Steuerliche Frage
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Ich habe eine steuerrechtliche Frage zum Thema Therapiehund.
Ich habe mich in diesem Jahr (im Bereich der Jugendhilfe) selbständig gemacht .
Kann ich die Kosten des Hundes (Tierarzt, Versicherung, Ausbildung, Anschaffungspreis des Welpen, Hundesteuer, vieleicht sogar Futter, etc.) als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen?
Hat da vielleicht jemand Erfahrung?
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Ich würde da mal direkt das Finanzamt oder - falls du deine Steuererklärung eh nicht selbst machst - den Steuerberater fragen. Finanzämter sind dazu verpflichtet, Auskunft zu geben. Falls Du nicht "Dein" Finanzamt fragen willst, ruf mal in einer anderen Stadt an - wobei die Sachbearbeiter wohl durchaus Ermessensspielräume haben, die von Amt zu Amt unterschiedlich genutzt werden.
Ich denke aber schon, dass Du sehr genau beschreiben musst, warum der Hund eigentlich "Betriebsausstattung" und nicht Dein Freizeitvergnügen ist.
Gruss
Gudrun -
Du wirst doch auch keine Hundesteuer bezahlen, oder?
Oder setz ab, was abzusetzen geht. Streichen können sie es immer noch.LG
das Schnauzermädel -
Erste Frage:
Erfolgte bereits eine Gewerbeanmeldung bzw. hast du einen Fragebogen zu steuerlichen Erfassung gemacht?
Kannst du eventuell abschätzen, ob du ein Kleinunternehmer bist?
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Zitat
Finanzämter sind dazu verpflichtet, Auskunft zu geben.
Wichtig:
Eine Auskunft zu Deinen Gunsten immer schriftlich geben lassen.
Kostet ggf. ein paar Euro, spart aber später Ärger, wenn beispielsweise irgendwann ein anderes Finanzamt (dank Ermessensspielraum) den Sachverhalt gaaaanz anders siehtViele Grüße
Doris
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Wichtig ist, was in der Gewerbeanmeldung geschrieben ist.
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind. Die Selbständigkeit wird im Bereich Jugendhilfe ausgeübt. Was ist Jugendhilfe? Schwererziehbare? Alkohol? Drogen? Unterstützt dich dein Hund bei der Jugendhilfe? Bzw. ist dein Hund eines der wichtigtes Hilfsmittel zur Unterstützung deiner Tätigkeit? Dann sind diese Kosten Betriebsausgaben.
Zu Beginn der Gründung hat man erfahrungsgemäss erhöhte Anschaffungen. Das heisst, die Einnahmen sind gering, die Ausgaben umso höher. Soll heissen, Vorsteuerbeträge werden gegenüber dem Finanzamt gelten gemacht = Überzahlung. Insbesondere bei Neugründung ist das Finanzamt interessiert, wie die Vorsteuerbeträge sich zusammen setzen und fordern gerne Rechnungen an. Daher nur Rechnungen geltend machen, wenn diese auch wirklich betrieblich veranlasst sind. Sollte eine Rechnung geltend gemacht worden sein, bei dem das Finanzamt der Meinung ist, dass diese nicht betrieblich veranlasst ist, so hat das Finanzamt dich schon einamal auf den "Kicker"...soll heissen: eine Duchführung einer Aussenprüfung ist vorbehalten.
Und bitte auch nicht die Einstellung: ich setz einfach mal alles steuerlich ab, das Finanzamt kann ja immer noch kürzen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dieser Schuss nach hinten losgehen kann. Und das Finanzamt schaut dann ganz gezielt auf die Finger!
P.S. nein, ich bin nicht beim Finanzamt und bin auch nicht Selbständig.
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Na, wild absetzen sollte man nicht.
Aber, wenn mein Hund beim Stadtsteueramt nicht besteuert wird, weil er eben nicht für private Zwecke gehalten wird (daher war das meine erste Frage), dann setze ich den auch komplett ab .
LG
das Schnauzermädel -
Acuh wenn ich mir hier jetzt nen doofen Spruch kassiere: Hast du den Hund nicht hauptsächlich weil du ihn toll findest und das zufällig zu deinem Beruf passt? Bleibt der Hund nachts im Büro oder streichelst du ihn nie? Also ich fände es schon seeeehr merkwürdig wenn dir dafür Futter und Tierarztkostet erstattet würden. Außerdem ist da ganz klar die Frage welches Futter "braucht" der hund und welche Tierarztkosten sind dringend notwendig? Also ich wage es zu bezweifeln, dass irgendwo nieder geschrieben steht : Labi xy frisst 250g Hills- Trockenfutter am tag und 5 Leckerchen: Kosten 2,68€ oder so... also wenn ich mit meinen Steuern für die Hunde von anderen aufkommen muss... was ich indirekt üebr Harz IV und Co ja eh muss... neeeee
Ich brauch meine Hunde auch zum Ausgleich zur arbeit- ist also mein ganz privater Therapiehund denn sonst müsste meine Krankenversicherung mir oft teure beruhigungsmittel verschreiben damit ich niemanden erschlage... kann ich meine Hunde jetzt als Heilmittel absetzten? Kann ein Kindergarten die 3 Goldhamster oder 5 Fische die in den Gruppen oft rumstehen auch absetzen?Mag sein, dass das geht- GLÜCKLICH darüber wäre ICH aber wirklich nicht!!!
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Wenn es sich wirklich um einen Therapiehund handelt, der z. B. auch dabei hilft, Kinder dazu zu bewegen, dass sie sich überhaupt artikulieren (z. B. Autisten), dann hat das nichts mit "privatem Therapiehund" zu tun, sondern der Hund ist ein Arbeitsmittel (klingt blöd, ist aber so).
Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter, der einen Hund dienstlich führt, kann - soweit ich weiss - zumindest einen Teil der Kosten geltend machen. Und genau diese Möglichkeit sehe ich hier eigentlich auch.
Klar - jemand, der keine Hunde mag, würde auch keinen Hund in der Jugendarbeit einsetzen. Und es geht hier auch nicht darum, dass "der Steuerzahler" dem TS den Hund finanziert.
Der Hund steht hier auf gleicher Stufe wie bei anderen das Notebook, das Telefon oder der Blaumann. Dass man mit ihm kuscheln und spielen kann ist Zufall - mit dem Dienstnotebook kann man auch in der Partnerbörse surfen....
Also - bitte nicht gleich unterstellen, dass sich hier jemand auf Kosten anderer bereichern will.
Gruss
Gudrun -
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe vom Finanzamt schon vor längerer Zeit Steuernummer, etc. erhalten. Nach längerem Hickhack ist die Tätigkeit als nicht Gerwerbetreibend eingestuft worden. Ich muss also als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und da ich überwiegend von freien Trägern der Jugendhilfe meine Aufträge bekomme, bin ich auch von der Umsatzsteuer befreit!!
Zitatmit dem Dienstnotebook kann man auch in der Partnerbörse surfen....
Diesen Vergleich finde ich wirklich klasse und vor allem zutreffend.Meine Steuerberaterin ist zwar sehr kompetent in der Beratung von mittelständischen Unternehmen, hat aber von Sozialberuflern eher wenig Ahnung.
Ich denke ich werde da wohl mittelfristig sowieso noch jemand Anderen zu Rate ziehen müssen.
Ich dachte vielleicht ist jemand hier im Forum bereits beruflich mit einem Hund unterwegs und kann mir aus seiner Erfahrung sagen, was generell möglich ist.
Nach meiner persönlichen Meinung sollte ein Hund in diesem Fall tatsächlich als Arbeitsmittel gelten. Dementsprechend sollten auch alle damit verbundenen Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.Ich frage mich allerdings, ob das erst für den ausgebildeten Therapiehund gilt oder bereits für die Anschaffung des Welpen, seine Ausbildung usw.
Wenn ich meine Steuererklärung um die Ohren gehauen kriege, werde ich meine Erfahrungen mal hier posten.
Vielen Dank,
LukasZitatAlso ich fände es schon seeeehr merkwürdig wenn dir dafür Futter und Tierarztkosten erstattet würden.
Es geht mir ja nicht darum die Kosten von jemandem erstattet zu bekommen. Ich könnte die Kosten lediglich als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen und müsste weniger versteuern.
Ist wie bei einem Dienstwagen oder einem angemieteten Büro. Bezahlen muss man es zunächst natürlich immer selbst... -
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