zum Abschuss Freigegeben !!
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Hallo
Wir haben grade erfahren das inBeckedorf ,Woxdorf Metzendorf in Seevetal (landkreisHarburg)
Hunde ohne Leine Offizell zum Abschussfreigegeben wurden!!der Grund:
da es zurzeit Viele wilde Tiere (Rehe Hasen) aber auch Pferde auf der Weide von Hunden Verletzt wurden.Jetzt wird vermutet das es Steunede Hunde giebt und diese sind jetzt
zum Abschuss Fei
es gab ebenfals eine Öffizelle bekantgarbe des landkreises in der ZeitungPasst bitte auf eure Hunde Auf und lasst sie nicht dort laufen!!
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Zitat
Wir haben grade erfahren das in
Beckedorf ,Woxdorf Metzendorf in Seevetal (landkreisHarburg)
Hunde ohne Leine Offizell zum Abschussfreigegeben wurden!!Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dort jeder Hund, der leinenlos unterwegs ist, ohne Einschränkungen geschossen werden darf...
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ich habe mich erst gestern auf dem HuPla mit einem Jäger unterhalten, dieser bestätigte mir, dass -einfach abknallen- nicht geht.
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Ich habe zu dem wohl gemeinten schlimmen Vorfällen folgenden Zeitungsartikel gefunden.
http://www.han-online.de/HANAr…30057006a000a00524c4dee79
Demzufolge haben verantwortungsvolle HH nichts zu befürchten. Ich lese jedenfalls in diesem Artikel nichts von, alle freilaufenden Hunde dürfen wahllos abgeknallt werden.
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Nicht jeder, nur die die zur zeit nicht im Einwirkunskreis seines Halters ist
.
aber ich glaube das es schneller von der handgeht wen das Tema grade Aktuell ist.mein Hund Darf zuzeit dort nicht laufen. denn ich habe Angst
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Aber das war und ist schon immer so...
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Jaja ich habe es nur gut gemeint
Ps der letzte satz aus der Zeitung:
Als Jagdpächter ist Werner gesetzlich verpflichtet, das Wild zu schützen. Das heißt im Klartext: Er hat die Berechtigung, den Hund zu erschießen.
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Die Berechtigung haben Jäger immer. Jeder Hund der 200 Meter vom Herrchen/Frauchen entfernt ist und jagt darf geschossen werden.
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Es kommt ganz auf das Landesgesetz an.
Im Jagdschutzgesetz von BaWü heißt es:
"Sie dürfen Hunde, die erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können, töten.
Dies gilt nicht, wenn
a) die Hunde eingefangen werden können
b) auf sonstige Weise erreicht werden kann, dass dazu gehörende Begleit-personen nach nur kurzfristiger Unterbrechung wieder auf die Hunde einwirken können,
c) es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind."Es müssen hier also erst andere Maßnahmen versucht werden, wenn das nichts hilft, dann erst darf geschossen werden.
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