FeWo-Vermittler verlangt Reinigungskosten

  • Hallo,


    ich habe mich gestern abend tierisch über Post aufgeregt, die ich bekommen habe. Folgender Sachverhalt:


    Anfang Mai war ich für eine Woche in einer FeWo, in der Hundehaltung erlaubt ist. Die Hunde standen auch im Mietvertrag mit drin. Bei der Wohnungsabnahme am Abreisetag wurde lediglich moniert, dass noch Hundehaare auf dem Teppich liegen. Ich habe mich also noch mal mit dem wirklich leistungsschwachen Staubsauger abgequält. Anschließend wurde die Wohnung anstandslos abgenommen.


    Gestern bekam ich nun eine Rechnung über Kosten, die für die Reinigung von Couch und Teppichboden entstanden sind. Laut dem Schreiben ist diese Reinigung bei meiner ANREISE vereinbart worden (da haben sie sich wohl vertippt und meinten Abreise).


    Wie gesagt, die Wohnung wurde von der Dame von der Vermittlungsagentur bei der Abreise anstandslos abgenommen, nachdem ich noch mal durchgesaugt hatte. Es wurden keine Mängel oder Verschmutzungen protokolliert und demzufolge auch keine Reinigung vereinbart.


    Ich werde heute nachmittag in einem freundlichen Schreiben daraufhin hinweisen, dass ich die Rechnung als gegenstandslos betrachte, da die Wohnung am Abreisetag anstandslos abgenommen wurde. Das Schreiben geht als Einschreiben mit Rückschein raus. Das sollte fürs Erste ja reichen.


    Übrigens war ich vor 1 oder 2 Jahren schon mal mit Hund in besagter Wohnung. Damals war der Billigteppich auch schon ziemlich versifft (große Flecken vor allem um den Esstisch herum). Wenn ich mit Hund verreise, nehme ich so etwas auch hin. Allerdings möchte ich dann auch nicht ein Vierteljahr (!) nach der Abreise für eine Teppichreinigung belangt werden, zumal ich ja keine Verschmutzung hinterlassen habe. Warum die Couch auch auf meine Kosten gereinigt werden soll, hat sich mir übrigens auch noch nicht erschlossen.


    Falls einer der "Rechtskundigen" hier mitliest: Seid ihr auch meiner Ansicht, dass ich rein rechtlich (moralisch ja sowieso) aus dem Schneider bin, wenn bei der Wohnungsabnahme am Abreisetag keine Mängel jeglicher Art dokumentiert wurden und mir obige Reinigungskosten erst 3 Monate nach Abreise in Rechnung gestellt werden?

  • Ich würde es genau wie Du handhaben.
    Wofür soll die Wohnungsabnahme sonst da sein? Und wer weiß, wieviele Personen (eventuell auch mit Hund) in der Zwischenzeit dort gewohnt haben?
    LG von Julie

  • Hallo!


    Du schreibst, dass die Wohnungsabnahme Protokolliert wurde. Hast du davon eine Durchschrift bekommen???


    Zahlen würde ich das so ohne weiteres auch nicht. Da könnte ja jeder kommen!!!

  • Da wird dir ohne genaue Kenntnis des Vertrages (einschließlich klein gedrucktes) und ggf der allgemeinen Geschäftsbedingungen niemand konkrete Auskunft geben können.


    Allerdings war es bei allen Ferienhäusern, die ich bislang mit Hund gemietet habe, so, dass die Endreinigung verpflichtend war, sobald ein Hund mit im Haus war. D.h. es gab zwar immer eine Abnahme, aber ich musste dennoch fürs Fremdputzen zahlen.


    LG


    Edit: Wenn weder im Vertrag noch in den AGB etwas davon steht, dass du die Fremdreinigung zahlen musst, würde ich auch erstmal nicht zahlen.
    Allerdings ist es bei juristischen Auseinandersetzungen immer so, dass der Nervenkrieg und die Folgekosten oft in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.
    Bevor ich mich auf ein Gerichtsverfahren einlassen würde, würde ich immer schauen, mich entweder zu einigen oder vielleicht sogar zahlen, selbst wenn ich mich im Recht fühle.
    Um wieviel gehts denn?

  • @ Ivonne & Bobby


    Nein, ich habe keine Durchschrift bekommen, brauchte aber auch nichts unterschreiben. Die Dame hatte einen Zettel dabei - ob sich das nun Protokoll nannte, kann ich gar nicht sagen. Meine Frage, ob ich nicht auch unterschreiben muss, wurde verneint.


    @ Hedges


    Die Endreinigung war sowieso dabei und mit der Buchung der Wohnung im Voraus bezahlt. Hier geht es um eine zusätzliche Reinigung von Couch und Teppich in Höhe von ca. 85 Euro, die in der "Rechnung" Fremdreinigung genannt wird. Eine Rechnung von einer Reinigungsfirma war aber auch nicht beigefügt. Ich stehe halt auf dem Standpunkt, dass alles abgegolten ist, wenn bei der Abnahme nichts bemängelt wurde. Außerdem kann in den 3 Monaten, die seit Anfang Mai vergangen sind, ja sonstwas in der Wohnung vorgefallen sein. Weder meine Hunde noch ich haben die Wohnung über das übliche Maß hinaus verschmutzt, ich hinterlasse Ferienwohnungen grundsätzlich aufgeräumt und sauber, und der Teppichboden wies bereits vor 1 oder 2 Jahren die selben Flecken auf wie im Mai.


    Es könnte ja sein, dass seit Mai noch andere Leute dort gewohnt haben, die sich über den Zustand des Teppichs beschwert haben und die Agentur sich einen Hundehalter als Sündenbock rausgesucht hat.


    Übrigens kommt vor einem Gerichtsverfahren bei mir erst mal ein Anruf bei einem Anwalt.

  • Ohne Originalrechnung würde ich da schon zweimal nix zahlen, die können ja sonst was bezahlen...


    Was steht denn bezüglich der Reinigung im Mietvertrag?


    EDIT: Was ich nicht ganz verstehe, warum musstest du die Wohnung noch saubermachen, wenn die Endreinigung im vorraus bezahlt war???

  • Was genau im Mietvertrag steht, muss ich zu Hause noch mal nachschauen. Auf alle Fälle steht drin, dass der Mieter für Schäden haftet. Aber auch die müssten doch bei der Wohnungsabnahme protokolliert werden. Mich stört halt in erster Linie, dass ich erst 3 Monate nach Verlassen der Wohnung aufgefordert werde, Reinigungskosten für Verschmutzungen zu übernehmen, die bei Wohnungsabnahme nicht bemängelt wurden.


    Mit Wohnung saubermachen meinte ich lediglich, dass ich keine übermäßig stark verschmutzte Wohnung hinterlassen würde. Ich sauge halt meist noch mal kurz durch und hinterlasse Küche und Bad sauber. Fußböden wischen und Fenster putzen tue ich dort natürlich auch nicht :smile:


    Die Dame war halt der Ansicht, dass arg viele Hundehaare auf dem Teppich sind. Als sie kam, war ich aber noch mit Auto beladen beschäftigt und die Hunde waren auch noch in der Wohnung. Ich hätte sowieso noch mal durchgesaugt (Rocko haart wirklich ziemlich stark), sie kam halt nur zu pünktlich!

  • Hi,


    ich will ja jetzt nicht schwarz malen,aber ich glaube ohne was schriftliches und ohne Zeugen wirst Du schlechte Karten haben.Ich würde aber auf jeden Fall die Originalrechnung für die "Fremdreinigung"verlangen.
    Wer weiss,wann sie die gemacht haben :D ,vielleicht erst im Juli,nachdem noch andere HH in der Wohnung waren :lol:


    LG Jennifer

  • Hi,
    beruflich habe ich unter anderem auch mit der Vermietung von Fewos zu tun.


    Es ist normal das bei Nutzung einer Fewo mit Hund ein höherer Betrag für die Endreinigung genommen wird. Bei uns beispielsweise liegt der bei 35 € anstelle von 25 €.


    Wenn die Wohnung wieder übergeben wird, muß schriftlich festgehalten werden, wenn Mängel da sind. Nur versteckte Mängel (hatten wir noch nie!) müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen dem Mieter gemeldet werden.


    Also einfach nicht bezahlen. Ich würde persönlich gar nicht reagieren und das Schreiben einfach abheften. Sollen die dir doch per Anwalt schreiben. Erst dann würde ich meinen Anwalt einschalten.


    Warum soll man sich die Mühe machen und Geld ausgeben (Einschreiben etc) wenn eine unbegründete Forderung vorliegt.


    Es ist übringes normal, das bei Vermietung mit Hunden immer ein Rest an Haaren verbleibt. Der Vermieter muß dies vorher einkalkulieren und nicht versuchen später über die Mieter das Geld wieder reinzuholen.


    Das Problem ist bei vielen Vermietern, das die so zusätzlich Geld machen. Passiert nicht nur bei Hunden, sondern auch bei Vermietung mit Kindern. Die meisten bezahlen einfach und somit es ein Zusatzverdienst. Die brauchen sich dann aber auch nicht wundern, wenn irgendwann die Mieter ausbleiben.


    LG Verena

  • Von mir würden die ein einfaches Anschreiben bekommen so nachdem Motto:


    Die Anschuldigungen weise ich zurück und bin zu einer Zahlung der angeblich zusätzlich entstandenen Reinigungskosten nicht bereit. BEi Übergabe der Wohnung wurden keine Mängel festgestellt. um versteckte Mängel kann es sich hierbei nicht handeln, da es sich um eine offensichtliche Verschmutzung des Sofas und Teppichs gehandelt haben soll, welche bei Wohnungsübergabe aufgefallen wären. Desweiteren hätten Sie diese Mängel zeitnah mitteilen müssen. Der Verursache dürfte nach einer so langen Zeit nicht mehr ausfindig zu machen sein. BlaBlaBla!


    So in etwa würde ich das schreiben und dann einfach abwarten!

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