Mitschuld / Teilschuld ?

  • Hallo,


    angeregt durch den Thread des Hundes, der vor einem Geschäft angebunden und nun verschwunden ist und durch den Thread, dass die Versicherung nur 50 % des Schadens zahlen will, hier meine Frage:


    Ich binde meinen Hund vor einem Geschäft an.
    Hund reißt sich los oder wird eventuell von Fremden losgebunden.
    Hund verursacht beispielsweise einen Autounfall und hohen Schaden.


    Zahlt die Versicherung dann den kompletten Schaden oder trage ich eine Mitschuld und muss selbst für einen Teil des Schadens aufkommen?


    Weiß das einer von Euch?


    Viele Grüße


    Doris

  • Wissen tu ich es nicht ...
    aber ich tippe, die Versicherung zahlt - wenn überhaupt - nur einen Teil.
    Wegen grober Fahrlässigkeit.
    Fänd ich auch richtig so.


    Gebe ich meinen Hund einer Freundin zum Gassi mit, und er reißt sich bei ihr los (also während sie die Leine in der Hand hat) - kommts drauf an was im Vertrag steht. In manchen sind Fremdgassigeher mit versichert, in anderen nicht.

  • Zitat

    Wissen tu ich es nicht ...
    aber ich tippe, die Versicherung zahlt - wenn überhaupt - nur einen Teil.
    Wegen grober Fahrlässigkeit.
    Fänd ich auch richtig so.


    Ich weiß es auch nicht, aber so würde ich auch vermuten und auch ich fände das richtig.


    Denn warum sollen meine Prämien wegen der Fahrlässigkeit anderer Hundehalter steigen? Sehe ich irgendwie gar nicht ein.


    In unserer Hundehaftpflicht sind Fremdbetreuer (keine Ahnung, wie das richtig heißt) auch versichert.


    Doris

  • Ich habe gerade extra meine Schwester deswegen angerufen (arbeitet bei einer Versicherung) und habe ihr die Frage gestellt.
    Also, die Antwort ist generell: JA, die Versicherung zahlt. Wenn der Hund vor einem Geschäft angebunden ist und sich losreißt, zahlt die Versicherung. Wenn hier entgegen grobe Fahrlässigkeit vorliegt, d.h. der Hund wird beispielsweise einfach nur abgelegt ohne angebunden zu sein, zahlt die Versicherung nicht oder nur teiweise, desweiteren ist grobe Fahrlässigkeit natürlich strafbar.


    Der Hund ist auch versichert, wenn eine fremde Person ihn beaufsichtigt.


    Hingegen zahlt die Versicherung nicht, wenn man zb seinen Hund ohne Leine an einer Straße laufen lässt (grobe Fahrlässigkeit).


    Die Hundehaftpflicht ist normalerweise für solche Fälle auch ausgelegt, also Hund reißt sich los, rennt vors Auto, Sachschaden, etc.

  • Zitat

    Denn warum sollen meine Prämien wegen der Fahrlässigkeit anderer Hundehalter steigen? Sehe ich irgendwie gar nicht ein.


    Hallo Doris,
    dass Prämien in der Hundehalterversicherung steigen, denke ich nicht. Es ist nicht vergleichbar mit einer Autoversicherung, bei der die Beiträge nach einem selbstverschuldeten Crash angehoben werden.


    Hey angel, das ist ja ein Service. Danke, das hat mich auch interessiert :gut:

  • Ähm, generell schließen Versicherer zwar grobe Fahrlässigkeit aus, aber in der Haftpflichtversicherung nicht!


    In allen Sparten der Haftpflichtversicherungen wird auch bei grober Fahrlässigkeit gezahlt, nur der Vorsatz ist ausgeschlossen.


    Dass Versicherer bei Schäden mit Hund oft nur eine Teil des entstandenen Schadens zahlen, liegt an einer Teilschuld des Gegners.


    LG
    das Schnauzermädel

  • @ schnauzermädel


    So wie meine Schwester mir das gerade sagte, zahlt die Hundehaftpflicht NICHT oder teilweise bei grober Fahrlässigkeit, wie in den o.g. Beispielen.


    Ist ja auch irgend wie verständlich... wenn ich einen Hund an der Straße frei laufen lasse, muss ich damit rechnen das er vor ein Auto laufen könnte, aus welchem Grund auch immer. Da ist man dann als Hundehalter wohl in der Verantwortung.


    Ich denke, das die Versicherungen zahlen, hängt wohl eher mit der Unehrlichkeit der Versicherten zusammen. Man lässt seinen Hund frei laufen und wenn dann was passiert heißt es wahrscheinlich eher "Oh, der hat sich losgerissen." ;)


    EDIT: Steigende Prämien gibt es natürlich nicht ;) Das einzige was passieren könnte ist natürlich die Kündigung durch die Versicherung.


  • Die Versicherung MUSS bei grober Fahrlässigkeit des Halters zahlen.
    Egal was deine Schwester sagt, §61 VVG gilt nicht für Haftpflichtversicherungen ;) .


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Hallo Doris,
    dass Prämien in der Hundehalterversicherung steigen, denke ich nicht. Es ist nicht vergleichbar mit einer Autoversicherung, bei der die Beiträge nach einem selbstverschuldeten Crash angehoben werden.


    Hey angel, das ist ja ein Service. Danke, das hat mich auch interessiert :gut:


    Hallo Conny,


    wenn die Versicherer mehr solche Schäden übernehmen, steigen sicher auch die Versicherungsprämien in dieser Sparte. Dann aber eben nicht nur für mich, sondern für alle Versicherungsnehmer.


    Ich selbst laufe Gefahr, dass mir aufgrund des Schadens die Versicherung kündigt. Sicher auch nicht lustig, dann eine neue Versicherung finden zu müssen, weil man ja angeben muss, wer den bisherigen Vertrag gekündigt hat.


    Nachdem es hier nun unterschiedliche Meinungen zur "groben Fahrlässigkeit" geht, gucke ich nun doch mal in meinen Versicherungsbedingungen nach.


    Ab gesehen davon frage ich mich natürlich, wer die Beweislast tragen müsste, wenn ich behaupte, er war angeleint und die Versicherung vermutet, er war unangeleint :???:


    Doris,
    die nun im Versicherungsordner blättert ;-)

  • OK, nochmal Rücksprache mit meiner Schwester gehalten.
    Sie sagt, pauschal kann man das nicht sagen, es kommt auf jeden Fall immer auf den unterschiedlichen Fall an, Versicherung, Situation, etc.


    Sie wird mir mehr am Montag dazu sagen

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