Nebenkostenabrechnung

  • Es ist mal wieder Zeit der Nebenkostenabrechnung. Ich habe mich mal wieder gefreut wie Bolle. Wir bekommen 250,- zurück. Jedes Jahr ist immer was übrig. Obwohl wir 3 Gefriertruhen haben, die Waschmaschine 1-2x tgl. läuft und ich eigentlich nur den Trockner benutze. Langsam denke ich da ist ein Fehler drin und irgendwann merken die den und belangen mich dann. Gibt es da Verjährungsfristen?? Ist schon komisch irgendwie. Ich will bestimmt nicht jammern habe aber bedenken das dann doch mal was kommt.
    LG

  • Ich denke da braucht man sich keine Sorgen machen.
    Es wäre ja noch schöner, wenn da zig Jahre später jemand kommen könnte und nachfordert weil falsch abgerechnet wurde.


    Ich kenne nur eine Frist bei Nebenkostenabrechnungen zur Verjährung, die könnte auf eventuelle Fehler seitens des Vermieters übertragbar sein...


    Beispiel: die Abrechnung für das Jahr 2007 muss spätestens am 31.12.2008 in deinem Briefkasten sein. Flattert sie am 01.01.2009 in deinen Kasten, ist der Vermieteranspruch auf Nachzahlung verjährt, eine Rückzahlung muss er dem Mieter allerdings trotzdem erstatten.
    Ich könnte mir vorstellen, dass ein Vermieter längstens innerhalb dieses Zeitraums auch Korrekturen an der Abrechnung vornehmen kann.

  • Zitat


    Ich könnte mir vorstellen, dass ein Vermieter längstens innerhalb dieses Zeitraums auch Korrekturen an der Abrechnung vornehmen kann.


    Hallo,


    genau so ist es. Habe mich eingehend damit befaßt, weil unsere Abrechnung auch falsch war, also nicht gravierend, aber der Vermieter hatte sich bei den Müllgebühren mit der Personenanzahl "vertüddelt".


    Am 31.12. des Folgejahres "verjährt" die Abrechnung, also der Anspruch des Vermieters. Entdeckt man Fehler z.B. in einer 3 Jahre zurückliegenden Abrechnung, sind diese nichtig.


    Liebe Grüße


    BETTY und Ronja

  • Naja, noch bessere Neuigkeiten:
    Fehler zugunsten der Mieter können, es sei denn sie sind eindeutig und auch für Laien sofort als Fehler erkennbar, wie z. B. ein Kommafehler, also 1,00 Euro Versicherung für ein Mehrfamilienhaus, statt 1000 Euro, kann der Vermieter nix mehr zurück verlangen.


    Erst Recht nicht, wenn das Guthaben ausgezahlt wurde.


    Also freuen und ausgeben. :D

  • Jaaaa ausgeben. Schon ein Teil weg vom Geld. Habe ne neue Hundedecke bestellt fürs neue Auto *hust* 120,- und diese Window-Socks. Der Rest kommt in den Sparstrumpf. Evtl. kommen ja irgendwann mal Nachzahlungen. Hoffe natürlich nicht aber Eure Antworten haben sehr geholfen. Wir ändern auch nicht die Vorauszahlung sondern lassen alles beim alten.
    LG

  • öhm,bist du dir sicher dass strom bei dir in den nebenkosten mit drin ist?das wär ja sehr unegwöhnlich.ich frage weil du ja meintest dass dich die rückzahlung wundert obwohl du diverse geräte laufen hast.

  • Zitat

    öhm,bist du dir sicher dass strom bei dir in den nebenkosten mit drin ist?das wär ja sehr unegwöhnlich.ich frage weil du ja meintest dass dich die rückzahlung wundert obwohl du diverse geräte laufen hast.


    Das stimmt, der Strom müßte also extra laufen, nicht über die normalen Nebenkosten oder ?

  • Also Strom zahlen wir zwar separat bekommen aber eine allgemeine Abrechnung. Da ist auch eine Kopie des Stromanbieters dabei welches die Hausverwaltung uns mitschickt. Wir haben seit dem wir hier wohnen immer den von der Hausverwaltung gewählten Stromanbieter genutzt da diese eigentlich den günstigsten raussucht. Wir haben beim letzten Wechsel ein Schreiben bekommen ob wir mit wechseln wollen. Das war vor 2 Jahren. Haben es unterschrieben und fertig. Seither werden uns die Abschlagzahlungen abgebucht 65,- vorher 70,- . Das Guthaben kam aber nicht allein durch den Strom sondern auch Heizung so wie ich es ersehen konnte.

  • Wenn du dir ganz sicher sein willst, überprüfe doch mal den Verbrauch von den Vorjahren zu der letzten Rechnung. Das müßte ja dann weniger gewesen sein.

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