Hund reserviert durch Anzahlun, Rücktritt möglich?

  • Hallo.
    Wie schon geschrieben wurde: ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Und: du hast kein Rücktrittsrecht, es sei denn, es handelt sich um einen Vertrag nach dem Fernabsatzrecht (z.B.Telefon oder Internet).
    Dass man von jedem Vertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten kann, ist ein Irrglaube.
    Und ja, wenn du den Vertrag nicht erfüllst, kann er Schadensersatz geltend machen. Zum Beispiel, wenn er den Welpen jetzt nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis verkaufen kann.
    LG.

  • Zitat


    Du hättest eine Chance, wenn du behauptest, der Vertrag sei fernmündlich zustande gekommen. Kann er ja nicht beweisen ;)
    Dann hast du ein sog. "Widerrufsrecht" innerhalb einer bestimmten Frist.



    die unwahrheit zu behaupten, halte ich für eine sehr miese geschichte.
    vor allem, wenn man damit sowieso nicht durchkommt, kann das ganz schön in die hose gehen. ehrlich währt am längsten - auch heute noch. für seine fehler sollte man einstehen.


    das zu behaupten, kann ganz schnell widerlegt werden, denn die anzahlung wird ja persönlich übergeben worden sein. geld gegen quittung. oder :???:


    gruß marion

  • Zitat

    Hallo,


    ich habe ein "dickes" Problem..
    Wir haben uns einen Hund bei einem "Hobbyzüchter" reservieren lassen durch Anzahlung von 100,00€. Wir haben KEINEN Vertrag unterschrieben. Ich habe lediglich eine Quittung über die Anzahlung bekommen. Leider waren wir zu dem Zeitpunkt noch nicht genügend informiert und haben dann im Nachhinein festgestellt, dass es "nur" ein Hobbyzüchter war und wollen nun von der Reservierung zurücktreten und natürlich auch unser Geld zurück haben. Der Züchter behauptet jetzt, dass er im Recht sei und das Geld behalten dürfte und auch noch Schadensersatz fordern will! Allerdings ist ja kein "Schaden" zu Stande gekommen und auch kein richtiger Vertrag.. Jetzt wäre meine Frage, gibt es irgend eine Möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen??


    Danke


    Ich denke wir sollten ersteinmal wissen, was sie mit einem Hobbyzüchter meint.

  • Also ich würde auch erlich sein, denn das ist ja eben auch die tatsache.
    Und ganz erlich, wenn mir jemand einen Welpen abkauft und ne anzahlung macht, dann geh ich davon aus das der ihn auch haben will, und dann ne gewisse zeit später (man weiß ja nicht wie lange zeit dazwischen liegt) zu sagen nunja, habe es mir anders überlegt, finde ich auch nicht fair.
    Da würde ich als käufer auch drauf bestehen das ich das geld behalte, es sei denn er bekommt nen anderen käufer für den Hund, dann sieht die sache wieder anders aus (was ja in den eisten fällen auch so ist das er dann nen anderen käufer hat).


    Aber du hast mündlich und durch die anzahlung nen Vertrag abgeschlossen und nun mußt du eben auch dazu stehen

  • du verliebst dich in einen hund.
    du bist mit der familie, die den hund aufzieht und allem einverstanden.
    du bezahlst sogar die 100 euro anzahlung.
    und auf einmal ist dir die familie unseriös und du willst den hund von ihnen nicht, weil du irgendwo irgendwas gelesen hast?
    was sagt denn dein gefühl?


    ich versteh so etwas nicht.

  • Zitat

    die unwahrheit zu behaupten, halte ich für eine sehr miese geschichte.
    vor allem, wenn man damit sowieso nicht durchkommt, kann das ganz schön in die hose gehen. ehrlich währt am längsten - auch heute noch. für seine fehler sollte man einstehen.


    das zu behaupten, kann ganz schnell widerlegt werden, denn die anzahlung wird ja persönlich übergeben worden sein. geld gegen quittung. oder :???:


    gruß marion


    Genauso sehe ich das auch. Was auch immer die Beweggründe für einen Rücktritt sind, auch der Hobbyzüchter hat Rechte und nicht nur Pflichten. Und dann so etwas zu raten ist unter aller Sau, sorry.

  • Hättst, wennste, kannste...
    Ich würde dir empfehlen dich bei einem Anwalt zu erkundigen.
    Meiner Meinung nach hast du schon das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten - ob nun schriftlich oder mündlich - wenn eine zugesagte Sache nicht zutrifft.
    Ich kenne eure Absprache nicht - ob dir im Vorfeld schon klar war, dass es sich um einen Hobbyzüchter handelt und du keine Papiere für den Hund bekommst. Oder auch andere Dinge.
    Ein Anwalt wird dir genau sagen, wie du vorgehen solltest und wie die Chancen dann stehen.

  • Zitat


    und auf einmal ist dir die familie unseriös und du willst den hund von ihnen nicht, weil du irgendwo irgendwas gelesen hast?


    Nur am Rande:
    Meinungsänderung durch Information finde ich durchaus legitim und wünschenswert.


    M.E. sind die 100€ aber futsch, da der Verkäufer sie wohl für genau solche Fälle vorsieht.
    Verbuche es als Lehrgeld?

  • Ich denke bei einem Züchter wäre dies kein Problem, im Gegenteil: ein verantwortungsbewusster Züchter würde das Geld wohl wieder auszahlen und sich sicherere Welpenbesitzer suchen. Was wenn der Welpe erst eingezogen ist und dann finden die neuen esitzer das alles nicht mehr seriös? Dann leidet der Hund darunter.


    Zitat

    Und ganz erlich, wenn mir jemand einen Welpen abkauft und ne anzahlung macht, dann geh ich davon aus das der ihn auch haben will, und dann ne gewisse zeit später (man weiß ja nicht wie lange zeit dazwischen liegt) zu sagen nunja, habe es mir anders überlegt, finde ich auch nicht fair.
    Da würde ich als käufer auch drauf bestehen das ich das geld behalte


    Soll sie nur aus Fairness den Hund nehmen? Und wirst du es mit deinen Welpen ebenso machen?!
    Ich finde es auch nicht ok, die Anzahlung zu behalten - mit welcher Begründung? Der Vermehrer/Züchter ist verantwortlich seinen Wurf unter zu bekommen und bekanntlich gehts dabei ja nicht ums Geld verdienen, sondern einzig und allein um einen schönen Platz bei neuen und verantwortungsbewussten Welpenbesitzern ;)

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