Hund reserviert durch Anzahlun, Rücktritt möglich?

  • Hallo,


    ich habe ein "dickes" Problem..
    Wir haben uns einen Hund bei einem "Hobbyzüchter" reservieren lassen durch Anzahlung von 100,00€. Wir haben KEINEN Vertrag unterschrieben. Ich habe lediglich eine Quittung über die Anzahlung bekommen. Leider waren wir zu dem Zeitpunkt noch nicht genügend informiert und haben dann im Nachhinein festgestellt, dass es "nur" ein Hobbyzüchter war und wollen nun von der Reservierung zurücktreten und natürlich auch unser Geld zurück haben. Der Züchter behauptet jetzt, dass er im Recht sei und das Geld behalten dürfte und auch noch Schadensersatz fordern will! Allerdings ist ja kein "Schaden" zu Stande gekommen und auch kein richtiger Vertrag.. Jetzt wäre meine Frage, gibt es irgend eine Möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen??


    Danke

  • Wohl eher nicht, denn normal heißt es Anzahlung, um das Tier zu reservieren, geld bekommste nur dann zurück wenn das Tier krank werden sollte (beim Züchter) oder versterben würde bevor ihr ihn bekommen habt.


    Da wirste wohl 100 Euro ärmer sein jetzt.


    Aber warum wollt ihr den Hund denn nun nicht mehr?


    Was ist an einem "hobbyzüchter" so verkehrt?
    Er hat euch ja scheinbar zu gesagt, genauso wie der Hund, sonst hättet ihr da ja keine 100Euro gelassen oder?

  • Irrtum: auch eine mündliche Zusage ist ein Vertrag!
    Und durch die Anzahlung hat er ne Art schriftlicher Bestätigung, dass der Vertrag zustande gekommen ist.


    Bei Kaufverträgen gibt es allerdings Fristen, wo du ein Rücktrittsrecht hast.
    Da müstest du dich allerdings genau erkundigen, ob du noch innerhalb dieser Frist warst.


    Solltest du außerhalb dieser Frist sein, musste dich beraten lassen, ob der Züchter tatsächlich sogar Anspruch auf Schadensersätz hätte. Das weiß ich leider nicht.

  • Zitat

    Irrtum: auch eine mündliche Zusage ist ein Vertrag!
    Und durch die Anzahlung hat er ne Art schriftlicher Bestätigung, dass der Vertrag zustande gekommen ist.


    Bei Kaufverträgen gibt es allerdings Fristen, wo du ein Rücktrittsrecht hast.
    Da müstest du dich allerdings genau erkundigen, ob du noch innerhalb dieser Frist warst.


    Solltest du außerhalb dieser Frist sein, musste dich beraten lassen, ob der Züchter tatsächlich sogar Anspruch auf Schadensersätz hätte. Das weiß ich leider nicht.


    aber gibt es die Fristen auch bei müdl. beschlossenen??
    Soweit ich weiß, doch nur bei schriftlichen, bzw. wenn ne frist genannt wurde.


    LG

  • Warum willst Du zurücktreten? Ist doch gut, wenn´s ein Hobbyzüchter ist, und kein gewerblicher, das versteh ich nicht so ganz! Was verstehst Du denn unter Hobbyzüchter? Viele seriöse Züchter, die in seriösen Vereinen züchten (und die gibt´s auch außerhalb des VDH! Man muß nur die Zucht-/Aufzuchtbedingungen genau vergleichen.) , sind Hobbyzüchter, was nichts anderes heißt, als daß sie mit den Hunden keinen Gewinn erwirtschaften - u.a. wegen optimaler Haltungsbedingungen und Kosten für gute Pflege sowie ärztliche Untersuchungen.-
    Oder meinst Du damit eine Familie, die "mal so" vermehrt hat? Hmmm....selbst da gibt es Menschen, die sich sorgfältig um den Nachwuchs kümmern, um den Welpen optimale Bedingungen zu gönnen. Und wenn Dich das stört, wenn´s eine Familie ist, das wußtest Du doch vorher?
    Hast Du gesehen, wie die Hunde gehalten werden und Dir entsprechend die Papiere der Elterntiere zeigen lassen vor der "Reservierung"?
    Wenn die Haltung und Aufzucht in Ordnung sind, spricht doch nichts dagegen, den Hund zu nehmen!
    Warum fällt Dir plötzlich ein, daß das nicht ok ist, wenn Du vorher dort warst und die Haltungsbedingungen gesehen hast und die Papiere evtl. sogar einsehen konntest?
    Was hättet ihr denn insgesamt zahlen sollen?
    Also, eine "Entschädigung" für den Züchter halte ich nciht für völlig "daneben"-schließlich mß er jetzt mit vermehrtem Aufwand einen neuen Halter suchen, inserieren etc., was ihm Extra-Kosten verursacht. Viele Züchter züchten ja erst, wenn sie genügend Reservierungen beieinander haben, um eben keine "überzähligen" Tiere am ende billig verschleudern zu müssen, nur um sie loszuwerden.
    Also schreib mal ein bißchen mehr dazu, ist sonst schwierig, zu beurteilen.
    Meine Kleine hab ich auch von privat, aus einem "Unfall-"Wurf, und die ist super sozialisiert und kerngesund zu mir gekommen! Allerdings kann man natürlich für einen solchen Wurf (Mix) nicht denselben Kaufpreis verlangen wie ein seriöser Züchter für einen reinrassigen und auf alles mögliche untersuchten Welpen aus einer Zucht, die die passenden Eltern sorgfältig ausgewählt hat-daher meine Frage nach dem Kaufpreis.
    LG,
    BieBoss

  • also i ch bin auch der meinung dass du kein recht auf die anzahlung hast.denn schließlich ist sinn einer anzahlung ja,dass man als verkäufer eine garantie hat dass das geschäft zu stande kommt.

  • hallo,
    ein kaufvertrag bedarf keiner schriftform. die 100 euro anzahlung war für die reservierung des hundes und genau die verliert ihr, wenn ihr vom vertrag zurücktretet.


    wie es letztendlich mit einer weiteren entschädigung für den verkäufer aussehen kann, wenn er auf diesem hund sitzen bleibt, weiß ich nicht - da solltet ihr euch bei einem anwalt schlau machen.


    ich würde mich auf jeden fall gütlich mit ihm einigen und wenn er damit einverstanden ist, auf die übernahme des hundes zu versichten, wenn er die 100 euro behalten kann, würde ich das akzeptieren.
    ein anwalt und eventuelle gerichtskosten werden auf jeden fall teurer werden.


    gruß marion

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