerlichen oder im Strafgesetzbuch steht ?
Oder meinst Du,es ist Dir nicht zuzumuten, wenn es um Deinen Hund geht?
Oder meinst Du, dass Du deinem Hund gegenüber höhere Pflichten hast?
Oder willst Du nur zeigen, dass Du genauere Qellenangaben machen kannst?
mfg Werner und Jerry-Lee -
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Hallo,
Was ist der Unterschied, ob es im bürgerlichen oder im Strafgesetzbuch steht ?
Oder meinst Du,es ist Dir nicht zuzumuten, wenn es um Deinen Hund geht?
Oder meinst Du, dass Du deinem Hund gegenüber höhere Pflichten hast?
Oder willst Du nur zeigen, dass Du genauere Qellenangaben machen kannst?
mfg Werner und Jerry-Leealso sry aber zu dir fällt mir echt nur ein HÄ? ein.
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