Papiere gehören zum Hund???
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Hallo,
heute bewege ich mich mal in einer 'rechtlichen Grauzone'. Xenta ist aus dem Tierheim, aber nach unserer Information reinrassig. Das bedeutet, für sie gibt es Papiere, und im TH wurde uns das auch damals bestätigt. Uns wurde gesagt, dass die Papiere im TH verbleiben, 'um Mißbrauch zu verhindern'. Nun ja, wie ein solcher Mißbrauch aussehen soll, weiß ich nicht, denn züchten bzw. vermehren kann man schlecht mit einer kastrierten Hündin. Wahrscheinlich wollte man einfach verhindern, dass wir den Züchter ermitteln. Wie auch immer, eigentlich sind uns die Papiere schnurz, zumindest waren sie das bisher. Allerdings hat sich ja nun herausgestellt, dass Xenta einen Herzfehler hat. Und nach Aussage der Tierärztin könnte dieser angeboren/vererbt sein. Er müsste also eigentlich in den Zuchtpapieren dokumentiert sein, denn m.W. muss der Züchter den Verband über ebliche Krankheiten informieren. Ich vermute nun auch, dass das der Grund für Xentas Ausschluß aus der Zucht und ihre Abgabe an 'zuchtferne' Halter war.
Mir hat nun jemand gesagt, dass die Papiere (Rasse-Echtheitszertifikat), in denen auch alle Krankheiten dokumentiert sind, zum Hund gehören. Also hätte sie das TH mitgeben müssen. Lt. Satzung des SV müssen die Papiere beim Hund verbleiben, sprich bei Verkauf mitgegeben werden. Aber ob sich ein TH an die Satzung eines Zuchtverbandes gebunden fühlt?
Lange Rede, kurzer Sinn: kann mir jemand sagen, ob wir ein Recht auf Aushändigung der Papiere haben? Wie gesagt, wir wollen nur wissen, ob die Krankheit vermerkt ist. Immerhin wäre uns und vor allem Xenta eine Menge erspart geblieben, wenn sie früher die notwendigen Medikamente bekommen hätte und vor allem wenn wir sie bei der Hitze geschont hätten. Das TH müsste ja davon gewußt haben, und man könnte ihm dann vorwerfen, dass es 1. uns die Krankheit verschwiegen hätte (wir hätten sie auch genommen, wenn wir es gewußt hätten) und 2. ihr letztendlich die Behandlung vorenthalten hat. Harter Tobak...
Gruß, Kerstin
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Ich würde mal beim Zuchtverband nachfragen, ob sie anhand der Chipnummer oder Tätowierung den Züchter ermitteln können. Normalerweise sollten solche Erkrankungen eh im Zuchtbuch eingetragen werden - das macht man, indem man es der Zuchtbuchstelle des Vereins meldet.
Viele Grüße
Corinna -
Hallo Kerstin,
ich habe die Papiere damals mitbekommen.
Eigentlich müssen die Papiere bei Besitzerwechsel mitgegeben werden.
Wenn das TH sich stur stellt versuch die Tätonummer zu lesen und wende Dich direkt an den SV bzw. stelle ich noch den Link zu den Tätowierern rein.
http://<br>http://www.schaeferhunde.de/si….php?downloaddata=304</a> -
Es kommt ja auch darauf an, in welchem Verein sie gezüchtet wurde.
Ich hab einen Hund aus einer VDH Zucht und meine Züchterin sagte mir, wenn Cassy je den Besitzer wechseln würde, müsse das unbedingt in den Papieren vermerkt werden, denn sonst wäre das nicht gültig.
Also theoretisch MÜSST ihr doch die Papiere haben, weil ihr sonst gar nicht die rechtmäßigen Besitzer seid oder?
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hallo,
soviel ich weiß, geben th die zuchtpapiere nicht mit, ob das allerdings rechtens ist, kann ich nicht sagen.ich würde mich auch an den zuchtverband wenden.
gruß marion
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Hallo,
uiiii, das ging ja schnell. Also: nach Aussage meiner Trainerin müsste eine vom Züchter vorgenommene Tätowierung 5-stellig sein und zwei Buchstaben enthalten. Xenta hat nur eine dreistellige Zahl. Das deutet darauf hin, dass sie von vornherein nicht zur Zucht vorgesehen war (wegen der Kranhkeit???). Oder kann es sein, dass der Züchter nicht im SV, sondern in einem anderen Verband war?
Ob sie beim Züchter oder später gechipt wurde, wissen wir nicht.
Ins Zuchtbuch hat man als Außenstehender keinen Einblick, hab ich schon über Go*gle versucht. Tja, und ob der SV sehr hilfreich sein wird... ich könnte mal versuchsweise eine Anfrage starten, aber letztendlich ist es ja so, dass ich, wenn ich böses wollte, einem ihrer Mitglieder an die Karre fahren könnte, und da werden die sich sicher eher bedeckt halten.
ZitatAlso theoretisch MÜSST ihr doch die Papiere haben, weil ihr sonst gar nicht die rechtmäßigen Besitzer seid oder? grübel
Tja, seit gestern bin ich dieser Meinung auch, bisher habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Ist das denn rechtlich gesehen mit einem KFZ-Brief zu vergleichen, sprich, wer den hat, ist der rechtmäßige Eigentümer?
Gruß, Kerstin
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Beim SV ist das Täto bei allen Hunden gleich, ob zuchttauglich oder nicht.
Scheint eher ein Dissidenzzüchter gewesen zu sein.
Kannst Du wenigstens im Tierheim Einblick in die Papiere nehmen ? -
Nee, wer den hat nicht, aber wer drin steht
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Zitat
Ins Zuchtbuch hat man als Außenstehender keinen Einblick, hab ich schon über Go*gle versucht. Tja, und ob der SV sehr hilfreich sein wird... ich könnte mal versuchsweise eine Anfrage starten, aber letztendlich ist es ja so, dass ich, wenn ich böses wollte, einem ihrer Mitglieder an die Karre fahren könnte, und da werden die sich sicher eher bedeckt halten.
Richtig helfen kann ich dir zwar nicht, aber schreib den Zuchtwart einfach mal an.....hab ich bei Dai-yu's Einhoder- und Fellgeschichte auch gemacht und einiges erfahren, was ich lieber nicht erfahren sollte. :/
Ich dachte auch, die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, gerade bei einem so großen präsenten Züchter wie dem meinen, aber ich habe sehr ehrliche Antworten, Meinungen und sogar Tipps bekommen und war sehr positiv überrascht!!!
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Rassehunde die im Ausland gezüchtet werden, werden/wurden auch tätowiert.
Die Nummern sind kürzer oder haben Symbole.
Die Hündin die bei meinen Eltern lebt hat eine Tätonummer, der Züchterverein der Rasse kannte die Nummer nicht (sie haben mir auch keine Info gegeben können, dass der Hund aus dem Ausland sein könnte).
Erst durch die Papiere (die noch beim Vorbeseitzer waren) hat man gesehen, dass sie aus einer polnischen Zucht stammt und auch dort tätowiert wurde.Mit ist es neu, dass in den Papieren der Name des Besitzers steht, ist jedenfalls bei meinen Hunden nie gewesen.
Allerdings sind die Papiere meiner Kleinen markiert durch einen Stempel: Zuchtuntauglich.
Aber der Hund gehört jetzt dir und die Papiere zu ihm auch!
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