Sachkunde-Test in Bayern

  • Hi!
    Da ich ja bald nach München ziehe wollt ich mich nach dem Beitrag von Berlin doch informieren. :wink:


    Hier in B-W brauche ich den Test nicht, wie sieht's da in Bayern aus? :help:


    Hab ja auch nen großen Hund (DSH).


    Wie sieht's auch mit der Anleinpflicht aus?


    Gruß
    Kleine

  • Hi Du!


    Ich wohn in Bayern... Da brauchst du ihn nicht! Oder zumindest hat mich noch niemand danach gefragt. Anleinpflicht besteht in öffentlichen Parks in denen es nicht ausdrücklich erlaubt ist und an öffentlichen Plätzen. Aber ich denke wie überall kann man da seine eigenen Grenzen schon etwas ausloten. Wenn ich genau weiß, dass mein Hund mir - aus welchen Gründen auch immer - nicht von der Seite weicht oder jederzeit einigermaßen abrufbar bleibt, dann kann ich situationsbedingt entscheiden, wo und ob ich den Hund an die Leine nehme! Notfalls kostet es halt 30,- €.


    LG murmel

  • HI!


    Danke für die schnelle Antwort...


    kann es sein das der Süden Deutschlands gnädiger ist als der Norden?


    B-W ist ja auch nicht so streng...


    Gruß
    Kleine

  • Hi kleine,


    also von DHS hab ich auch noch nie was gehört!
    Aber du musst deinen Hund so und so in München anmelden und da gibts dann so nen "Wisch" auf dem steht alles drauf!


    Kampfhundeverordung: Die hab ich 2005 bekommen!


    • Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

    • Vom 4. September 2002

    • Auf Grund des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVB1 S. 140), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:

    • §1
    • Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stetes vermutet:
    • ~Pit-Bull
    • ~Bandog
    • ~American Staffordshire Terrier
    • ~Staffordshire Bullterrier
    • ~Tosa-Inu

    • § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVB1 S. 268, BayRS 2011-2-7-1) erhält folgende Fassung:

    • (2) ¹Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
    • ~Alano
    • ~American Bulldog
    • ~Bullmastiff
    • ~Bullterrier
    • ~Cane Corso
    • ~Dog Argentino
    • ~Dogue de Bordeaux
    • ~Fila Brasileiro
    • ~Mastiff
    • ~Mastin Espanol
    • ~Mastino Napoletano
    • ~Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
    • ~Perro de Presa Mallorquin
    • ~Rottweiler

    • ²Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden als den von Absatz 1 erfassten Hunden.
    • (3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

    • § 2
    • Diese Verordnung tritt am 1. November 2002 in Kraft.
    • München, den 4. September 2002
    • Bayerisches Staatsministerium des Innern
    Dr. Günther Beckstein, Staatsminister
    • AG IntraPol am Fortbildungsinstitut Ainring


    [/url]

  • Hi Du!


    Ronja ist an befahrenen Straßen und in der Fußgängerzone an der Leine sonst eigentlich nur kurz, wenn ich seh jemand hat Angst oder wenn ich an einem angeleinten Hund oder Kindern vorbei geh... Ich hatte noch nie Probleme.
    Es gibt immer mal wieder seltsame Menschen, die nen unfreundlichen Kommentar haben aber nichts, was man sich ernsthaft zu Herzen nehmen kann, weil es meist lächerliche Dinge sind. Ich hatte Ronja auf dem Gehsteig an der Leine. Auf der Straße ist ein älterer Herr vorbeigefahren "Scheiß Köter!" :lol:


    Ich war mit Hund noch nicht im Norden aber es ist auf jeden Fall erträglich hier im Freistaat, in dem man eine Erlaubnis für die Haltung eines Staffs braucht. Man wird böser angeschaut, wenn der Hund irgendwo hinkackt als wenn er unangeleint ist ;)


    lisa: Das hättest du dir sparen können! Das ist nämlich für Kleine absolut nichtig und nicht relevant! Außerdem solltest du, wenn du hier schon was reinkopierst das auch ein bisschen formatieren! Es nervt langsam!


    LG murmel

  • Zitat

    Hi kleine,


    also von DHS hab ich auch noch nie was gehört!


    Lisa ich auch noch nicht. Aber

    Zitat

    Hab ja auch nen großen Hund (DSH).


    Ist ein kleiner Unterschied liebe Lisa, und schon schauts etwas anders aus. Es sind eben die berühmten Kleinigkeiten auf die es ankommt.



    murmel:
    Bin etwas anders informiert.
    Wesenstest ist für den DSH nicht notwendig - richtig (Ich glaub sogar in keinem Bundesland)
    Anleinpflicht besteht in Bayern generell nicht, in Parks und öffentlchen Plätzen muß es angeordnet und ausgewiesen werden.
    Die Gemeinden können eigene Verordnungen erlassen und eine andere Regelung treffen
    Kategoriehunde der Kategorie 2 werden, wenn Wesenstest bestanden und Negativzeugnis erteilt wurde, Nicht-Kategoriehunden gleichgestellt.


    Soweit meine Infos, bin über gesicherte Infos dankbar.



    Außerdem muß ich beipflichten, im Süden gehts tatsächlich etwas lockerer zu.



    Schönen Tag noch

  • Zitat

    Wesenstest ist für den DSH nicht notwendig - richtig (Ich glaub sogar in keinem Bundesland)


    Ich glaub es geht ausschließlich um den Sachkunde-Test (der Papierkram für den Hundehalter bzw. dieser Multiple-Choice-Test). Es gibt nämlich Bundesländer mit dieser 40/20-Regelung. Soweit ich weiß muss jeder Halter eines Hundes der über 40cm und/oder über 20kg hat einen solchen Sachkunde-Test machen also ohne den Wesenstest für den Hund. Und dazu würde eben auch der Halter eines Schäferhundes zählen!


    Zitat

    Anleinpflicht besteht in Bayern generell nicht, in Parks und öffentlchen Plätzen muß es angeordnet und ausgewiesen werden.
    Die Gemeinden können eigene Verordnungen erlassen und eine andere Regelung treffen


    Vielleicht liegt es daran, dass ich noch nie Probleme hatte... Im Stadtpark Nürnberg und im Marienbergpark in Nürnberg mit Ausnahme der Hundeauslauffläche herrscht dort allerdings Leinenpflicht die im Stadtpark von Polizei und im Marienbergpark von Ordnungshütern auch überwacht wird. Allerdings meist in der Form, dass (vorausgesetzt man bleibt freundlich...! ;)) man mit einer mündlichen Verwarnung davon kommt und gebeten wird den Hund an die Leine zu nehmen! In Erlangen Schlosspark wird man nicht gemahnt... Da zahlt man gleich! Ich hab mich noch nicht erwischen lassen, weil ich da selten mit Ronja bin.


    LG murmel

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