rechtslage bei absoluter leinenpflicht,ohne freilaufwiese

  • Hallo liebe leute,
    ich habe heut mal wieder eine dringende frage...
    wir haben hier bei uns generelle leinenpflicht im gesamten stadtgebiet...nun habe ich heute allerdings nach "strengem" nachforschen herausgefunden,des es hier bei uns einfach mal eben keine auslauffläche für hunde gibt...ich finde das eine mordsfrechheit,da ich eh immer schon schauen muss,wo ich die hunde dann mal frei rennen lassen kann,ohne das ein "braver" denunziantenmitbürger des sieht oder eben das ordungsamt...nun wollte ich fragen,ob das so rechtens ist,da ich meine mich erinnern zu können,das freilaufflächen dann vorhanden sein müssen,wenn kompletter leinenzwang herrscht...und gegebenfalls dagegen vorgehen...nun wollt ich euch fragen,was mensch da machen kann oder eben auch nicht


    :???:

  • Hallo,


    Ich denke auch das es so war das Freilaufflächen bei Leinenpflicht vorhanden sein müssen.Ich hatte das selbe Problem wie du,bei uns herrscht auch überall Leinenpflicht,ich habe mich selber beim Ordnungsamt erkundigt und die sagte das es hier ein kleines braches Feld am Asylheim gibt wo die Hunde laufen dürfen,das finde ich eine Frechheit!Bernburg ist nicht gerade klein und dann gibt es auch nur eine Leinenzwangfreiezone die auch noch am A.... der Welt liegt und Leute wie ich die keinen Führerschein besitzen ist es fast unmöglich mit einem kurzbeinigen,älteren Hund so eine weite Strecke zu laufen.


    Ich empfehle dir das du dich am besten mal beim Ordnungsamt oder deiner Stadt informierst,meistens haben die dann doch noch eine "super tolle" Hundefläche im Angebot(ironisch gemeint)

  • Zitat

    Hallo,


    Ich denke auch das es so war das Freilaufflächen bei Leinenpflicht vorhanden sein müssen.Ich hatte das selbe Problem wie du,bei uns herrscht auch überall Leinenpflicht,ich habe mich selber beim Ordnungsamt erkundigt und die sagte das es hier ein kleines braches Feld am Asylheim gibt wo die Hunde laufen dürfen,das finde ich eine Frechheit!Bernburg ist nicht gerade klein und dann gibt es auch nur eine Leinenzwangfreiezone die auch noch am A.... der Welt liegt und Leute wie ich die keinen Führerschein besitzen ist es fast unmöglich mit einem kurzbeinigen,älteren Hund so eine weite Strecke zu laufen.


    Ich empfehle dir das du dich am besten mal beim Ordnungsamt oder deiner Stadt informierst,meistens haben die dann doch noch eine "super tolle" Hundefläche im Angebot(ironisch gemeint)


    naja ich war heut direkt beim ordnungsamt und habe dann auch gleich nml zwei politessen,die mir auf hunderunde entgegenkamen "belästigt" und von allen seiten kam nur ein schulterzucken,sowie unglauben,als ich meinte,des das doch ne frechheit sei und es einfach auslaufflächen geben muss,da des ja ansonsten fast schon an tierschutzrelevanz grenzt :/

  • beruf dich drauf.
    Im Streitfall stehen deine Chancen sehr gut zu gewinnen und das werden dann die Juristen der Stadt ebenfalls feststellen.
    Solange keine Freilaufflächen existieren, ist ein genereller Leinenzwang nicht gültig.

  • Ist zwar ein älteres Thema aber bevor ich ein neues aufmache das um das gleiche Thema geht nutze ich dieses hier.
    Bei uns ist es ebenfalls so dass Leinenzwang herrscht und es KEINE Freilauffläche gibt.
    Dazu kommt dass in der Gemeinde-Verordnung steht dass Hunde ab 50 cm nur an einer 1-Meter-leine geführt werden dürfen!!
    Jetzt würde ich gerne mal von Euch wissen wie das aussieht, allein aus Tierschutz - Sicht? Gerade dass die Leinenlänge eben auf 1 Meter beschränkt ist.


    Bin dankbar für Eure Tipps, bin bei Google-Suche immer etwas unbeholfen :???:

  • Also bei uns war es so.


    Es gilt auch überall Leinenzwang nur nicht außerhalb der Stadt. Sprich nicht auf Feld und Wiesen und nicht im Wald.


    Und es gab auch keine Auslauffläche. Die Bürger mit Hund haben dann Unterschriften gesammelt und Demos gemacht. Ich habe nicht unterschrieben da die Hundefläche nur für nicht " Listenhunde" sein sollte.
    Und ich dagegen war, wenn dann für alle Hunde. Die wurde dann auch gebaut.


    Wir haben alle unsere Hunde laufen gelassen. Eine Bekannte und ich haben sogar morgens einen Polizisten getroffen der meinte wir können die Hunde wieder ableinen ( nach dem wir sie wegen ihm angeleint haben als wir ihn gesehen haben). Nur bei älteren Menschen oder Kindern sollen wir sie wieder anleinen.


    Jedenfalls sollte eine Bekannte auch wegen freilaufen lassen eine Ordnungsstarfe zahlen. Sie hat Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass die Stadt dafür soregen muss das eine Freilauffläche vorhanden ist. Und so lange es die nicht gibt darf man den Hund freilaufen lassen.
    Sie und noch einige andere HH haben recht bekommen. Also mussten wir unsere Hunde nicht anleinen ( so lange alles frei war und keine Unfallgefahr besteht).
    Ich weiß nicht ob es in jeder Gemeinde und in jedem Bundesland gleich ist. Da sich die Gesetzte von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.


    Lg
    Sacco

  • Was die Freilaufflächen betrifft muß das aus der kommunalen Satzung hervorgehen. Jedes Ordnungsamt ist verpflichtet Auskunft zu erteilen über Freilaufflächen, denn nach Einführung der allgemeinen Leinenpflicht nach den jeweiligen Landeshundegesetzen sind die Kommunen dafür zuständig vernünftige Auslaufflächen zu schaffen und zu benennen.


    VORSICHT!!!! Geschieht bei kommunal "geduldeten" Auslaufflächen etwas was der Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss greifen viele Versicherungen nicht mehr...

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