Listenhunde, BH mit Maulkorb oder was?

  • Hallo,
    mein Freund fragte mich heute was eigentlich in DE gemacht wird, wenn ein Listenhund, der einen MK tragen muss eine BH ablegen will/soll. Wird dann der Stadtteil mit MK gemacht, oder wie?
    Finnrotti

  • ich würde mal vermuten, der hund darf keine BH machen, da die BH ja auch u.a. zeigen soll, dass der Hund allgmein verträglich und nicht aggressive ist... :???: aber so ganz sicher weiß ich das auch nicht. Würde mich aber auch mal interessieren.

  • In NRW ist der Weg so:


    Listi unter 2 Jahren:
    Ich besuche regelmäßig einen Hundeplatz und lasse mir dort bestätigen, dass ich auch die BH/VT hinarbeite.
    Spricht nichts dagegen, dann bekomme ich eine befristete Befreiuung, bis der Hund das passende Alter für den Wesenstest hat.
    Ich lege also die BH ohne Maulkorb ab.


    Listi über 2 Jahre:
    Ich muss erst den Wesentest zur Befreiung von Maulkorb und Leine machen (Amtsvet oder Gutachter, je nach Rasse), dann kann ich die BH ablegen.


    LG
    das Schnauzermädel

  • In Rheinland-Pfalz ist die BH die Voraussetzung dafür, dass man die Maulkorbbefreiung bekommt. Hat man den "Wesenstest" (heisst hier Sachkundenachweis, bei dem auch der Halter getestet wird) bestanden, kann man beantragen, dass die Maulkorbpflicht abgeschwächte wird in eine Halti-Pflicht. Danach kann man dann die BH ablegen und die völlige Maulkorbbefreiung beantragen. Leinenpflicht bleibt aber bestehen.


    Zitat

    ich würde mal vermuten, der hund darf keine BH machen, da die BH ja auch u.a. zeigen soll, dass der Hund allgmein verträglich und nicht aggressive ist... grübel aber so ganz sicher weiß ich das auch nicht. Würde mich aber auch mal interessieren.


    @ TierfreundLuna
    Die BH ist mit Sicherheit NICHT dazu gedacht zu zeigen, dass der Hund sozial verträglich ist. Dazu ist -wenn überhaupt- in geringerem Maße der sogenannte Wesenstest gedacht, obwohl auch dabei, der Hund NICHT in direkten Kontakt mit einem anderen Hund kommt. Es wird nur bewertet wie der Hund auf Sichtkontakt bzw. Vorbeiführen eines gleichgeschlechtlichen Tieres reagiert während er angebunden ist und mehrere Meter vom Herrchen entfernt ist (damit der Mensch den Hund nicht beeinflussen kann).
    Und auch bei der BH kommt es nur darauf an zu zeigen, dass der Hund seinem Halter gehorcht. Mich würde mal interessieren wie du zu dieser Meinung kommst, dass das was mit sozialer Verträglichkeit zu tun hat ??? :???:


    Ausserdem gilt die Maulkorbpflicht nur in der Öffentlichkeit. Eingezäunte und somit abgesicherte private Grundstücke, was Hundeplätze ja sind, sind NICHT die Öffentlichkeit. Hier darf man also dem Hund den Maulkorb abnehmen, da niemand gefährdet ist, und der Hund auch nicht abhauen kann.
    Und ein bisschen enttäuscht bin ich schon, dass einige die Meinung vertreten, dass ein Soka nicht beweisen dürfen soll, dass er sozial verträglich ist... :/

  • Zitat

    Ausserdem gilt die Maulkorbpflicht nur in der Öffentlichkeit. Eingezäunte und somit abgesicherte private Grundstücke, was Hundeplätze ja sind, sind NICHT die Öffentlichkeit. Hier darf man also dem Hund den Maulkorb abnehmen, da niemand gefährdet ist, und der Hund auch nicht abhauen kann.


    So kenne ich es auch. MK und Leine im Verkehrsteil und auf dem Platz die ganz normale UO ohne MK (inkl. Freifolge).

  • Klappt für NRW z.B. nicht so, weil die Hundeplätze schlichtweg nicht hoch genug eingezäunt sind. :roll:
    Weil hier ist es zwar so, dass die Hunde mit bestandenem Wesenstest recht normal behandelt werden, aber vorher sind die hochgefährlich und dürfen nur hinter Hochsicherheitszäunen frei laufen. :headbash:
    Und ein Hundeplatz ist der Allgemeinheit zugänglich, also nix mit Maulkorb ab...


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich glaube nicht, dass man alle Hundplätze innerhalb eines Bundeslandes so generalisieren kann wie Schnauzermädel das gerade geschrieben hat. Zumindest habe ich noch keinen Hundeplatz erlebt (okay, ich bin da kein alter Hase, habe aber schon ein paar selbst angeschaut) der nicht sicher wäre. Also die Zäune sind doch in der Regel so hoch, dass weder Rottis noch Schäferhunde (das sind ja in der Regel die besten Kunden von solchen Plätzen) da einfach mal so rüber kommen. Das heisst, dass der Zaun mindestens 1,60 m hoch ist und auch so gebaut, dass der Hund nicht drunter durch kriechen kann um raus zu kommen.
    Ausserdem sind diese Plätze normalerweise Vereinseigentum und somit kein öffentliches Gut, ergo auch nicht jedem zugänglich.


    So ist es ja auch bei deinem eigenen Garten, wenn der eingezäunt ist. Das Gesetz besagt nicht, dass man durch eine Sicherheitsschleuse mit Persokontrolle muss um da rauf zu kommen damit die das als gesichert akzeptieren. Der Garten gilt auch dann als sicher wenn man da drauf kann ohne schweres Werkzeug zum Aufbrechen zu benutzen. Also wenn man eben einfach durch das (160 cm hohe) Gartentor geht, was ein Mensch normal öffnen kann, aber ein Hund eben nicht !!
    Und der Garten ist privat auch wenn im Prinzip ein Fremder das Gartentor benutzen kann um auf dein Grundstpck zu kommen. In diesem Fall käme aber auch keiner auf die Idee den Garten als ÖFFENTLICH zu bezeichnen !!!!!!! oder ????


    Ich habe es bis jetzt immer so erlebt, dass die Hundeplätze durchgängig eingezäunt waren, und dass man nur durch eine gesicherte, sprich: verschließbare Tür/Tor eintreten konnte.
    Ich kenne mich nur mit dem RLP Hundegesetz aus, und da ist ein Gelände was sicher, durchgängig eingezäunt und mit einer Mindesthöhe von 160 cm Zaun gesichert ist auch im Sinne des Gesetzes so "sicher" dass man den "gefährlichen" Hund dort ohne Maulkorb und Leine frei laufen lassen darf.


    Mein Fazit: wenn der Hundeplatz die Bedingungen erfüllt, die im jeweiligen Landeshundegesetz für ein Grundstück drinstehen, damit man den Hund laufen lassen darf, kann man den "Platzteil" auch ohne Maulkorb machen.

  • Eben das RLP, in NRW geht aber nichts unter 2m Zaun und den hat hier kein Platz. Übrigens verfügen hier viele Hundeplätze nur über 1-1.20m Zaun. ;)
    Hier in NRW kannst du selbst deinen Garten oft genug nicht mit Hund nutzen, weil der Zaun nicht die erforderliche Höhe hat und du sie auch nicht bauen darfst. ;)


    EDIT: Wobei ich NRW-Regelung noch erträglich finde, wenn man schon mit einem so besch**ten Gesetz Leben muss.
    Hier kann ich den Leinen- und Maulkorbzwang ab dem 6. Monat offiziell komplett umgehen und den Hund befristet befreien lassen. So habe ich einen "normalen" Hund bis der das passende Alter für den Wesenstest und die endgültige Befreiung hat.
    Ich muss so auch nicht meinen Gartenzaun astronomisch erhöhen oder den Hund nur mit Leine und Korb in den Garten lassen, weil ich keine Genehmigung für den Zaun bekomme.



    LG
    das Schnauzermädel

  • ich sagte ja bereits bin mir nicht sicher :roll:


    Naja, wenn ich mir das so vorstelle, dass du man die BH besteht, weil der Hund heute z.B. einen guten Tag hatte und gut hört und am nächsten Tag das Kommando verweigert und auf einen andern Hund losgeht, weil er nicht soziualverträglich ist fänd ich das nicht lustig...


    Und ich war bisher der Meinung, dass die Hunde in der BH alle verträglich sein müssten. Ich meine sogar, dass ich das irgendwo als Vorraussetzung für selbige gelesen habe.

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