Findelkind - trotzdem Vertrag mit Tierheim machen?
-
-
Ich würde erst einmal sicher abklären, ob überhaupt in diesem Fall ein Schutzgebühr fällig wird und wie hoch die sein soll. Soweit ich deinen Post verstanden habe, vermutest du das bislang nur.
Und ob überhaupt ein Vertrag mit dem TH gemacht werden muss, liegt unter anderem daran, ob der Hund dort schon offiziell geführt wird. Also ob er schon als Tierheimhund in den Papieren des TH aufgenommen wurde. Wenn das der Fall ist, gehts auf geradem Weg ohne Vertrag gar nicht mehr.
Wenn der Hund dort noch nicht geführt ist, würde ein Vertrag lediglich eigentlich der Sicherheit des Hundes dienen. Dann muss er, nach den meisten Verträgen, bei Abgabe wieder an den Verein.
Und die Schutzgebühr errechnet sich leider oder zum Glück nie an den tatsächlichen Kosten, sondern es wird ein Betrag festgelegt, der dann auch den Tieren zugute kommt, die höhere Kosten verursachen. Und das ist ja bei OPs schnell der Fall.
Ich würd es erstmal. ablklären, bevor du dir nen Kopf machst. Wobei ich auch ein Problem mit der Schutzgebühr hätte, sofern sie denn verlangt wird. Aber vlt. kann man mit der Dame ja auch reden...
Wünsche alles Gute
Birgit -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich würde an Deiner Stelle auch erst mal abwarten,welchen Preis dir die Dame vom TH sagt!Da bis dato ja noch kein Preis von ihr genannt wurde,würde ich mir da an deiner Stelle erst mal gar keinen Kopf machen und erst mal abwarten!Und wenn das TH die Impfkosten oder Kastrationskosten,die ja noch anfallen,übernehmen würde,hätte ich an deiner Stelle kein problem damit,die normalerweise üblichen 200 Euro zu bezahlen!
-
also, der kleine war nie im tierheim....der typ wollte ihn da abgeben im büro und meine freundin war zu dem zeitpunkt dort und hat ihn dann mit nach hause genommen...sie war auf ihre kosten beim tierarzt, der nur geschaut hat, ob alles ok ist (es war auch alles ok)...
es entstanden für das tierheim also keine kosten, die 50€ hat auch meine freundin bezahlt...würde ihr die 50€ geben oder auch dem tierheim, wie auch immer....die impfkosten würden wir auch übernehmen und kastration steht ja gar nicht zu debatte...
aber, wie bereits erwähnt, es ist noch nichts spruchreif, ich mach mir halt nur vorher gedanken und brauch eben denkanstösse....auch darüber, ob der kleine zu uns passt...wir (mein freund und ich) haben uns auch ausgiebig darüber unterhalten und würden ihn auch gerne nehmen (nicht nur aus Mitleid)....es war halt nicht so, daß wir jetzt nach einem 2. hund gesucht haben...haben aber vorher immer mal wieder darüber geredet....er würde gut zu uns passen...und mit murphy versteht er sich auch super...
-
Hm, ich würde es nun so sehen das die quasi so etwas wie einen schutzvertrag machen, das heißt aber nicht das sie da auch 200 Euro für haben wollen.
Die 200 Euro würde ich nun auch nicht zahlen.
Zumal denen ja mit dem hund nicht einen cent an kosten entstanden sind, außer eben diese 50 Euro, die kannste ja auch zahlen.
Würde erst einmal abwarten und dann mit ihr drüber reden, falls sie wirklich diese 200 Euro haben wollen
-
Aber deine Freundin oder Bekannte arbeitet doch dort ehrenamtlich als Pflegestelle und konnte deswegen den Hund mitnehmen oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn das der Fall ist, dann ist das Tierchen zwar so nie im TH gewesen, aber "gehört" trotzdem dem TH. Das würde auch die Aussage erklären, das die Person, wo der Hund jetzt ist, mit dem TH Rücksprache gehalten hat.
In jedem TH mit dem ich bisher Kontakt hatte, war es auch so, das die Pflegestellen, die das Tier behalten wollten, trotzdem die Schutzgebühr entrichten mussten, weil nämlich die Kosten für das Tier - Futter, TA und so weiter - vom TH getragen wurden und nicht von der Pflegestelle.Entsprechend ist es völlig legitim, auch wenn der Hund nicht im TH eingesessen hat, sondern direkt in eine Pflegestelle gegangen ist, eine Schutzgebühr zu verlangen.
-
-
Hallo,
Deine Freundin, bei der der Hund derzeit lebt hat doch aber in jedem Fall Ausgaben. Neben den 50€, die sie berappt hat, um das Tier überhaupt zu bekommen, hat sie doch in der Zwischenzeit Futterkosten gehabt. Und der Check beim Tierarzt wird ja auch nicht umsonst gewesen sein.
Und wenn der Kleine irgendwo was angestellt hätte, hätte wahrscheinlich auch die Haftpflicht des TH dafür eingestanden.
Außerdem wird Deine Freundin den Hund doch in Absprache mit dem TH mit nach Hause genommen haben, oder?
Insofern schaut es zumindest für mich so aus, als wenn der Knirps ein Tierheimhund ist.
Was die Höhe der Schutzgebühr angeht, mußt Du halt schauen, inwiefern die Dir da dagegenkommen.Viele Grüße aus HH
Silke -
Normalerweise würde ich auch nur die 50 € bezahlen. Bezüglich der Impfungen musst Du das noch abklären. Überlicherweise haben die Hunde aus dem Tierheim ja die laufenden Impfungen bekommen.
Andererseits ist es wiederum eine Spende für das Tierheim. Dort herrscht ständig Geldnot. Und wenn ich den Hund unbedingt haben möchte, würde ich auch die üblichen 200 € bezahlen.
Halt uns mal bitte auf dem Laufenden, wie Du Dich entscheidest.
-
Ich würde GAR NICHTS bezahlten - der Hund wurde zwar zufällig in einem Raum des Tierheims, nicht aber AN DAS Tierheim abgegeben, die Freundin hat für den Hund bereits bezahlt (wohl kaum aus der Tierheim-Kasse!), nämlich die 50,- €, damit ist sie die Eigentümerin des Hundes, der Ex-Besitzer hat ihn einvernehmlich an sie abgegeben. Damit kann sie auch nicht mehr Pflegestelle des Hundes sein, denn sie hat den Kaufpreis entrichtet!
Und damit steht dem Tierheim mit Sicherheit kein Geld zu, die haben ja nichts getan und keine Kosten gehabt.
Klar kann man trotzdem eine Spende tätigen, um die Situation zu entschärfen, wenn sie weiterhin dort tätig sein möchte - aber auf eine Schutzgebühr hat das Tierheim keinen Anspruch.
Der Ex-Halter hat ja auch nichts gezahlt für die Dienstleistung des Tierheims, einen Hund aufzunehmen (das ist doch normalerweise bei Abgabe so, oder?), da ist nirgends ein (Abgabe-)Vertrag mit dem Tierheim zustandegekommen, ausschließlich mit der Freundin, die gezahlt hat.
Impfungen und sonstige Kosten sind dem Tierheim nicht entstanden, der Hund sollte ja gerade erst abgegeben werden. Der Vertrag ist mündlich zwischen dem Ex-Besitzer und der Freundin zustandegekommen, das Tierheim hat keinerlei Vertragsgrundlage für die Forderung einer Schutzgebühr! Die sollen doch froh sein, daß der Kleine so schnell ein neues Zuhause gefunden hat, und sie gerade zu Beginn der Ferienzeit nicht noch einen Hund mehr verpflegen und unterbringen müssen!
LG,
BieBoss -
Die Freundin überlegt aber noch, ob sie das Eigentum am Hund überhaupt erwerben will. Würde sie bei Abgabe an das Tierheim eine Abgabegebühr zahlen? Nein, weil der Hund weder von der Freundin noch vom Tierheim als das Eigentum der Freundin angesehen wird. (Warum sonst hätte die Freundin Rücksprache mit dem Tierheim gehalten?)
Wo steht, dass die Freundin die 50 EUR bezahlt hat? Ich habe gelesen, dass die Tierheimmitarbeiter zusammengelegt haben.Ehrlich gesagt, würde ich es eher merkwürdig und nicht richtig finden, wenn man den Hund unter der Hand ohne Schutzgebühr und Schutzvertrag weiterverkauft.
Hätte deine Freundin keine Zeit mehr für den Hund gehabt oder wäre eine teurere Behandlung nötig gewesen, dann hätte das Tierheim sich auch kümmern sollen/müssen. Ich sehe nicht, dass die Freundin jemals das Eigentum am Hund besaß oder auch nur besitzen wollte (sie überlegte ja noch).Und was haben die entstandenen Kosten mit der Höhe der Schutzgebühr zu tun? Nichts! Überhaupt nichts!
-
Zitat
Und damit steht dem Tierheim mit Sicherheit kein Geld zu, die haben ja nichts getan und keine Kosten gehabt.Woher weißt du, das dem TH keine Kosten entstanden sind? Das wurde ja mit keinem Satz erwähnt.
Auch wenn die Mitarbeiter oder Helfer den Wurm freigekauft haben, heißt doch das noch lange nicht, dass das TH keine Kosten hatte oder für das Tier nicht verantwortlich ist.
Keiner hier weiß, was nach der Übergabe von dem Typen an wen auch immer in dem Raum des TH gemacht oder ausgemacht oder was auch immer wurde.
Im TH abgegebene Welpen werden gerne in Pflegestellen gegeben und sind damit nicht im TH, aber trotzdem hat das TH entsprechende Kosten und auch die Papiere, Versicherungen und Steuern laufen dann über das TH.Es weiß hier doch keiner, was hinter den Kulissen alles läuft und warum so und nicht anders. Wenn das Tier nun an das TH übergeben wurde, mehrer Mitarbeiter - weil es steht ja das gesammelt wurde - das Tier gekauft haben und es dann dem TH übergeben haben und das TH es der Freundin oder wem auch immer als Pflegestelle mitgegeben hat, dann hat das TH alle Rechte an dem Tier und dann fallen auch alle Gebühren an, wie vom TH vorgeschrieben.
Aber um das genau beurteilen zu können, müsste man die Geschichte, hinter der Geschichte kennen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!