Papiere gehören zum Hund???
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Warum gehst Du nicht einfach zum TH und forderst Einsicht in die Papier, bzw. wenigstens Kopien?
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ja das mit den kopien ist eine gute idee.
meiner meinung ist trotz schutzvertrag der hund in dein eigentum über gegangen. und daher auch die papiere!! -
Ich kenne ja nun nicht die genaue Geschichte deines Hundes, aber was wäre, wenn der Erstbesitzer dem Züchter verschwiegen hat, dass der Hund woanders hinkam.
Wenn es ein guter Züchter ist, dann möchte er doch sicherlich auch wissen, dass ein Hund aus seinem Wurf einen angeborenen/vererbten Herzfehler hat. Das wäre doch wichtig für seine weitere Zucht.Vielleicht kannst du nochmal mit dem TH sprechen und ihnen sagen, dass es ja grob fahrlässig ist, weil der Züchter weiter mit kranken Hunden züchtet (er weiß es ja nicht besser) und daher wäre es gut, wenn du ihm Bescheid geben könntest.
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Zitat
Ist das nicht Urkundenfälschung? Ich meine, in Geordys Papieren steht so ein Zusatz.Hm, keine Ahnung, wir haben den Stammbaum zwar mitbekommen, geändert wurde aber nichts. Ich ändere da selbstständig auch nix rum.
Zitatsolange der neue Besitzer in den Papieren nicht vermerkt ist und vom Vorbesitzer durch seine Unterschrift bekundet wurde, bist Du nicht der rechtmäßige Besitzer des Hundes.
Ok das wußte ich nicht, aber gut, wieder was gelernt. Wie gesagt, ich selber ändere da auch nix drin, der hängt eh nur im Ordner
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also in meinen papieren ist auch der erste eigentümer (züchter) vermerkt, dann kommt meine wenigkeit, als zweiter eigentümer, beglaubigt durch den ersten!!!
das ist eigentlich soweit ich weis immer so
wie ja schon einige gesagt haben, muss ein eigentmer wechsel immer von dem vorigen eigentümer beglaubigt werden mittels unterschrift.
den tipp, dem TH zu sagen, du musst die papiere sehen um dem züchter mitzuteilen, das da eine krankheit vorliegt finde ich sehr gut
wobei ich es sehr komisch finde, dass das TH dir die papiere nicht von anfang an mitgegeben hat! ich glaube, da hätte ich schon früher terror gemacht -
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Hi,
und der Hinweis mit dem Missbrauch...wie Du selbst sagst, bei einer kastrierten Hündin wohl nicht möglich ;-)
Liebe Grüße
Alexandra -
Zitat
Ich kenne ja nun nicht die genaue Geschichte deines Hundes, aber was wäre, wenn der Erstbesitzer dem Züchter verschwiegen hat, dass der Hund woanders hinkam.
Wenn es ein guter Züchter ist, dann möchte er doch sicherlich auch wissen, dass ein Hund aus seinem Wurf einen angeborenen/vererbten Herzfehler hat. Das wäre doch wichtig für seine weitere Zucht.Xenta wurde vom Züchter zunächst an einen älteren Herrn verkauft, der sie nach relativ kurzer Zeit an den Züchter zurück gegeben hat. Dann wurde sie an eine junge Familie gegeben, die mit ihr völlig überfordert war. Die Trainerin, an die sich die Leute gewendet haben, arbeitet mit dem Tierheim eng zusammen (ich halte sie für kompetent) und sie empfahl wohl nach genauer Einschätzung der Situation, die Kleene abzugeben. Die Leute haben dann versucht, sie übers Internet zu verkaufen (so habe ich von ihnen erfahren, da ich über Go*gle gesucht und die entsprechende Anzeige gefunden habe - mein Mann hat dann zu denen Kontakt aufgenommen und noch so einiges erfahren, was uns viele Verhaltensweisen erklärt hat). Als sie sie nicht losbekommen haben, ist sie dann im TH gelandet. Das ist die Geschichte, soweit wir sie kennen - es handelt sich hier um einen Zeitraum von 16 Monaten! Nun weiß ich nicht, wieso Xenta überhaupt ins TH kam, denn ein seriöser Züchter schreibt in den Kaufvertrag eine Rücknahmeklausel für den Fall, dass der Käufer mit dem Hund nicht klar kommt. Das und die Tatsache, das Xenta ganz offensichtlich mangelhaft geprägt/sozialisiert wurde, verleitet mich dazu, eine nicht allzu positive Meinung von dem Züchter zu haben. Aber vielleicht tue ich ihm Unrecht, und er hatte diese Klausel. Das wiederum könnte dann u.U. dazu führen, dass er Xenta zurück haben will, und das kommt auf keinen Fall in Frage!
ZitatWarum gehst Du nicht einfach zum TH und forderst Einsicht in die Papier, bzw. wenigstens Kopien? grübel
Ich hab weiter oben schon geschrieben, dass ich mich ans TH wenden werde. Hinfahren ist etwas umständlich, denn mittlerweile sind wir umgezogen, und es ist nun schon ein Stück weg.
Gruß, Kerstin
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Habe beim Kauf meiner Hunde nie einen Kaufvertrag bekommen, sondern nur immer die Ahnentafel, da steht der Züchter drin und der Besitzer und beim Besitzwechsel, der nächste Besitzer, Krankheiten sind darin nicht vermerkt, höchstens wenn der Hund ein Einhoder ist.
Das waren immer Ahnentafeln von Züchtern des VdH, einmal Pudel, dann Boxer.
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Da weiß ich nun nicht, wie es rechtlich aussieht. Aber ich denke, wenn ein Züchter den Hund einmal zurücknimmt, dann würde er ihn auch ein zweites Mal zurücknehmen.
Vielleicht möchte das TH auch nicht, dass du den Züchter kontaktierst, denn immerhin hat das TH rechtlich nicht einwandfrei gehandelt, denn sie hätten den Hund ja an den Züchter zurückgeben müssen und hätten ihn nicht einfach weitervermitteln dürfen.
Ich denke, du solltest dich rechtlich rückversichern, ob der Hund dir vom Züchter weggenommen werden kann. Denn schließlich kann der Züchter es ja jederzeit herausfinden und den Hund zurückfordern. (Wenn das denn rechtlich möglich ist.)
Ich denke aber, wenn du den züchter kontaktierst, bzw er es herausfindet, wird er dir den hund nicht wegnehmen. Für die Zucht kann er ihn nicht gebrauchen und er möchte ja sicherlich ein gutes Zuhause für ihn und das gibst du dem Hund ja, also kann er eigentlich nur froh sein...
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Zitat
Das wiederum könnte dann u.U. dazu führen, dass er Xenta zurück haben will, und das kommt auf keinen Fall in Frage!
Da brauchst Du dir keine Sorgen zu machen. Diese Klauseln sind
a) sowieso ungültig, vorausgesetzt sie sind nicht mit einer Konventionalstrafe belegt
b) für Dich als "Käufer" sowieso nicht relevant. Wenn überhaupt, dann kann der Züchter sich an den Exbesitzer wenden. Den Hund von Dir einfordern kann er nicht.Mal davon abgesehen würde ich sagen, dass kein Züchter so drauf wäre, einen Hund von jemandem einzufordern, wo er ein gutes Zuhause gefunden hat. Irgendwelche Vorkaufsrechtklauseln hin oder her. Die gelten ja v.a. dafür, dass der Züchter weiss, was mit dem Hund geschieht und dass er eben nicht, wie geschehen, bsp. im Tierheim landet. Sondern vorher wieder zum Züchter zurückgeht und dieser dann den Hund weitervermittelt.
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